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title: "andere Bänder, mit einem Anteil an Elastomergarnen oder Kautschukfäden von 5 GHT oder mehr – Unterposition 580620"
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> [Abschnitt XI](https://zollhub.de/code/) > [Kapitel 58](https://zollhub.de/code/58/) > [5806](https://zollhub.de/code/5806/) > 580620

# Unterposition 580620 – andere Bänder, mit einem Anteil an Elastomergarnen oder Kautschukfäden von 5 GHT oder mehr

Gültig seit 01.01.1972

Die Zolltarifnummer 580620 ist im EU-Zolltarif als Unterposition der Position 5806 („Bänder, ausgenommen Waren der Position 5807; schusslose Bänder aus parallel gelegten und geklebten Garnen oder Fasern (Bolducs)“) eingeordnet und zählt zum Abschnitt XI („Spinnstoffe und Waren daraus“). Der Drittlandzollsatz (MFN) beträgt 7,5%. Für Ursprungswaren aus bestimmten Ländern bestehen Präferenzregelungen.

### Einordnung im Zolltarif

- **Kapitel 58** – Spezialgewebe; Getuftete Spinnstofferzeugnisse; Spitzen; Tapisserien; Posamentierwaren; Stickereien
  - **Position 5806** – Bänder, ausgenommen Waren der Position 5807; schusslose Bänder aus parallel gelegten und geklebten Garnen oder Fasern (Bolducs)
    - **Unterposition 580620** – andere Bänder, mit einem Anteil an Elastomergarnen oder Kautschukfäden von 5 GHT oder mehr

## Einfuhr

### Zollsatz (Meistbegünstigung)

| Zollsatz | Ergänzende Einheit |
|----------|--------------------|
| 7,5% | – |

### Präferenzzollsätze

| Ursprung | Zollsatz | Rechtsgrundlage |
|----------|----------|-----------------|
| APS - Allgemeine Regelung | 6% | Regulation 0978/12 |

### Einfuhrkontrollen

| Maßnahme | Ursprung | Fußnoten |
|----------|----------|----------|
| Entry into free circulation (quantitative limitation) | Nordkorea (Demokratische Volksrepublik Korea) | Gemäß der Verordnung (EU) Nr. 2015/936 (ABl. L 160) ist die Überführung in den zollrechtlich freien Verkehr der Gemeinschaft abhängig von der Vorlage der von den zuständigen Behörden eines Mitgliedstaates erteilten Einfuhrgenehmigung, die überall in der Union gültig ist. |

## Ähnliche Unterpositionen zu 580620

580620 steht in Position 5806 „Bänder, ausgenommen Waren der Position 5807; schusslose Bänder aus parallel gelegten und geklebten Garnen oder Fasern (Bolducs)“. Auf derselben Ebene liegen 5 weitere Unterpositionen, die bei der Abgrenzung zuerst in Betracht kommen:

| Code | Beschreibung | MFN-Zoll |
|------|--------------|----------|
| [580610](https://zollhub.de/code/580610/) | Bänder aus Samt, Plüsch, Chenillegewebe oder aus Schlingengewebe nach Art der Frottiergewebe |  |
| [580631](https://zollhub.de/code/580631/) | aus Baumwolle | 7,5% |
| [580632](https://zollhub.de/code/580632/) | aus Chemiefasern |  |
| [580639](https://zollhub.de/code/580639/) | aus anderen Spinnstoffen |  |
| [580640](https://zollhub.de/code/580640/) | schusslose Bänder aus parallel gelegten und geklebten Garnen oder Fasern (Bolducs) |  |

## Häufige Fragen zu 580620

### Wofür steht die Zolltarifnummer 580620?

580620 bezeichnet „andere Bänder, mit einem Anteil an Elastomergarnen oder Kautschukfäden von 5 GHT oder mehr“, eine Einreihung innerhalb der Position 5806 („Bänder, ausgenommen Waren der Position 5807; schusslose Bänder aus parallel gelegten und geklebten Garnen oder Fasern (Bolducs)“) im Abschnitt XI („Spinnstoffe und Waren daraus“).

### Welche Einfuhrabgaben sind für 580620 hinterlegt?

Als „Drittlandzoll (MFN)“ ist eine Maßnahme für alle Länder (ERGA OMNES) hinterlegt. Als „Präferenzzoll“ ist eine Maßnahme für APS - Allgemeine Regelung hinterlegt. Rechtsgrundlage: Regulation 2658/87, Regulation 0978/12 und Regulation 0936/15.

### Aus welchen Ländern kann 580620 zollbegünstigt eingeführt werden?

Für Waren mit Ursprung APS - Allgemeine Regelung sind Präferenzmaßnahmen hinterlegt. Erforderlich ist ein gültiger Präferenznachweis.

### Gibt es Einfuhrbeschränkungen für 580620?

Für 580620 ist eine Kontroll- oder Genehmigungsmaßnahme hinterlegt. Die Einzelheiten stehen in der Maßnahmen-Tabelle auf dieser Seite.

### Welche Länder sind von Einfuhrmaßnahmen für 580620 ausgenommen?

Von einzelnen Einfuhrmaßnahmen ausgenommen sind: Indien.

### In welcher Maßeinheit wird 580620 angemeldet?

Für 580620 ist keine besondere ergänzende Maßeinheit vorgesehen.

### Wie grenzt sich 580620 von ähnlichen Zolltarifnummern ab?

580620 ist einer von 2 einreihungsfähigen Codes unterhalb der Position 5806 („Bänder, ausgenommen Waren der Position 5807; schusslose Bänder aus parallel gelegten und geklebten Garnen oder Fasern (Bolducs)“). Die richtige Einreihung richtet sich nach der genauen Beschaffenheit der Ware; 580620 erfasst speziell „andere Bänder, mit einem Anteil an Elastomergarnen oder Kautschukfäden von 5 GHT oder mehr“.

### Seit wann gilt die Zolltarifnummer 580620?

Die Einreihung 580620 ist im TARIC seit dem 01.01.1972 gültig und aktuell in Kraft.

Stand: August 2026 · Quelle: TARIC der Europäischen Kommission
