---
title: "Fußbodenbeläge aus Kokosfasern – Unterposition 570220"
url: https://zollhub.de/code/570220/
type: taric-code
goods_code: "5702200000"
is_leaf: true
valid_from: "1972-01-01"
---

> [Abschnitt XI](https://zollhub.de/code/) > [Kapitel 57](https://zollhub.de/code/57/) > [5702](https://zollhub.de/code/5702/) > 570220

# Unterposition 570220 – Fußbodenbeläge aus Kokosfasern

Gültig seit 01.01.1972

Die Zolltarifnummer 570220 ist im EU-Zolltarif als Unterposition der Position 5702 („Teppiche und andere Fußbodenbeläge, aus Spinnstoffen, gewebt, weder getuftet noch beflockt, auch konfektioniert, einschließlich Kelim, Sumak, Karamanie und ähnliche handgewebte Teppiche“) eingeordnet und zählt zum Abschnitt XI („Spinnstoffe und Waren daraus“). Der Drittlandzollsatz (MFN) beträgt 4%. Für Ursprungswaren aus bestimmten Ländern bestehen Präferenzregelungen.

### Einordnung im Zolltarif

- **Kapitel 57** – Teppiche und Andere Fussbodenbeläge, aus Spinnstoffen
  - **Position 5702** – Teppiche und andere Fußbodenbeläge, aus Spinnstoffen, gewebt, weder getuftet noch beflockt, auch konfektioniert, einschließlich Kelim, Sumak, Karamanie und ähnliche handgewebte Teppiche
    - **Unterposition 570220** – Fußbodenbeläge aus Kokosfasern

## Einfuhr

### Zollsatz (Meistbegünstigung)

| Zollsatz | Ergänzende Einheit |
|----------|--------------------|
| 4% | – |

### Präferenzzollsätze

| Ursprung | Zollsatz | Rechtsgrundlage |
|----------|----------|-----------------|
| APS - Allgemeine Regelung | 3,2% | Regulation 0978/12 |

### Einfuhrkontrollen

| Maßnahme | Ursprung | Fußnoten |
|----------|----------|----------|
| Entry into free circulation (quantitative limitation) | Nordkorea (Demokratische Volksrepublik Korea) | Gemäß der Verordnung (EU) Nr. 2015/936 (ABl. L 160) ist die Überführung in den zollrechtlich freien Verkehr der Gemeinschaft abhängig von der Vorlage der von den zuständigen Behörden eines Mitgliedstaates erteilten Einfuhrgenehmigung, die überall in der Union gültig ist. |
| Import control on luxury goods | Nordkorea (Demokratische Volksrepublik Korea) | Das Verbot gilt nicht für persönliche Güter von Reisenden oder für nicht-kommerzielle Güter zum persönlichen Gebrauch von Reisenden, die in ihrem Gepäck enthalten sind (Artikel 10 (2) der Verordnung (EU) 2017/1509); Das Verbot gilt nicht für Güter, die für die amtliche Tätigkeit diplomatischer oder konsularischer Missionen der Mitgliedstaaten in der DVRK oder internationaler Organisationen, der DVRK, die nach dem Völkerrecht Immunität genießen, erforderlich sind, oder für die persönlichen Güter ihrer Mitarbeiter (Artikel 10 (3) der Verordnung (EU) 2017/1509).; Waren aus der Liste der Luxuswaren gemäß Artikel 10 der Verordnung (EU) 2017/1509 |

## Ausfuhr

### Ausfuhrmaßnahmen

| Maßnahme | Ursprung | Rechtsgrundlage |
|----------|----------|-----------------|
| Exportkontrolle – Luxusgüter | Nordkorea (Demokratische Volksrepublik Korea) | Regulation 2062/17 |
| Exportkontrolle – Luxusgüter | Russische Föderation | Regulation 0833/14 |
| Exportkontrolle – Luxusgüter | Weißrußland | Regulation 0765/06 |

## Ähnliche Unterpositionen zu 570220

570220 steht in Position 5702 „Teppiche und andere Fußbodenbeläge, aus Spinnstoffen, gewebt, weder getuftet noch beflockt, auch konfektioniert, einschließlich Kelim, Sumak, Karamanie und ähnliche handgewebte Teppiche“. Auf derselben Ebene liegen 11 weitere Unterpositionen, die bei der Abgrenzung zuerst in Betracht kommen:

| Code | Beschreibung | MFN-Zoll |
|------|--------------|----------|
| [570210](https://zollhub.de/code/570210/) | Kelim, Sumak, Karamanie und ähnliche handgewebte Teppiche | 3% |
| [570231](https://zollhub.de/code/570231/) | aus Wolle oder feinen Tierhaaren |  |
| [570232](https://zollhub.de/code/570232/) | aus synthetischen oder künstlichen Spinnstoffen | 8% |
| [570239](https://zollhub.de/code/570239/) | aus anderen Spinnstoffen |  |
| [570241](https://zollhub.de/code/570241/) | aus Wolle oder feinen Tierhaaren |  |
| [570242](https://zollhub.de/code/570242/) | aus synthetischen oder künstlichen Spinnstoffen | 8% |
| [570249](https://zollhub.de/code/570249/) | aus anderen Spinnstoffen |  |
| [570250](https://zollhub.de/code/570250/) | andere, ohne Flor, nicht konfektioniert |  |
| [570291](https://zollhub.de/code/570291/) | aus Wolle oder feinen Tierhaaren | 8% |
| [570292](https://zollhub.de/code/570292/) | aus synthetischen oder künstlichen Spinnstoffen |  |
| [570299](https://zollhub.de/code/570299/) | aus anderen Spinnstoffen |  |

## Häufige Fragen zu 570220

### Wofür steht die Zolltarifnummer 570220?

570220 bezeichnet „Fußbodenbeläge aus Kokosfasern“, eine Einreihung innerhalb der Position 5702 („Teppiche und andere Fußbodenbeläge, aus Spinnstoffen, gewebt, weder getuftet noch beflockt, auch konfektioniert, einschließlich Kelim, Sumak, Karamanie und ähnliche handgewebte Teppiche“) im Abschnitt XI („Spinnstoffe und Waren daraus“).

### Welche Einfuhrabgaben sind für 570220 hinterlegt?

Als „Drittlandzoll (MFN)“ ist eine Maßnahme für alle Länder (ERGA OMNES) hinterlegt. Als „Zollkontingent (nicht-präferenziell)“ ist eine Maßnahme für alle Länder (ERGA OMNES) hinterlegt. Als „Präferenzzoll“ ist eine Maßnahme für APS - Allgemeine Regelung hinterlegt. Betroffenes Zollkontingent: 090109. Rechtsgrundlage: Regulation 3115/94, Regulation 0904/24, Regulation 0978/12 u. a.

### Aus welchen Ländern kann 570220 zollbegünstigt eingeführt werden?

Für Waren mit Ursprung APS - Allgemeine Regelung sind Präferenzmaßnahmen hinterlegt. Erforderlich ist ein gültiger Präferenznachweis.

### Gibt es Einfuhrbeschränkungen für 570220?

Für 570220 sind 2 Kontroll- oder Genehmigungsmaßnahmen hinterlegt. Die Einzelheiten stehen in der Maßnahmen-Tabelle auf dieser Seite.

### Welche Länder sind von Einfuhrmaßnahmen für 570220 ausgenommen?

Von einzelnen Einfuhrmaßnahmen ausgenommen sind: Indien.

### In welcher Maßeinheit wird 570220 angemeldet?

Für 570220 ist keine besondere ergänzende Maßeinheit vorgesehen.

### Wie grenzt sich 570220 von ähnlichen Zolltarifnummern ab?

570220 ist einer von 5 einreihungsfähigen Codes unterhalb der Position 5702 („Teppiche und andere Fußbodenbeläge, aus Spinnstoffen, gewebt, weder getuftet noch beflockt, auch konfektioniert, einschließlich Kelim, Sumak, Karamanie und ähnliche handgewebte Teppiche“). Die richtige Einreihung richtet sich nach der genauen Beschaffenheit der Ware; 570220 erfasst speziell „Fußbodenbeläge aus Kokosfasern“.

### Seit wann gilt die Zolltarifnummer 570220?

Die Einreihung 570220 ist im TARIC seit dem 01.01.1972 gültig und aktuell in Kraft.

Stand: August 2026 · Quelle: TARIC der Europäischen Kommission
