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title: "aus synthetischen oder künstlichen Spinnstoffen – Unterposition 570232"
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> [Abschnitt XI](https://zollhub.de/code/) > [Kapitel 57](https://zollhub.de/code/57/) > [5702](https://zollhub.de/code/5702/) > 570232

# Unterposition 570232 – aus synthetischen oder künstlichen Spinnstoffen

Gültig seit 01.01.1972

Die Zolltarifnummer 570232 ist im EU-Zolltarif als Unterposition der Position 5702 („Teppiche und andere Fußbodenbeläge, aus Spinnstoffen, gewebt, weder getuftet noch beflockt, auch konfektioniert, einschließlich Kelim, Sumak, Karamanie und ähnliche handgewebte Teppiche“) eingeordnet und zählt zum Abschnitt XI („Spinnstoffe und Waren daraus“). Der Drittlandzollsatz (MFN) beträgt 8%. Für Ursprungswaren aus bestimmten Ländern bestehen Präferenzregelungen.

### Einordnung im Zolltarif

- **Kapitel 57** – Teppiche und Andere Fussbodenbeläge, aus Spinnstoffen
  - **Position 5702** – Teppiche und andere Fußbodenbeläge, aus Spinnstoffen, gewebt, weder getuftet noch beflockt, auch konfektioniert, einschließlich Kelim, Sumak, Karamanie und ähnliche handgewebte Teppiche
    - **Unterposition 570232** – aus synthetischen oder künstlichen Spinnstoffen

## Einfuhr

### Zollsatz (Meistbegünstigung)

| Zollsatz | Ergänzende Einheit |
|----------|--------------------|
| 8% | – |

### Präferenzzollsätze

| Ursprung | Zollsatz | Rechtsgrundlage |
|----------|----------|-----------------|
| APS - Allgemeine Regelung | 6,4% | Regulation 0978/12 |

### Einfuhrkontrollen

| Maßnahme | Ursprung | Fußnoten |
|----------|----------|----------|
| Entry into free circulation (quantitative limitation) | Nordkorea (Demokratische Volksrepublik Korea) | Gemäß der Verordnung (EU) Nr. 2015/936 (ABl. L 160) ist die Überführung in den zollrechtlich freien Verkehr der Gemeinschaft abhängig von der Vorlage der von den zuständigen Behörden eines Mitgliedstaates erteilten Einfuhrgenehmigung, die überall in der Union gültig ist. |
| Import control on luxury goods | Nordkorea (Demokratische Volksrepublik Korea) | Das Verbot gilt nicht für persönliche Güter von Reisenden oder für nicht-kommerzielle Güter zum persönlichen Gebrauch von Reisenden, die in ihrem Gepäck enthalten sind (Artikel 10 (2) der Verordnung (EU) 2017/1509); Das Verbot gilt nicht für Güter, die für die amtliche Tätigkeit diplomatischer oder konsularischer Missionen der Mitgliedstaaten in der DVRK oder internationaler Organisationen, der DVRK, die nach dem Völkerrecht Immunität genießen, erforderlich sind, oder für die persönlichen Güter ihrer Mitarbeiter (Artikel 10 (3) der Verordnung (EU) 2017/1509).; Waren aus der Liste der Luxuswaren gemäß Artikel 10 der Verordnung (EU) 2017/1509 |

## Ausfuhr

### Ausfuhrmaßnahmen

| Maßnahme | Ursprung | Rechtsgrundlage |
|----------|----------|-----------------|
| Exportkontrolle – Luxusgüter | Nordkorea (Demokratische Volksrepublik Korea) | Regulation 2062/17 |
| Exportkontrolle – Luxusgüter | Russische Föderation | Regulation 0833/14 |
| Exportkontrolle – Luxusgüter | Weißrußland | Regulation 0765/06 |

## Ähnliche Unterpositionen zu 570232

570232 steht in Position 5702 „Teppiche und andere Fußbodenbeläge, aus Spinnstoffen, gewebt, weder getuftet noch beflockt, auch konfektioniert, einschließlich Kelim, Sumak, Karamanie und ähnliche handgewebte Teppiche“. Auf derselben Ebene liegen 11 weitere Unterpositionen, die bei der Abgrenzung zuerst in Betracht kommen:

| Code | Beschreibung | MFN-Zoll |
|------|--------------|----------|
| [570210](https://zollhub.de/code/570210/) | Kelim, Sumak, Karamanie und ähnliche handgewebte Teppiche | 3% |
| [570220](https://zollhub.de/code/570220/) | Fußbodenbeläge aus Kokosfasern | 4% |
| [570231](https://zollhub.de/code/570231/) | aus Wolle oder feinen Tierhaaren |  |
| [570239](https://zollhub.de/code/570239/) | aus anderen Spinnstoffen |  |
| [570241](https://zollhub.de/code/570241/) | aus Wolle oder feinen Tierhaaren |  |
| [570242](https://zollhub.de/code/570242/) | aus synthetischen oder künstlichen Spinnstoffen | 8% |
| [570249](https://zollhub.de/code/570249/) | aus anderen Spinnstoffen |  |
| [570250](https://zollhub.de/code/570250/) | andere, ohne Flor, nicht konfektioniert |  |
| [570291](https://zollhub.de/code/570291/) | aus Wolle oder feinen Tierhaaren | 8% |
| [570292](https://zollhub.de/code/570292/) | aus synthetischen oder künstlichen Spinnstoffen |  |
| [570299](https://zollhub.de/code/570299/) | aus anderen Spinnstoffen |  |

## Häufige Fragen zu 570232

### Wofür steht die Zolltarifnummer 570232?

570232 bezeichnet „aus synthetischen oder künstlichen Spinnstoffen“, eine Einreihung innerhalb der Position 5702 („Teppiche und andere Fußbodenbeläge, aus Spinnstoffen, gewebt, weder getuftet noch beflockt, auch konfektioniert, einschließlich Kelim, Sumak, Karamanie und ähnliche handgewebte Teppiche“) im Abschnitt XI („Spinnstoffe und Waren daraus“).

### Welche Einfuhrabgaben sind für 570232 hinterlegt?

Als „Drittlandzoll (MFN)“ ist eine Maßnahme für alle Länder (ERGA OMNES) hinterlegt. Als „Präferenzzoll“ ist eine Maßnahme für APS - Allgemeine Regelung hinterlegt. Rechtsgrundlage: Regulation 1734/96, Regulation 0978/12, Regulation 0936/15 u. a.

### Aus welchen Ländern kann 570232 zollbegünstigt eingeführt werden?

Für Waren mit Ursprung APS - Allgemeine Regelung sind Präferenzmaßnahmen hinterlegt. Erforderlich ist ein gültiger Präferenznachweis.

### Gibt es Einfuhrbeschränkungen für 570232?

Für 570232 sind 2 Kontroll- oder Genehmigungsmaßnahmen hinterlegt. Die Einzelheiten stehen in der Maßnahmen-Tabelle auf dieser Seite.

### Welche Länder sind von Einfuhrmaßnahmen für 570232 ausgenommen?

Von einzelnen Einfuhrmaßnahmen ausgenommen sind: Indien.

### In welcher Maßeinheit wird 570232 angemeldet?

Für 570232 ist keine besondere ergänzende Maßeinheit vorgesehen.

### Wie grenzt sich 570232 von ähnlichen Zolltarifnummern ab?

570232 ist einer von 5 einreihungsfähigen Codes unterhalb der Position 5702 („Teppiche und andere Fußbodenbeläge, aus Spinnstoffen, gewebt, weder getuftet noch beflockt, auch konfektioniert, einschließlich Kelim, Sumak, Karamanie und ähnliche handgewebte Teppiche“). Die richtige Einreihung richtet sich nach der genauen Beschaffenheit der Ware; 570232 erfasst speziell „aus synthetischen oder künstlichen Spinnstoffen“.

### Seit wann gilt die Zolltarifnummer 570232?

Die Einreihung 570232 ist im TARIC seit dem 01.01.1972 gültig und aktuell in Kraft.

Stand: August 2026 · Quelle: TARIC der Europäischen Kommission
