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title: "roh oder gebleicht – Unterposition 540741"
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> [Abschnitt XI](https://zollhub.de/code/) > [Kapitel 54](https://zollhub.de/code/54/) > [5407](https://zollhub.de/code/5407/) > 540741

# Unterposition 540741 – roh oder gebleicht

Gültig seit 01.01.1972

Die Zolltarifnummer 540741 ist im EU-Zolltarif als Unterposition der Position 5407 („Gewebe aus Garnen aus synthetischen Filamenten, einschließlich Gewebe aus Erzeugnissen der Position 5404“) eingeordnet und zählt zum Abschnitt XI („Spinnstoffe und Waren daraus“). Für Ursprungswaren aus bestimmten Ländern bestehen Präferenzregelungen – teilweise zum Zollsatz 0 %.

### Einordnung im Zolltarif

- **Kapitel 54** – Synthetische oder Künstliche Filamente;
  - **Position 5407** – Gewebe aus Garnen aus synthetischen Filamenten, einschließlich Gewebe aus Erzeugnissen der Position 5404
    - **Unterposition 540741** – roh oder gebleicht

## Einfuhr

### Zollsatz (Meistbegünstigung)

Diese Ware ist grundsätzlich zollfrei. Unter bestimmten Handelsabkommen können spezielle Zollsätze gelten.

### Präferenzzollsätze

| Ursprung | Zollsatz | Rechtsgrundlage |
|----------|----------|-----------------|
| Singapur | 0% | Decision 1875/19 |

### Einfuhrkontrollen

| Maßnahme | Ursprung | Fußnoten |
|----------|----------|----------|
| Import prohibition | Nordkorea (Demokratische Volksrepublik Korea) | Diese Textilwaren können nur in die Union eingeführt werden, sofern nach dem entsprechenden Verfahren der Artikels 30-32 eine jährliche Höchstmenge festgelegt wurde (vgl. Verordnung (EU) 2015/936, ABl. Nr. L 160, Artikel 3, Absatz 3). |
| Einfuhrkontrolle | Nordkorea (Demokratische Volksrepublik Korea) | Es ist verboten (Artikel 3 Absatz 1 Buchstaben a und c der Verordnung (EU) 2017/1905 des Rates):  (a) die in Anhang II aufgeführten Güter und Technologien, einschließlich Software, mit oder ohne Ursprung in der Union unmittelbar oder mittelbar an natürliche oder juristische Personen, Organisationen oder Einrichtungen in der DVRK oder zur Verwendung in der DVRK zu verkaufen, zu liefern, weiterzugeben oder auszuführen, (c) die in Anhang II aufgeführten Güter und Technologien unmittelbar oder mittelbar aus der DVRK einzuführen, zu erwerben oder weiterzugeben, unabhängig davon, ob sie ihren Ursprung in der DVRK haben oder nicht.; Faser- oder fadenförmige Materialien „Faser- oder fadenförmige Materialien“ oder Prepregs, wie folgt: i) „Faser- oder fadenförmige Materialien“ aus Kohlenstoff, Aramid oder Glas mit beiden der folgenden Eigenschaften: (1) ‚spezifischer Modul‘ größer als 3,18 × 106 m; und (2) ‚spezifische Zugfestigkeit‘ größer als 76,2 × 103 m; ii) Prepregs: mit warmaushärtendem Harz imprägnierte endlose „Garne“, „Faserbündel“, „Seile“ oder „Bänder“ mit einer Breite kleiner/gleich 30 mm aus „faser- oder fadenförmigen Materialien“ aus Kohlenstoff, Aramid oder Glas gemäß Buchstabe a. |

## Ausfuhr

### Ausfuhrmaßnahmen

| Maßnahme | Ursprung | Rechtsgrundlage |
|----------|----------|-----------------|
| Restriction on export | Nordkorea (Demokratische Volksrepublik Korea) | Regulation 1509/17 |

## Ähnliche Unterpositionen zu 540741

540741 steht in Position 5407 „Gewebe aus Garnen aus synthetischen Filamenten, einschließlich Gewebe aus Erzeugnissen der Position 5404“. Auf derselben Ebene liegen 24 weitere Unterpositionen, die bei der Abgrenzung zuerst in Betracht kommen:

| Code | Beschreibung | MFN-Zoll |
|------|--------------|----------|
| [540710](https://zollhub.de/code/540710/) | Gewebe aus hochfesten Garnen aus Nylon oder anderen Polyamiden oder aus Polyester | – |
| [540720](https://zollhub.de/code/540720/) | Gewebe aus Streifen oder dergleichen |  |
| [540730](https://zollhub.de/code/540730/) | Gewebe im Sinne der Anmerkung 9 zu Abschnitt XI |  |
| [540742](https://zollhub.de/code/540742/) | gefärbt | – |
| [540743](https://zollhub.de/code/540743/) | buntgewebt | – |
| [540744](https://zollhub.de/code/540744/) | bedruckt | – |
| [540751](https://zollhub.de/code/540751/) | roh oder gebleicht | – |
| [540752](https://zollhub.de/code/540752/) | gefärbt | – |
| [540753](https://zollhub.de/code/540753/) | buntgewebt | – |
| [540754](https://zollhub.de/code/540754/) | bedruckt | – |
| [540761](https://zollhub.de/code/540761/) | mit einem Anteil an nicht texturierten Polyester-Filamenten von 85 GHT oder mehr |  |
| [540769](https://zollhub.de/code/540769/) | andere |  |

[Alle 24 Eintraege in Position 5407 „Gewebe aus Garnen aus synthetischen Filamenten, einschließlich Gewebe aus Erzeugnissen der Position 5404“ ansehen](https://zollhub.de/code/5407/)

## Häufige Fragen zu 540741

### Wofür steht die Zolltarifnummer 540741?

540741 bezeichnet „roh oder gebleicht“, eine Einreihung innerhalb der Position 5407 („Gewebe aus Garnen aus synthetischen Filamenten, einschließlich Gewebe aus Erzeugnissen der Position 5404“) im Abschnitt XI („Spinnstoffe und Waren daraus“).

### Welche Einfuhrabgaben sind für 540741 hinterlegt?

Als „Präferenzzoll“ ist eine Maßnahme für Singapur hinterlegt. Rechtsgrundlage: Decision 1875/19, Regulation 0936/15 und Regulation 1509/17.

### Aus welchen Ländern kann 540741 zollbegünstigt eingeführt werden?

Für Waren mit Ursprung Singapur sind Präferenzmaßnahmen hinterlegt – teilweise zum Satz 0 %. Erforderlich ist ein gültiger Präferenznachweis.

### Gibt es Einfuhrbeschränkungen für 540741?

Für 540741 sind 2 Kontroll- oder Genehmigungsmaßnahmen hinterlegt. Die Einzelheiten stehen in der Maßnahmen-Tabelle auf dieser Seite.

### In welcher Maßeinheit wird 540741 angemeldet?

Für 540741 ist keine besondere ergänzende Maßeinheit vorgesehen.

### Wie grenzt sich 540741 von ähnlichen Zolltarifnummern ab?

540741 ist einer von 21 einreihungsfähigen Codes unterhalb der Position 5407 („Gewebe aus Garnen aus synthetischen Filamenten, einschließlich Gewebe aus Erzeugnissen der Position 5404“). Die richtige Einreihung richtet sich nach der genauen Beschaffenheit der Ware; 540741 erfasst speziell „roh oder gebleicht“.

### Seit wann gilt die Zolltarifnummer 540741?

Die Einreihung 540741 ist im TARIC seit dem 01.01.1972 gültig und aktuell in Kraft.

Stand: August 2026 · Quelle: TARIC der Europäischen Kommission
