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title: "andere – KN-Code 57024190"
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> [Abschnitt XI](https://zollhub.de/code/) > [Kapitel 57](https://zollhub.de/code/57/) > [5702](https://zollhub.de/code/5702/) > [570241](https://zollhub.de/code/570241/) > 57024190

# KN-Code 57024190 – andere

Gültig seit 01.01.2007

Die Zolltarifnummer 57024190 ist im EU-Zolltarif als KN-Code der Position 5702 („Teppiche und andere Fußbodenbeläge, aus Spinnstoffen, gewebt, weder getuftet noch beflockt, auch konfektioniert, einschließlich Kelim, Sumak, Karamanie und ähnliche handgewebte Teppiche“) eingeordnet und zählt zum Abschnitt XI („Spinnstoffe und Waren daraus“).

### Einordnung im Zolltarif

- **Kapitel 57** – Teppiche und Andere Fussbodenbeläge, aus Spinnstoffen
  - **Position 5702** – Teppiche und andere Fußbodenbeläge, aus Spinnstoffen, gewebt, weder getuftet noch beflockt, auch konfektioniert, einschließlich Kelim, Sumak, Karamanie und ähnliche handgewebte Teppiche
    - **Unterposition 570241** – aus Wolle oder feinen Tierhaaren
      - **KN-Code 57024190** – andere

## Einfuhr

### Zollsatz (Meistbegünstigung)

Diese Ware ist grundsätzlich zollfrei. Unter bestimmten Handelsabkommen können spezielle Zollsätze gelten.

### Einfuhrkontrollen

| Maßnahme | Ursprung | Fußnoten |
|----------|----------|----------|
| Import control on luxury goods | Nordkorea (Demokratische Volksrepublik Korea) | Das Verbot gilt nicht für persönliche Güter von Reisenden oder für nicht-kommerzielle Güter zum persönlichen Gebrauch von Reisenden, die in ihrem Gepäck enthalten sind (Artikel 10 (2) der Verordnung (EU) 2017/1509); Das Verbot gilt nicht für Güter, die für die amtliche Tätigkeit diplomatischer oder konsularischer Missionen der Mitgliedstaaten in der DVRK oder internationaler Organisationen, der DVRK, die nach dem Völkerrecht Immunität genießen, erforderlich sind, oder für die persönlichen Güter ihrer Mitarbeiter (Artikel 10 (3) der Verordnung (EU) 2017/1509).; Waren aus der Liste der Luxuswaren gemäß Artikel 10 der Verordnung (EU) 2017/1509 |

## Ausfuhr

### Ausfuhrmaßnahmen

| Maßnahme | Ursprung | Rechtsgrundlage |
|----------|----------|-----------------|
| Exportkontrolle – Luxusgüter | Nordkorea (Demokratische Volksrepublik Korea) | Regulation 2062/17 |
| Exportkontrolle – Luxusgüter | Russische Föderation | Regulation 0833/14 |
| Exportkontrolle – Luxusgüter | Weißrußland | Regulation 0765/06 |

## Ähnliche KN-Codes zu 57024190

57024190 steht in Unterposition 570241 „aus Wolle oder feinen Tierhaaren“. Auf derselben Ebene liegt ein weiterer Code, der bei der Abgrenzung zuerst in Betracht kommt:

| Code | Beschreibung | MFN-Zoll |
|------|--------------|----------|
| [57024110](https://zollhub.de/code/57024110/) | Axminster-Teppiche | – |

## Häufige Fragen zu 57024190

### Wofür steht die Zolltarifnummer 57024190?

57024190 bezeichnet „andere“, eine Einreihung innerhalb der Position 5702 („Teppiche und andere Fußbodenbeläge, aus Spinnstoffen, gewebt, weder getuftet noch beflockt, auch konfektioniert, einschließlich Kelim, Sumak, Karamanie und ähnliche handgewebte Teppiche“) im Abschnitt XI („Spinnstoffe und Waren daraus“).

### Gibt es Einfuhrbeschränkungen für 57024190?

Für 57024190 ist eine Kontroll- oder Genehmigungsmaßnahme hinterlegt. Die Einzelheiten stehen in der Maßnahmen-Tabelle auf dieser Seite.

### In welcher Maßeinheit wird 57024190 angemeldet?

Für 57024190 ist keine besondere ergänzende Maßeinheit vorgesehen.

### Wie grenzt sich 57024190 von ähnlichen Zolltarifnummern ab?

57024190 ist einer von 2 einreihungsfähigen Codes unterhalb der Unterposition 570241 („aus Wolle oder feinen Tierhaaren“). Die richtige Einreihung richtet sich nach der genauen Beschaffenheit der Ware; 57024190 erfasst speziell „andere“.

### Seit wann gilt die Zolltarifnummer 57024190?

Die Einreihung 57024190 ist im TARIC seit dem 01.01.2007 gültig und aktuell in Kraft.

Stand: August 2026 · Quelle: TARIC der Europäischen Kommission
