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title: "Werg und Abfälle von Flachs (Leinen) – Unterposition 530130"
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> [Abschnitt XI](https://zollhub.de/code/) > [Kapitel 53](https://zollhub.de/code/53/) > [5301](https://zollhub.de/code/5301/) > 530130

# Unterposition 530130 – Werg und Abfälle von Flachs (Leinen)

Gültig seit 01.01.1972

Die Zolltarifnummer 530130 ist im EU-Zolltarif als Unterposition der Position 5301 („Flachs (Leinen), roh oder bearbeitet, jedoch nicht versponnen; Werg und Abfälle von Flachs (Leinen) (einschließlich Garnabfälle und Reißspinnstoff)“) eingeordnet und zählt zum Abschnitt XI („Spinnstoffe und Waren daraus“).

### Einordnung im Zolltarif

- **Kapitel 53** – Andere Pflanzliche Spinnstoffe; Papiergarne und Gewebe aus Papiergarnen
  - **Position 5301** – Flachs (Leinen), roh oder bearbeitet, jedoch nicht versponnen; Werg und Abfälle von Flachs (Leinen) (einschließlich Garnabfälle und Reißspinnstoff)
    - **Unterposition 530130** – Werg und Abfälle von Flachs (Leinen)

## Einfuhr

### Zollsatz (Meistbegünstigung)

Diese Ware ist grundsätzlich zollfrei. Unter bestimmten Handelsabkommen können spezielle Zollsätze gelten.

### Einfuhrkontrollen

| Maßnahme | Ursprung | Fußnoten |
|----------|----------|----------|
| Einfuhrkontrolle – Abfall | ERGA OMNES | Die in Artikel 3 Absatz 1 der Verordnung (EG) Nr. 1013/2006 aufgeführten Abfälle unterliegen dem Verfahren der vorherigen schriftlichen Notifizierung und Zustimmung.; Die in Artikel 3 Absatz 2 der Verordnung (EG) Nr. 1013/2006 aufgeführten Abfälle unterliegen den allgemeinen Informationspflichten nach Artikel 18 derselben Verordnung, sofern die verbrachte Abfallmenge mehr als 20 kg beträgt.; Wenn die in Anhang III aufgeführten Abfälle (grüne Liste) bestimmte gefährliche Eigenschaften aufweisen, werden die einschlägigen Bestimmungen so angewandt, als wären diese Abfälle in Anhang IV (gelbe Liste) aufgeführt (siehe Artikel 3 Absatz 3 der Verordnung (EG) Nr. 1013/2006).; Abfälle, die ausdrücklich zur Laboranalyse bestimmt sind (Artikel 3 Absatz 4 der Verordnung (EG) Nr. 1013/2006), um ihre physikalischen oder chemischen Eigenschaften zu prüfen oder ihre Eignung für Verwertungs- oder Beseitigungsverfahren zu ermitteln, unterliegt nicht dem Verfahren der vorherigen schriftlichen Notifizierung und Zustimmung. Stattdessen sind die Verfahrensvorschriften der allgemeinen Informationspflichten anzuwenden (Artikel 18 der Verordnung (EG) Nr. 1013/2006). Die von der Ausnahmeregelung gedeckte Abfallmenge der ausdrücklich zur Laboranalyse bestimmten Abfälle bemisst sich nach der Mindestmenge, die zur ordnungsgemäßen Durchführung der Analyse in jedem Einzelfall notwendig ist, und darf 25 kg nicht übersteigen. |

## Ausfuhr

### Ausfuhrmaßnahmen

| Maßnahme | Ursprung | Rechtsgrundlage |
|----------|----------|-----------------|
| Export control - Waste | Alle Drittländer | Regulation 1013/06 |

## Ähnliche Unterpositionen zu 530130

530130 steht in Position 5301 „Flachs (Leinen), roh oder bearbeitet, jedoch nicht versponnen; Werg und Abfälle von Flachs (Leinen) (einschließlich Garnabfälle und Reißspinnstoff)“. Auf derselben Ebene liegen 3 weitere Unterpositionen, die bei der Abgrenzung zuerst in Betracht kommen:

| Code | Beschreibung | MFN-Zoll |
|------|--------------|----------|
| [530110](https://zollhub.de/code/530110/) | Flachs (Leinen), roh oder geröstet | – |
| [530121](https://zollhub.de/code/530121/) | gebrochen oder geschwungen | – |
| [530129](https://zollhub.de/code/530129/) | anderer | – |

## Häufige Fragen zu 530130

### Wofür steht die Zolltarifnummer 530130?

530130 bezeichnet „Werg und Abfälle von Flachs (Leinen)“, eine Einreihung innerhalb der Position 5301 („Flachs (Leinen), roh oder bearbeitet, jedoch nicht versponnen; Werg und Abfälle von Flachs (Leinen) (einschließlich Garnabfälle und Reißspinnstoff)“) im Abschnitt XI („Spinnstoffe und Waren daraus“).

### Gibt es Einfuhrbeschränkungen für 530130?

Für 530130 ist eine Kontroll- oder Genehmigungsmaßnahme hinterlegt. Die Einzelheiten stehen in der Maßnahmen-Tabelle auf dieser Seite.

### In welcher Maßeinheit wird 530130 angemeldet?

Für 530130 ist keine besondere ergänzende Maßeinheit vorgesehen.

### Wie grenzt sich 530130 von ähnlichen Zolltarifnummern ab?

530130 ist einer von 4 einreihungsfähigen Codes unterhalb der Position 5301 („Flachs (Leinen), roh oder bearbeitet, jedoch nicht versponnen; Werg und Abfälle von Flachs (Leinen) (einschließlich Garnabfälle und Reißspinnstoff)“). Die richtige Einreihung richtet sich nach der genauen Beschaffenheit der Ware; 530130 erfasst speziell „Werg und Abfälle von Flachs (Leinen)“.

### Seit wann gilt die Zolltarifnummer 530130?

Die Einreihung 530130 ist im TARIC seit dem 01.01.1972 gültig und aktuell in Kraft.

Stand: August 2026 · Quelle: TARIC der Europäischen Kommission
