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title: "Garnabfälle – Unterposition 520210"
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> [Abschnitt XI](https://zollhub.de/code/) > [Kapitel 52](https://zollhub.de/code/52/) > [5202](https://zollhub.de/code/5202/) > 520210

# Unterposition 520210 – Garnabfälle

Gültig seit 01.01.1972

Die Zolltarifnummer 520210 ist im EU-Zolltarif als Unterposition der Position 5202 („Abfälle von Baumwolle (einschließlich Garnabfälle und Reißspinnstoff)“) eingeordnet und zählt zum Abschnitt XI („Spinnstoffe und Waren daraus“). Der Drittlandzollsatz (MFN) beträgt 0%.

### Einordnung im Zolltarif

- **Kapitel 52** – Baumwolle
  - **Position 5202** – Abfälle von Baumwolle (einschließlich Garnabfälle und Reißspinnstoff)
    - **Unterposition 520210** – Garnabfälle

## Einfuhr

### Zollsatz (Meistbegünstigung)

| Zollsatz | Ergänzende Einheit |
|----------|--------------------|
| 0% | – |

### Einfuhrkontrollen

| Maßnahme | Ursprung | Fußnoten |
|----------|----------|----------|
| Einfuhrkontrolle – Abfall | ERGA OMNES | Die in Artikel 3 Absatz 1 der Verordnung (EG) Nr. 1013/2006 aufgeführten Abfälle unterliegen dem Verfahren der vorherigen schriftlichen Notifizierung und Zustimmung.; Die in Artikel 3 Absatz 2 der Verordnung (EG) Nr. 1013/2006 aufgeführten Abfälle unterliegen den allgemeinen Informationspflichten nach Artikel 18 derselben Verordnung, sofern die verbrachte Abfallmenge mehr als 20 kg beträgt.; Wenn die in Anhang III aufgeführten Abfälle (grüne Liste) bestimmte gefährliche Eigenschaften aufweisen, werden die einschlägigen Bestimmungen so angewandt, als wären diese Abfälle in Anhang IV (gelbe Liste) aufgeführt (siehe Artikel 3 Absatz 3 der Verordnung (EG) Nr. 1013/2006).; Abfälle, die ausdrücklich zur Laboranalyse bestimmt sind (Artikel 3 Absatz 4 der Verordnung (EG) Nr. 1013/2006), um ihre physikalischen oder chemischen Eigenschaften zu prüfen oder ihre Eignung für Verwertungs- oder Beseitigungsverfahren zu ermitteln, unterliegt nicht dem Verfahren der vorherigen schriftlichen Notifizierung und Zustimmung. Stattdessen sind die Verfahrensvorschriften der allgemeinen Informationspflichten anzuwenden (Artikel 18 der Verordnung (EG) Nr. 1013/2006). Die von der Ausnahmeregelung gedeckte Abfallmenge der ausdrücklich zur Laboranalyse bestimmten Abfälle bemisst sich nach der Mindestmenge, die zur ordnungsgemäßen Durchführung der Analyse in jedem Einzelfall notwendig ist, und darf 25 kg nicht übersteigen. |

## Ausfuhr

### Ausfuhrmaßnahmen

| Maßnahme | Ursprung | Rechtsgrundlage |
|----------|----------|-----------------|
| Export control - Waste | Alle Drittländer | Regulation 1013/06 |

## Ähnliche Unterpositionen zu 520210

520210 steht in Position 5202 „Abfälle von Baumwolle (einschließlich Garnabfälle und Reißspinnstoff)“. Auf derselben Ebene liegen 2 weitere Unterpositionen, die bei der Abgrenzung zuerst in Betracht kommen:

| Code | Beschreibung | MFN-Zoll |
|------|--------------|----------|
| [520291](https://zollhub.de/code/520291/) | Reißspinnstoff | 0% |
| [520299](https://zollhub.de/code/520299/) | andere | 0% |

## Häufige Fragen zu 520210

### Wofür steht die Zolltarifnummer 520210?

520210 bezeichnet „Garnabfälle“, eine Einreihung innerhalb der Position 5202 („Abfälle von Baumwolle (einschließlich Garnabfälle und Reißspinnstoff)“) im Abschnitt XI („Spinnstoffe und Waren daraus“).

### Welche Einfuhrabgaben sind für 520210 hinterlegt?

Als „Drittlandzoll (MFN)“ ist eine Maßnahme für alle Länder (ERGA OMNES) hinterlegt. Rechtsgrundlage: Regulation 2658/87 und Regulation 1013/06.

### Gibt es Einfuhrbeschränkungen für 520210?

Für 520210 ist eine Kontroll- oder Genehmigungsmaßnahme hinterlegt. Die Einzelheiten stehen in der Maßnahmen-Tabelle auf dieser Seite.

### In welcher Maßeinheit wird 520210 angemeldet?

Für 520210 ist keine besondere ergänzende Maßeinheit vorgesehen.

### Wie grenzt sich 520210 von ähnlichen Zolltarifnummern ab?

520210 ist einer von 3 einreihungsfähigen Codes unterhalb der Position 5202 („Abfälle von Baumwolle (einschließlich Garnabfälle und Reißspinnstoff)“). Die richtige Einreihung richtet sich nach der genauen Beschaffenheit der Ware; 520210 erfasst speziell „Garnabfälle“.

### Seit wann gilt die Zolltarifnummer 520210?

Die Einreihung 520210 ist im TARIC seit dem 01.01.1972 gültig und aktuell in Kraft.

Stand: August 2026 · Quelle: TARIC der Europäischen Kommission
