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title: "Reißspinnstoff – Unterposition 520291"
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> [Abschnitt XI](https://zollhub.de/code/) > [Kapitel 52](https://zollhub.de/code/52/) > [5202](https://zollhub.de/code/5202/) > 520291

# Unterposition 520291 – Reißspinnstoff

Gültig seit 01.01.1972

Die Zolltarifnummer 520291 ist im EU-Zolltarif als Unterposition der Position 5202 („Abfälle von Baumwolle (einschließlich Garnabfälle und Reißspinnstoff)“) eingeordnet und zählt zum Abschnitt XI („Spinnstoffe und Waren daraus“). Der Drittlandzollsatz (MFN) beträgt 0%.

### Einordnung im Zolltarif

- **Kapitel 52** – Baumwolle
  - **Position 5202** – Abfälle von Baumwolle (einschließlich Garnabfälle und Reißspinnstoff)
    - **Unterposition 520291** – Reißspinnstoff

## Einfuhr

### Zollsatz (Meistbegünstigung)

| Zollsatz | Ergänzende Einheit |
|----------|--------------------|
| 0% | – |

### Einfuhrkontrollen

| Maßnahme | Ursprung | Fußnoten |
|----------|----------|----------|
| Einfuhrkontrolle – Abfall | ERGA OMNES | Die in Artikel 3 Absatz 1 der Verordnung (EG) Nr. 1013/2006 aufgeführten Abfälle unterliegen dem Verfahren der vorherigen schriftlichen Notifizierung und Zustimmung.; Die in Artikel 3 Absatz 2 der Verordnung (EG) Nr. 1013/2006 aufgeführten Abfälle unterliegen den allgemeinen Informationspflichten nach Artikel 18 derselben Verordnung, sofern die verbrachte Abfallmenge mehr als 20 kg beträgt.; Wenn die in Anhang III aufgeführten Abfälle (grüne Liste) bestimmte gefährliche Eigenschaften aufweisen, werden die einschlägigen Bestimmungen so angewandt, als wären diese Abfälle in Anhang IV (gelbe Liste) aufgeführt (siehe Artikel 3 Absatz 3 der Verordnung (EG) Nr. 1013/2006).; Abfälle, die ausdrücklich zur Laboranalyse bestimmt sind (Artikel 3 Absatz 4 der Verordnung (EG) Nr. 1013/2006), um ihre physikalischen oder chemischen Eigenschaften zu prüfen oder ihre Eignung für Verwertungs- oder Beseitigungsverfahren zu ermitteln, unterliegt nicht dem Verfahren der vorherigen schriftlichen Notifizierung und Zustimmung. Stattdessen sind die Verfahrensvorschriften der allgemeinen Informationspflichten anzuwenden (Artikel 18 der Verordnung (EG) Nr. 1013/2006). Die von der Ausnahmeregelung gedeckte Abfallmenge der ausdrücklich zur Laboranalyse bestimmten Abfälle bemisst sich nach der Mindestmenge, die zur ordnungsgemäßen Durchführung der Analyse in jedem Einzelfall notwendig ist, und darf 25 kg nicht übersteigen. |

## Ausfuhr

### Ausfuhrmaßnahmen

| Maßnahme | Ursprung | Rechtsgrundlage |
|----------|----------|-----------------|
| Export control - Waste | Alle Drittländer | Regulation 1013/06 |

## Ähnliche Unterpositionen zu 520291

520291 steht in Position 5202 „Abfälle von Baumwolle (einschließlich Garnabfälle und Reißspinnstoff)“. Auf derselben Ebene liegen 2 weitere Unterpositionen, die bei der Abgrenzung zuerst in Betracht kommen:

| Code | Beschreibung | MFN-Zoll |
|------|--------------|----------|
| [520210](https://zollhub.de/code/520210/) | Garnabfälle | 0% |
| [520299](https://zollhub.de/code/520299/) | andere | 0% |

## Häufige Fragen zu 520291

### Wofür steht die Zolltarifnummer 520291?

520291 bezeichnet „Reißspinnstoff“, eine Einreihung innerhalb der Position 5202 („Abfälle von Baumwolle (einschließlich Garnabfälle und Reißspinnstoff)“) im Abschnitt XI („Spinnstoffe und Waren daraus“).

### Welche Einfuhrabgaben sind für 520291 hinterlegt?

Als „Drittlandzoll (MFN)“ ist eine Maßnahme für alle Länder (ERGA OMNES) hinterlegt. Rechtsgrundlage: Regulation 2658/87 und Regulation 1013/06.

### Gibt es Einfuhrbeschränkungen für 520291?

Für 520291 ist eine Kontroll- oder Genehmigungsmaßnahme hinterlegt. Die Einzelheiten stehen in der Maßnahmen-Tabelle auf dieser Seite.

### In welcher Maßeinheit wird 520291 angemeldet?

Für 520291 ist keine besondere ergänzende Maßeinheit vorgesehen.

### Wie grenzt sich 520291 von ähnlichen Zolltarifnummern ab?

520291 ist einer von 3 einreihungsfähigen Codes unterhalb der Position 5202 („Abfälle von Baumwolle (einschließlich Garnabfälle und Reißspinnstoff)“). Die richtige Einreihung richtet sich nach der genauen Beschaffenheit der Ware; 520291 erfasst speziell „Reißspinnstoff“.

### Seit wann gilt die Zolltarifnummer 520291?

Die Einreihung 520291 ist im TARIC seit dem 01.01.1972 gültig und aktuell in Kraft.

Stand: August 2026 · Quelle: TARIC der Europäischen Kommission
