---
title: "andere Abfälle von Wolle oder feinen Tierhaaren – Unterposition 510320"
url: https://zollhub.de/code/510320/
type: taric-code
goods_code: "5103200000"
is_leaf: true
valid_from: "1972-01-01"
---

> [Abschnitt XI](https://zollhub.de/code/) > [Kapitel 51](https://zollhub.de/code/51/) > [5103](https://zollhub.de/code/5103/) > 510320

# Unterposition 510320 – andere Abfälle von Wolle oder feinen Tierhaaren

Gültig seit 01.01.1972

Die Zolltarifnummer 510320 ist im EU-Zolltarif als Unterposition der Position 5103 („Abfälle von Wolle oder feinen oder groben Tierhaaren (einschließlich Garnabfälle), ausgenommen Reißspinnstoff“) eingeordnet und zählt zum Abschnitt XI („Spinnstoffe und Waren daraus“).

### Einordnung im Zolltarif

- **Kapitel 51** – Wolle, Feine und Grobe Tierhaare; Garne und Gewebe aus Rosshaar
  - **Position 5103** – Abfälle von Wolle oder feinen oder groben Tierhaaren (einschließlich Garnabfälle), ausgenommen Reißspinnstoff
    - **Unterposition 510320** – andere Abfälle von Wolle oder feinen Tierhaaren

## Einfuhr

### Zollsatz (Meistbegünstigung)

Diese Ware ist grundsätzlich zollfrei. Unter bestimmten Handelsabkommen können spezielle Zollsätze gelten.

### Einfuhrkontrollen

| Maßnahme | Ursprung | Fußnoten |
|----------|----------|----------|
| Einfuhrkontrolle – Abfall | ERGA OMNES | Die in Artikel 3 Absatz 1 der Verordnung (EG) Nr. 1013/2006 aufgeführten Abfälle unterliegen dem Verfahren der vorherigen schriftlichen Notifizierung und Zustimmung.; Die in Artikel 3 Absatz 2 der Verordnung (EG) Nr. 1013/2006 aufgeführten Abfälle unterliegen den allgemeinen Informationspflichten nach Artikel 18 derselben Verordnung, sofern die verbrachte Abfallmenge mehr als 20 kg beträgt.; Wenn die in Anhang III aufgeführten Abfälle (grüne Liste) bestimmte gefährliche Eigenschaften aufweisen, werden die einschlägigen Bestimmungen so angewandt, als wären diese Abfälle in Anhang IV (gelbe Liste) aufgeführt (siehe Artikel 3 Absatz 3 der Verordnung (EG) Nr. 1013/2006).; Abfälle, die ausdrücklich zur Laboranalyse bestimmt sind (Artikel 3 Absatz 4 der Verordnung (EG) Nr. 1013/2006), um ihre physikalischen oder chemischen Eigenschaften zu prüfen oder ihre Eignung für Verwertungs- oder Beseitigungsverfahren zu ermitteln, unterliegt nicht dem Verfahren der vorherigen schriftlichen Notifizierung und Zustimmung. Stattdessen sind die Verfahrensvorschriften der allgemeinen Informationspflichten anzuwenden (Artikel 18 der Verordnung (EG) Nr. 1013/2006). Die von der Ausnahmeregelung gedeckte Abfallmenge der ausdrücklich zur Laboranalyse bestimmten Abfälle bemisst sich nach der Mindestmenge, die zur ordnungsgemäßen Durchführung der Analyse in jedem Einzelfall notwendig ist, und darf 25 kg nicht übersteigen. |

## Ausfuhr

### Ausfuhrmaßnahmen

| Maßnahme | Ursprung | Rechtsgrundlage |
|----------|----------|-----------------|
| Export control - Waste | Alle Drittländer | Regulation 1013/06 |

## Ähnliche Unterpositionen zu 510320

510320 steht in Position 5103 „Abfälle von Wolle oder feinen oder groben Tierhaaren (einschließlich Garnabfälle), ausgenommen Reißspinnstoff“. Auf derselben Ebene liegen 2 weitere Unterpositionen, die bei der Abgrenzung zuerst in Betracht kommen:

| Code | Beschreibung | MFN-Zoll |
|------|--------------|----------|
| [510310](https://zollhub.de/code/510310/) | Kämmlinge von Wolle oder feinen Tierhaaren |  |
| [510330](https://zollhub.de/code/510330/) | Abfälle von groben Tierhaaren | – |

## Häufige Fragen zu 510320

### Wofür steht die Zolltarifnummer 510320?

510320 bezeichnet „andere Abfälle von Wolle oder feinen Tierhaaren“, eine Einreihung innerhalb der Position 5103 („Abfälle von Wolle oder feinen oder groben Tierhaaren (einschließlich Garnabfälle), ausgenommen Reißspinnstoff“) im Abschnitt XI („Spinnstoffe und Waren daraus“).

### Gibt es Einfuhrbeschränkungen für 510320?

Für 510320 ist eine Kontroll- oder Genehmigungsmaßnahme hinterlegt. Die Einzelheiten stehen in der Maßnahmen-Tabelle auf dieser Seite.

### In welcher Maßeinheit wird 510320 angemeldet?

Für 510320 ist keine besondere ergänzende Maßeinheit vorgesehen.

### Wie grenzt sich 510320 von ähnlichen Zolltarifnummern ab?

510320 ist einer von 2 einreihungsfähigen Codes unterhalb der Position 5103 („Abfälle von Wolle oder feinen oder groben Tierhaaren (einschließlich Garnabfälle), ausgenommen Reißspinnstoff“). Die richtige Einreihung richtet sich nach der genauen Beschaffenheit der Ware; 510320 erfasst speziell „andere Abfälle von Wolle oder feinen Tierhaaren“.

### Seit wann gilt die Zolltarifnummer 510320?

Die Einreihung 510320 ist im TARIC seit dem 01.01.1972 gültig und aktuell in Kraft.

Stand: August 2026 · Quelle: TARIC der Europäischen Kommission
