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title: "andere – Unterposition 520419"
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> [Abschnitt XI](https://zollhub.de/code/) > [Kapitel 52](https://zollhub.de/code/52/) > [5204](https://zollhub.de/code/5204/) > 520419

# Unterposition 520419 – andere

Gültig seit 01.01.1972

Die Zolltarifnummer 520419 ist im EU-Zolltarif als Unterposition der Position 5204 („Nähgarne aus Baumwolle, auch in Aufmachungen für den Einzelverkauf“) eingeordnet und zählt zum Abschnitt XI („Spinnstoffe und Waren daraus“). Der Drittlandzollsatz (MFN) beträgt 4%. Für Ursprungswaren aus bestimmten Ländern bestehen Präferenzregelungen.

### Einordnung im Zolltarif

- **Kapitel 52** – Baumwolle
  - **Position 5204** – Nähgarne aus Baumwolle, auch in Aufmachungen für den Einzelverkauf
    - **Unterposition 520419** – andere

## Einfuhr

### Zollsatz (Meistbegünstigung)

| Zollsatz | Ergänzende Einheit |
|----------|--------------------|
| 4% | – |

### Präferenzzollsätze

| Ursprung | Zollsatz | Rechtsgrundlage |
|----------|----------|-----------------|
| APS - Allgemeine Regelung | 3,2% | Regulation 0978/12 |

### Einfuhrkontrollen

| Maßnahme | Ursprung | Fußnoten |
|----------|----------|----------|
| Entry into free circulation (quantitative limitation) | Nordkorea (Demokratische Volksrepublik Korea) | Gemäß der Verordnung (EU) Nr. 2015/936 (ABl. L 160) ist die Überführung in den zollrechtlich freien Verkehr der Gemeinschaft abhängig von der Vorlage der von den zuständigen Behörden eines Mitgliedstaates erteilten Einfuhrgenehmigung, die überall in der Union gültig ist. |

## Ähnliche Unterpositionen zu 520419

520419 steht in Position 5204 „Nähgarne aus Baumwolle, auch in Aufmachungen für den Einzelverkauf“. Auf derselben Ebene liegen 2 weitere Unterpositionen, die bei der Abgrenzung zuerst in Betracht kommen:

| Code | Beschreibung | MFN-Zoll |
|------|--------------|----------|
| [520411](https://zollhub.de/code/520411/) | mit einem Anteil an Baumwolle von 85 GHT oder mehr | 4% |
| [520420](https://zollhub.de/code/520420/) | in Aufmachungen für den Einzelverkauf | 5% |

## Häufige Fragen zu 520419

### Wofür steht die Zolltarifnummer 520419?

520419 bezeichnet „andere“, eine Einreihung innerhalb der Position 5204 („Nähgarne aus Baumwolle, auch in Aufmachungen für den Einzelverkauf“) im Abschnitt XI („Spinnstoffe und Waren daraus“).

### Welche Einfuhrabgaben sind für 520419 hinterlegt?

Als „Drittlandzoll (MFN)“ ist eine Maßnahme für alle Länder (ERGA OMNES) hinterlegt. Als „Präferenzzoll“ ist eine Maßnahme für APS - Allgemeine Regelung hinterlegt. Rechtsgrundlage: Regulation 1789/03, Regulation 0978/12 und Regulation 0936/15.

### Aus welchen Ländern kann 520419 zollbegünstigt eingeführt werden?

Für Waren mit Ursprung APS - Allgemeine Regelung sind Präferenzmaßnahmen hinterlegt. Erforderlich ist ein gültiger Präferenznachweis.

### Gibt es Einfuhrbeschränkungen für 520419?

Für 520419 ist eine Kontroll- oder Genehmigungsmaßnahme hinterlegt. Die Einzelheiten stehen in der Maßnahmen-Tabelle auf dieser Seite.

### Welche Länder sind von Einfuhrmaßnahmen für 520419 ausgenommen?

Von einzelnen Einfuhrmaßnahmen ausgenommen sind: Indien.

### In welcher Maßeinheit wird 520419 angemeldet?

Für 520419 ist keine besondere ergänzende Maßeinheit vorgesehen.

### Wie grenzt sich 520419 von ähnlichen Zolltarifnummern ab?

520419 ist einer von 3 einreihungsfähigen Codes unterhalb der Position 5204 („Nähgarne aus Baumwolle, auch in Aufmachungen für den Einzelverkauf“). Die richtige Einreihung richtet sich nach der genauen Beschaffenheit der Ware; 520419 erfasst speziell „andere“.

### Seit wann gilt die Zolltarifnummer 520419?

Die Einreihung 520419 ist im TARIC seit dem 01.01.1972 gültig und aktuell in Kraft.

Stand: August 2026 · Quelle: TARIC der Europäischen Kommission
