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title: "ungemustert – KN-Code 58041010"
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> [Abschnitt XI](https://zollhub.de/code/) > [Kapitel 58](https://zollhub.de/code/58/) > [5804](https://zollhub.de/code/5804/) > [580410](https://zollhub.de/code/580410/) > 58041010

# KN-Code 58041010 – ungemustert

Gültig seit 01.01.2009

Die Zolltarifnummer 58041010 ist im EU-Zolltarif als KN-Code der Position 5804 („Tülle (einschließlich Bobinetgardinenstoffe) und geknüpfte Netzstoffe; Spitzen, als Meterware, Streifen oder als Motive, ausgenommen Erzeugnisse der Positionen 6002 bis 6006“) eingeordnet und zählt zum Abschnitt XI („Spinnstoffe und Waren daraus“). Der Drittlandzollsatz (MFN) beträgt 6,5%. Für Ursprungswaren aus bestimmten Ländern bestehen Präferenzregelungen.

### Einordnung im Zolltarif

- **Kapitel 58** – Spezialgewebe; Getuftete Spinnstofferzeugnisse; Spitzen; Tapisserien; Posamentierwaren; Stickereien
  - **Position 5804** – Tülle (einschließlich Bobinetgardinenstoffe) und geknüpfte Netzstoffe; Spitzen, als Meterware, Streifen oder als Motive, ausgenommen Erzeugnisse der Positionen 6002 bis 6006
    - **Unterposition 580410** – Tülle (einschließlich Bobinetgardinenstoffe) und geknüpfte Netzstoffe
      - **KN-Code 58041010** – ungemustert

## Einfuhr

### Zollsatz (Meistbegünstigung)

| Zollsatz | Ergänzende Einheit |
|----------|--------------------|
| 6,5% | – |

### Präferenzzollsätze

| Ursprung | Zollsatz | Rechtsgrundlage |
|----------|----------|-----------------|
| APS - Allgemeine Regelung | 5,2% | Regulation 0978/12 |

## Ähnliche KN-Codes zu 58041010

58041010 steht in Unterposition 580410 „Tülle (einschließlich Bobinetgardinenstoffe) und geknüpfte Netzstoffe“. Auf derselben Ebene liegt ein weiterer Code, der bei der Abgrenzung zuerst in Betracht kommt:

| Code | Beschreibung | MFN-Zoll |
|------|--------------|----------|
| [58041090](https://zollhub.de/code/58041090/) | andere | 8% |

## Häufige Fragen zu 58041010

### Wofür steht die Zolltarifnummer 58041010?

58041010 bezeichnet „ungemustert“, eine Einreihung innerhalb der Position 5804 („Tülle (einschließlich Bobinetgardinenstoffe) und geknüpfte Netzstoffe; Spitzen, als Meterware, Streifen oder als Motive, ausgenommen Erzeugnisse der Positionen 6002 bis 6006“) im Abschnitt XI („Spinnstoffe und Waren daraus“).

### Welche Einfuhrabgaben sind für 58041010 hinterlegt?

Als „Drittlandzoll (MFN)“ ist eine Maßnahme für alle Länder (ERGA OMNES) hinterlegt. Als „Präferenzzoll“ ist eine Maßnahme für APS - Allgemeine Regelung hinterlegt. Rechtsgrundlage: Regulation 1031/08 und Regulation 0978/12.

### Aus welchen Ländern kann 58041010 zollbegünstigt eingeführt werden?

Für Waren mit Ursprung APS - Allgemeine Regelung sind Präferenzmaßnahmen hinterlegt. Erforderlich ist ein gültiger Präferenznachweis.

### Welche Länder sind von Einfuhrmaßnahmen für 58041010 ausgenommen?

Von einzelnen Einfuhrmaßnahmen ausgenommen sind: Indien.

### In welcher Maßeinheit wird 58041010 angemeldet?

Für 58041010 ist keine besondere ergänzende Maßeinheit vorgesehen.

### Wie grenzt sich 58041010 von ähnlichen Zolltarifnummern ab?

58041010 ist einer von 2 einreihungsfähigen Codes unterhalb der Unterposition 580410 („Tülle (einschließlich Bobinetgardinenstoffe) und geknüpfte Netzstoffe“). Die richtige Einreihung richtet sich nach der genauen Beschaffenheit der Ware; 58041010 erfasst speziell „ungemustert“.

### Seit wann gilt die Zolltarifnummer 58041010?

Die Einreihung 58041010 ist im TARIC seit dem 01.01.2009 gültig und aktuell in Kraft.

Stand: August 2026 · Quelle: TARIC der Europäischen Kommission
