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title: "nicht in Aufmachungen für den Einzelverkauf – KN-Code 55082010"
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> [Abschnitt XI](https://zollhub.de/code/) > [Kapitel 55](https://zollhub.de/code/55/) > [5508](https://zollhub.de/code/5508/) > [550820](https://zollhub.de/code/550820/) > 55082010

# KN-Code 55082010 – nicht in Aufmachungen für den Einzelverkauf

Gültig seit 01.01.1972

Die Zolltarifnummer 55082010 ist im EU-Zolltarif als KN-Code der Position 5508 („Nähgarne aus synthetischen oder künstlichen Spinnfasern, auch in Aufmachungen für den Einzelverkauf“) eingeordnet und zählt zum Abschnitt XI („Spinnstoffe und Waren daraus“). Der Drittlandzollsatz (MFN) beträgt 4%. Für Ursprungswaren aus bestimmten Ländern bestehen Präferenzregelungen.

### Einordnung im Zolltarif

- **Kapitel 55** – Synthetische oder Künstliche Spinnfasern
  - **Position 5508** – Nähgarne aus synthetischen oder künstlichen Spinnfasern, auch in Aufmachungen für den Einzelverkauf
    - **Unterposition 550820** – aus künstlichen Spinnfasern
      - **KN-Code 55082010** – nicht in Aufmachungen für den Einzelverkauf

## Einfuhr

### Zollsatz (Meistbegünstigung)

| Zollsatz | Ergänzende Einheit |
|----------|--------------------|
| 4% | – |

### Präferenzzollsätze

| Ursprung | Zollsatz | Rechtsgrundlage |
|----------|----------|-----------------|
| APS - Allgemeine Regelung | 3,2% | Regulation 0978/12 |

### Einfuhrkontrollen

| Maßnahme | Ursprung | Fußnoten |
|----------|----------|----------|
| Import prohibition | Nordkorea (Demokratische Volksrepublik Korea) | Diese Textilwaren können nur in die Union eingeführt werden, sofern nach dem entsprechenden Verfahren der Artikels 30-32 eine jährliche Höchstmenge festgelegt wurde (vgl. Verordnung (EU) 2015/936, ABl. Nr. L 160, Artikel 3, Absatz 3). |

## Ähnliche KN-Codes zu 55082010

55082010 steht in Unterposition 550820 „aus künstlichen Spinnfasern“. Auf derselben Ebene liegt ein weiterer Code, der bei der Abgrenzung zuerst in Betracht kommt:

| Code | Beschreibung | MFN-Zoll |
|------|--------------|----------|
| [55082090](https://zollhub.de/code/55082090/) | in Aufmachungen für den Einzelverkauf | 5% |

## Häufige Fragen zu 55082010

### Wofür steht die Zolltarifnummer 55082010?

55082010 bezeichnet „nicht in Aufmachungen für den Einzelverkauf“, eine Einreihung innerhalb der Position 5508 („Nähgarne aus synthetischen oder künstlichen Spinnfasern, auch in Aufmachungen für den Einzelverkauf“) im Abschnitt XI („Spinnstoffe und Waren daraus“).

### Welche Einfuhrabgaben sind für 55082010 hinterlegt?

Als „Drittlandzoll (MFN)“ ist eine Maßnahme für alle Länder (ERGA OMNES) hinterlegt. Als „Präferenzzoll“ ist eine Maßnahme für APS - Allgemeine Regelung hinterlegt. Rechtsgrundlage: Regulation 1789/03, Regulation 0978/12 und Regulation 0936/15.

### Aus welchen Ländern kann 55082010 zollbegünstigt eingeführt werden?

Für Waren mit Ursprung APS - Allgemeine Regelung sind Präferenzmaßnahmen hinterlegt. Erforderlich ist ein gültiger Präferenznachweis.

### Gibt es Einfuhrbeschränkungen für 55082010?

Für 55082010 ist eine Kontroll- oder Genehmigungsmaßnahme hinterlegt. Die Einzelheiten stehen in der Maßnahmen-Tabelle auf dieser Seite.

### Welche Länder sind von Einfuhrmaßnahmen für 55082010 ausgenommen?

Von einzelnen Einfuhrmaßnahmen ausgenommen sind: Indien.

### In welcher Maßeinheit wird 55082010 angemeldet?

Für 55082010 ist keine besondere ergänzende Maßeinheit vorgesehen.

### Wie grenzt sich 55082010 von ähnlichen Zolltarifnummern ab?

55082010 ist einer von 2 einreihungsfähigen Codes unterhalb der Unterposition 550820 („aus künstlichen Spinnfasern“). Die richtige Einreihung richtet sich nach der genauen Beschaffenheit der Ware; 55082010 erfasst speziell „nicht in Aufmachungen für den Einzelverkauf“.

### Seit wann gilt die Zolltarifnummer 55082010?

Die Einreihung 55082010 ist im TARIC seit dem 01.01.1972 gültig und aktuell in Kraft.

Stand: August 2026 · Quelle: TARIC der Europäischen Kommission
