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title: "aus anderen Spinnstoffen – Unterposition 580429"
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> [Abschnitt XI](https://zollhub.de/code/) > [Kapitel 58](https://zollhub.de/code/58/) > [5804](https://zollhub.de/code/5804/) > 580429

# Unterposition 580429 – aus anderen Spinnstoffen

Gültig seit 01.01.1972

Die Zolltarifnummer 580429 ist im EU-Zolltarif als Unterposition der Position 5804 („Tülle (einschließlich Bobinetgardinenstoffe) und geknüpfte Netzstoffe; Spitzen, als Meterware, Streifen oder als Motive, ausgenommen Erzeugnisse der Positionen 6002 bis 6006“) eingeordnet und zählt zum Abschnitt XI („Spinnstoffe und Waren daraus“). Der Drittlandzollsatz (MFN) beträgt 8%. Für Ursprungswaren aus bestimmten Ländern bestehen Präferenzregelungen.

### Einordnung im Zolltarif

- **Kapitel 58** – Spezialgewebe; Getuftete Spinnstofferzeugnisse; Spitzen; Tapisserien; Posamentierwaren; Stickereien
  - **Position 5804** – Tülle (einschließlich Bobinetgardinenstoffe) und geknüpfte Netzstoffe; Spitzen, als Meterware, Streifen oder als Motive, ausgenommen Erzeugnisse der Positionen 6002 bis 6006
    - **Unterposition 580429** – aus anderen Spinnstoffen

## Einfuhr

### Zollsatz (Meistbegünstigung)

| Zollsatz | Ergänzende Einheit |
|----------|--------------------|
| 8% | – |

### Präferenzzollsätze

| Ursprung | Zollsatz | Rechtsgrundlage |
|----------|----------|-----------------|
| APS - Allgemeine Regelung | 6,4% | Regulation 0978/12 |

## Ähnliche Unterpositionen zu 580429

580429 steht in Position 5804 „Tülle (einschließlich Bobinetgardinenstoffe) und geknüpfte Netzstoffe; Spitzen, als Meterware, Streifen oder als Motive, ausgenommen Erzeugnisse der Positionen 6002 bis 6006“. Auf derselben Ebene liegen 3 weitere Unterpositionen, die bei der Abgrenzung zuerst in Betracht kommen:

| Code | Beschreibung | MFN-Zoll |
|------|--------------|----------|
| [580410](https://zollhub.de/code/580410/) | Tülle (einschließlich Bobinetgardinenstoffe) und geknüpfte Netzstoffe |  |
| [580421](https://zollhub.de/code/580421/) | aus Chemiefasern | 8% |
| [580430](https://zollhub.de/code/580430/) | handgefertigte Spitzen | 8% |

## Häufige Fragen zu 580429

### Wofür steht die Zolltarifnummer 580429?

580429 bezeichnet „aus anderen Spinnstoffen“, eine Einreihung innerhalb der Position 5804 („Tülle (einschließlich Bobinetgardinenstoffe) und geknüpfte Netzstoffe; Spitzen, als Meterware, Streifen oder als Motive, ausgenommen Erzeugnisse der Positionen 6002 bis 6006“) im Abschnitt XI („Spinnstoffe und Waren daraus“).

### Welche Einfuhrabgaben sind für 580429 hinterlegt?

Als „Drittlandzoll (MFN)“ ist eine Maßnahme für alle Länder (ERGA OMNES) hinterlegt. Als „Präferenzzoll“ ist eine Maßnahme für APS - Allgemeine Regelung hinterlegt. Rechtsgrundlage: Regulation 1789/03 und Regulation 0978/12.

### Aus welchen Ländern kann 580429 zollbegünstigt eingeführt werden?

Für Waren mit Ursprung APS - Allgemeine Regelung sind Präferenzmaßnahmen hinterlegt. Erforderlich ist ein gültiger Präferenznachweis.

### Welche Länder sind von Einfuhrmaßnahmen für 580429 ausgenommen?

Von einzelnen Einfuhrmaßnahmen ausgenommen sind: Indien.

### In welcher Maßeinheit wird 580429 angemeldet?

Für 580429 ist keine besondere ergänzende Maßeinheit vorgesehen.

### Wie grenzt sich 580429 von ähnlichen Zolltarifnummern ab?

580429 ist einer von 3 einreihungsfähigen Codes unterhalb der Position 5804 („Tülle (einschließlich Bobinetgardinenstoffe) und geknüpfte Netzstoffe; Spitzen, als Meterware, Streifen oder als Motive, ausgenommen Erzeugnisse der Positionen 6002 bis 6006“). Die richtige Einreihung richtet sich nach der genauen Beschaffenheit der Ware; 580429 erfasst speziell „aus anderen Spinnstoffen“.

### Seit wann gilt die Zolltarifnummer 580429?

Die Einreihung 580429 ist im TARIC seit dem 01.01.1972 gültig und aktuell in Kraft.

Stand: August 2026 · Quelle: TARIC der Europäischen Kommission
