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title: "Abfälle von groben Tierhaaren – Unterposition 510330"
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> [Abschnitt XI](https://zollhub.de/code/) > [Kapitel 51](https://zollhub.de/code/51/) > [5103](https://zollhub.de/code/5103/) > 510330

# Unterposition 510330 – Abfälle von groben Tierhaaren

Gültig seit 01.01.1972

Die Zolltarifnummer 510330 ist im EU-Zolltarif als Unterposition der Position 5103 („Abfälle von Wolle oder feinen oder groben Tierhaaren (einschließlich Garnabfälle), ausgenommen Reißspinnstoff“) eingeordnet und zählt zum Abschnitt XI („Spinnstoffe und Waren daraus“).

### Einordnung im Zolltarif

- **Kapitel 51** – Wolle, Feine und Grobe Tierhaare; Garne und Gewebe aus Rosshaar
  - **Position 5103** – Abfälle von Wolle oder feinen oder groben Tierhaaren (einschließlich Garnabfälle), ausgenommen Reißspinnstoff
    - **Unterposition 510330** – Abfälle von groben Tierhaaren

## Einfuhr

### Zollsatz (Meistbegünstigung)

Diese Ware ist grundsätzlich zollfrei. Unter bestimmten Handelsabkommen können spezielle Zollsätze gelten.

### Einfuhrkontrollen

| Maßnahme | Ursprung | Fußnoten |
|----------|----------|----------|
| Import control on cat and dog fur | ERGA OMNES | Das Inverkehrbringen sowie die Ein- und Ausfuhr von Katzen- und Hundefellen sowie von Produkten, die solche Felle enthalten, in die bzw. aus der Gemeinschaft ist verboten (siehe Artikel 3, Verordnung (EG) Nr. 1523/2007). |
| Einfuhrkontrolle – Abfall | ERGA OMNES | Die in Artikel 3 Absatz 1 der Verordnung (EG) Nr. 1013/2006 aufgeführten Abfälle unterliegen dem Verfahren der vorherigen schriftlichen Notifizierung und Zustimmung.; Die in Artikel 3 Absatz 2 der Verordnung (EG) Nr. 1013/2006 aufgeführten Abfälle unterliegen den allgemeinen Informationspflichten nach Artikel 18 derselben Verordnung, sofern die verbrachte Abfallmenge mehr als 20 kg beträgt.; Wenn die in Anhang III aufgeführten Abfälle (grüne Liste) bestimmte gefährliche Eigenschaften aufweisen, werden die einschlägigen Bestimmungen so angewandt, als wären diese Abfälle in Anhang IV (gelbe Liste) aufgeführt (siehe Artikel 3 Absatz 3 der Verordnung (EG) Nr. 1013/2006).; Abfälle, die ausdrücklich zur Laboranalyse bestimmt sind (Artikel 3 Absatz 4 der Verordnung (EG) Nr. 1013/2006), um ihre physikalischen oder chemischen Eigenschaften zu prüfen oder ihre Eignung für Verwertungs- oder Beseitigungsverfahren zu ermitteln, unterliegt nicht dem Verfahren der vorherigen schriftlichen Notifizierung und Zustimmung. Stattdessen sind die Verfahrensvorschriften der allgemeinen Informationspflichten anzuwenden (Artikel 18 der Verordnung (EG) Nr. 1013/2006). Die von der Ausnahmeregelung gedeckte Abfallmenge der ausdrücklich zur Laboranalyse bestimmten Abfälle bemisst sich nach der Mindestmenge, die zur ordnungsgemäßen Durchführung der Analyse in jedem Einzelfall notwendig ist, und darf 25 kg nicht übersteigen. |

## Ausfuhr

### Ausfuhrmaßnahmen

| Maßnahme | Ursprung | Rechtsgrundlage |
|----------|----------|-----------------|
| Export control on cat and dog fur | Alle Drittländer | Regulation 1523/07 |
| Export control - Waste | Alle Drittländer | Regulation 1013/06 |

## Ähnliche Unterpositionen zu 510330

510330 steht in Position 5103 „Abfälle von Wolle oder feinen oder groben Tierhaaren (einschließlich Garnabfälle), ausgenommen Reißspinnstoff“. Auf derselben Ebene liegen 2 weitere Unterpositionen, die bei der Abgrenzung zuerst in Betracht kommen:

| Code | Beschreibung | MFN-Zoll |
|------|--------------|----------|
| [510310](https://zollhub.de/code/510310/) | Kämmlinge von Wolle oder feinen Tierhaaren |  |
| [510320](https://zollhub.de/code/510320/) | andere Abfälle von Wolle oder feinen Tierhaaren | – |

## Häufige Fragen zu 510330

### Wofür steht die Zolltarifnummer 510330?

510330 bezeichnet „Abfälle von groben Tierhaaren“, eine Einreihung innerhalb der Position 5103 („Abfälle von Wolle oder feinen oder groben Tierhaaren (einschließlich Garnabfälle), ausgenommen Reißspinnstoff“) im Abschnitt XI („Spinnstoffe und Waren daraus“).

### Gibt es Einfuhrbeschränkungen für 510330?

Für 510330 sind 2 Kontroll- oder Genehmigungsmaßnahmen hinterlegt. Die Einzelheiten stehen in der Maßnahmen-Tabelle auf dieser Seite.

### In welcher Maßeinheit wird 510330 angemeldet?

Für 510330 ist keine besondere ergänzende Maßeinheit vorgesehen.

### Wie grenzt sich 510330 von ähnlichen Zolltarifnummern ab?

510330 ist einer von 2 einreihungsfähigen Codes unterhalb der Position 5103 („Abfälle von Wolle oder feinen oder groben Tierhaaren (einschließlich Garnabfälle), ausgenommen Reißspinnstoff“). Die richtige Einreihung richtet sich nach der genauen Beschaffenheit der Ware; 510330 erfasst speziell „Abfälle von groben Tierhaaren“.

### Seit wann gilt die Zolltarifnummer 510330?

Die Einreihung 510330 ist im TARIC seit dem 01.01.1972 gültig und aktuell in Kraft.

Stand: August 2026 · Quelle: TARIC der Europäischen Kommission
