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title: "roh oder gebleicht – Unterposition 551221"
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> [Abschnitt XI](https://zollhub.de/code/) > [Kapitel 55](https://zollhub.de/code/55/) > [5512](https://zollhub.de/code/5512/) > 551221

# Unterposition 551221 – roh oder gebleicht

Gültig seit 01.01.1972

Die Zolltarifnummer 551221 ist im EU-Zolltarif als Unterposition der Position 5512 („Gewebe aus synthetischen Spinnfasern, mit einem Anteil an diesen Spinnfasern von 85 GHT oder mehr“) eingeordnet und zählt zum Abschnitt XI („Spinnstoffe und Waren daraus“). Für Ursprungswaren aus bestimmten Ländern bestehen Präferenzregelungen – teilweise zum Zollsatz 0 %.

### Einordnung im Zolltarif

- **Kapitel 55** – Synthetische oder Künstliche Spinnfasern
  - **Position 5512** – Gewebe aus synthetischen Spinnfasern, mit einem Anteil an diesen Spinnfasern von 85 GHT oder mehr
    - **Unterposition 551221** – roh oder gebleicht

## Einfuhr

### Zollsatz (Meistbegünstigung)

Diese Ware ist grundsätzlich zollfrei. Unter bestimmten Handelsabkommen können spezielle Zollsätze gelten.

### Präferenzzollsätze

| Ursprung | Zollsatz | Rechtsgrundlage |
|----------|----------|-----------------|
| Singapur | 0% | Decision 1875/19 |

## Ausfuhr

### Ausfuhrmaßnahmen

| Maßnahme | Ursprung | Rechtsgrundlage |
|----------|----------|-----------------|
| Export control | Russische Föderation | Regulation 0833/14 |
| Export control | Weißrußland | Regulation 0765/06 |

## Ähnliche Unterpositionen zu 551221

551221 steht in Position 5512 „Gewebe aus synthetischen Spinnfasern, mit einem Anteil an diesen Spinnfasern von 85 GHT oder mehr“. Auf derselben Ebene liegen 5 weitere Unterpositionen, die bei der Abgrenzung zuerst in Betracht kommen:

| Code | Beschreibung | MFN-Zoll |
|------|--------------|----------|
| [551211](https://zollhub.de/code/551211/) | roh oder gebleicht | – |
| [551219](https://zollhub.de/code/551219/) | andere |  |
| [551229](https://zollhub.de/code/551229/) | andere |  |
| [551291](https://zollhub.de/code/551291/) | roh oder gebleicht | – |
| [551299](https://zollhub.de/code/551299/) | andere |  |

## Häufige Fragen zu 551221

### Wofür steht die Zolltarifnummer 551221?

551221 bezeichnet „roh oder gebleicht“, eine Einreihung innerhalb der Position 5512 („Gewebe aus synthetischen Spinnfasern, mit einem Anteil an diesen Spinnfasern von 85 GHT oder mehr“) im Abschnitt XI („Spinnstoffe und Waren daraus“).

### Welche Einfuhrabgaben sind für 551221 hinterlegt?

Als „Präferenzzoll“ ist eine Maßnahme für Singapur hinterlegt. Rechtsgrundlage: Decision 1875/19.

### Aus welchen Ländern kann 551221 zollbegünstigt eingeführt werden?

Für Waren mit Ursprung Singapur sind Präferenzmaßnahmen hinterlegt – teilweise zum Satz 0 %. Erforderlich ist ein gültiger Präferenznachweis.

### In welcher Maßeinheit wird 551221 angemeldet?

Für 551221 ist keine besondere ergänzende Maßeinheit vorgesehen.

### Wie grenzt sich 551221 von ähnlichen Zolltarifnummern ab?

551221 ist einer von 3 einreihungsfähigen Codes unterhalb der Position 5512 („Gewebe aus synthetischen Spinnfasern, mit einem Anteil an diesen Spinnfasern von 85 GHT oder mehr“). Die richtige Einreihung richtet sich nach der genauen Beschaffenheit der Ware; 551221 erfasst speziell „roh oder gebleicht“.

### Seit wann gilt die Zolltarifnummer 551221?

Die Einreihung 551221 ist im TARIC seit dem 01.01.1972 gültig und aktuell in Kraft.

Stand: August 2026 · Quelle: TARIC der Europäischen Kommission
