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title: "Geflechte als Meterware – Unterposition 580810"
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> [Abschnitt XI](https://zollhub.de/code/) > [Kapitel 58](https://zollhub.de/code/58/) > [5808](https://zollhub.de/code/5808/) > 580810

# Unterposition 580810 – Geflechte als Meterware

Gültig seit 01.01.1972

Die Zolltarifnummer 580810 ist im EU-Zolltarif als Unterposition der Position 5808 („Geflechte als Meterware; Posamentierwaren und ähnliche Zierwaren, als Meterware, ohne Stickerei, andere als solche aus Gewirken oder Gestricken; Quasten, Troddeln, Oliven, Nüsse, Pompons und ähnliche Waren“) eingeordnet und zählt zum Abschnitt XI („Spinnstoffe und Waren daraus“). Der Drittlandzollsatz (MFN) beträgt 5%. Für Ursprungswaren aus bestimmten Ländern bestehen Präferenzregelungen.

### Einordnung im Zolltarif

- **Kapitel 58** – Spezialgewebe; Getuftete Spinnstofferzeugnisse; Spitzen; Tapisserien; Posamentierwaren; Stickereien
  - **Position 5808** – Geflechte als Meterware; Posamentierwaren und ähnliche Zierwaren, als Meterware, ohne Stickerei, andere als solche aus Gewirken oder Gestricken; Quasten, Troddeln, Oliven, Nüsse, Pompons und ähnliche Waren
    - **Unterposition 580810** – Geflechte als Meterware

## Einfuhr

### Zollsatz (Meistbegünstigung)

| Zollsatz | Ergänzende Einheit |
|----------|--------------------|
| 5% | – |

### Präferenzzollsätze

| Ursprung | Zollsatz | Rechtsgrundlage |
|----------|----------|-----------------|
| APS - Allgemeine Regelung | 4% | Regulation 0978/12 |

## Ähnliche Unterpositionen zu 580810

580810 steht in Position 5808 „Geflechte als Meterware; Posamentierwaren und ähnliche Zierwaren, als Meterware, ohne Stickerei, andere als solche aus Gewirken oder Gestricken; Quasten, Troddeln, Oliven, Nüsse, Pompons und ähnliche Waren“. Auf derselben Ebene liegt ein weiterer Code, der bei der Abgrenzung zuerst in Betracht kommt:

| Code | Beschreibung | MFN-Zoll |
|------|--------------|----------|
| [580890](https://zollhub.de/code/580890/) | andere | 5,3% |

## Häufige Fragen zu 580810

### Wofür steht die Zolltarifnummer 580810?

580810 bezeichnet „Geflechte als Meterware“, eine Einreihung innerhalb der Position 5808 („Geflechte als Meterware; Posamentierwaren und ähnliche Zierwaren, als Meterware, ohne Stickerei, andere als solche aus Gewirken oder Gestricken; Quasten, Troddeln, Oliven, Nüsse, Pompons und ähnliche Waren“) im Abschnitt XI („Spinnstoffe und Waren daraus“).

### Welche Einfuhrabgaben sind für 580810 hinterlegt?

Als „Drittlandzoll (MFN)“ ist eine Maßnahme für alle Länder (ERGA OMNES) hinterlegt. Als „Präferenzzoll“ ist eine Maßnahme für APS - Allgemeine Regelung hinterlegt. Rechtsgrundlage: Regulation 2658/87 und Regulation 0978/12.

### Aus welchen Ländern kann 580810 zollbegünstigt eingeführt werden?

Für Waren mit Ursprung APS - Allgemeine Regelung sind Präferenzmaßnahmen hinterlegt. Erforderlich ist ein gültiger Präferenznachweis.

### Welche Länder sind von Einfuhrmaßnahmen für 580810 ausgenommen?

Von einzelnen Einfuhrmaßnahmen ausgenommen sind: Indien.

### In welcher Maßeinheit wird 580810 angemeldet?

Für 580810 ist keine besondere ergänzende Maßeinheit vorgesehen.

### Wie grenzt sich 580810 von ähnlichen Zolltarifnummern ab?

580810 ist einer von 2 einreihungsfähigen Codes unterhalb der Position 5808 („Geflechte als Meterware; Posamentierwaren und ähnliche Zierwaren, als Meterware, ohne Stickerei, andere als solche aus Gewirken oder Gestricken; Quasten, Troddeln, Oliven, Nüsse, Pompons und ähnliche Waren“). Die richtige Einreihung richtet sich nach der genauen Beschaffenheit der Ware; 580810 erfasst speziell „Geflechte als Meterware“.

### Seit wann gilt die Zolltarifnummer 580810?

Die Einreihung 580810 ist im TARIC seit dem 01.01.1972 gültig und aktuell in Kraft.

Stand: August 2026 · Quelle: TARIC der Europäischen Kommission
