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title: "Dochte, gewebt, geflochten, gewirkt oder gestrickt, aus Spinnstoffen, für Lampen, Kocher, Feuerzeuge, Kerzen oder dergleichen; Glühstrümpfe und schlauchförmige Gewirke oder Gestricke für Glühstrümpfe, auch getränkt – Position 5908"
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> [Abschnitt XI](https://zollhub.de/code/) > [Kapitel 59](https://zollhub.de/code/59/) > 5908

# Position 5908 – Dochte, gewebt, geflochten, gewirkt oder gestrickt, aus Spinnstoffen, für Lampen, Kocher, Feuerzeuge, Kerzen oder dergleichen; Glühstrümpfe und schlauchförmige Gewirke oder Gestricke für Glühstrümpfe, auch getränkt

Gültig seit 01.01.1972

Die Zolltarifnummer 5908 ist im EU-Zolltarif als Position des Kapitels 59 („Getränkte, Bestrichene, Überzogene oder Laminierte Gewebe; Waren des Technischen Bedarfs, aus Spinnstoffen“) eingeordnet und zählt zum Abschnitt XI („Spinnstoffe und Waren daraus“). Der Drittlandzollsatz (MFN) beträgt 5,6%. Für Ursprungswaren aus bestimmten Ländern bestehen Präferenzregelungen – teilweise zum Zollsatz 0 %.

### Einordnung im Zolltarif

- **Kapitel 59** – Getränkte, Bestrichene, Überzogene oder Laminierte Gewebe; Waren des Technischen Bedarfs, aus Spinnstoffen
  - **Position 5908** – Dochte, gewebt, geflochten, gewirkt oder gestrickt, aus Spinnstoffen, für Lampen, Kocher, Feuerzeuge, Kerzen oder dergleichen; Glühstrümpfe und schlauchförmige Gewirke oder Gestricke für Glühstrümpfe, auch getränkt

## Einfuhr

### Zollsatz (Meistbegünstigung)

| Zollsatz | Ergänzende Einheit |
|----------|--------------------|
| 5,6% | – |

### Präferenzzollsätze

| Ursprung | Zollsatz | Rechtsgrundlage |
|----------|----------|-----------------|
| Abkommen EU-Kanada: wiedereingeführte Waren | 0% | Decision 0037/17 |
| | ↳ U088 – Ursprungserklärung über den Ursprung in der Europäischen Union im Rahmen des umfassenden Wirtschafts- und Handelsabkommens zwischen der Europäischen Union und Kanada (CETA) | |
| APS - Allgemeine Regelung | 4,4% | Regulation 0978/12 |
| Kanada | 0% | Decision 0037/17 |
| Neuseeland | 0% | Decision 0244/24 |

### Schiffe und Bohrplattformen

| Ursprung | Zollsatz | Rechtsgrundlage |
|----------|----------|-----------------|
| ERGA OMNES | 0% | Regulation 2658/87 |
| | ↳ C990 – Bewilligung für die Endverwendung von Wasserfahrzeugen und Plattformen (Anhang A Spalte 8c der Delegierten Verordnung (EU) 2015/2446) | |

### Einfuhrkontrollen

| Maßnahme | Ursprung | Fußnoten |
|----------|----------|----------|
| Import prohibition | Nordkorea (Demokratische Volksrepublik Korea) | Diese Textilwaren können nur in die Union eingeführt werden, sofern nach dem entsprechenden Verfahren der Artikels 30-32 eine jährliche Höchstmenge festgelegt wurde (vgl. Verordnung (EU) 2015/936, ABl. Nr. L 160, Artikel 3, Absatz 3). |

## Ausfuhr

### Ausfuhrmaßnahmen

| Maßnahme | Ursprung | Rechtsgrundlage |
|----------|----------|-----------------|
| Export control | Russische Föderation | Regulation 0833/14 |
| Export control | Weißrußland | Regulation 0765/06 |

## Ähnliche Positionen zu 5908

5908 steht in Kapitel 59 „Getränkte, Bestrichene, Überzogene oder Laminierte Gewebe; Waren des Technischen Bedarfs, aus Spinnstoffen“. Auf derselben Ebene liegen 10 weitere Positionen, die bei der Abgrenzung zuerst in Betracht kommen:

| Code | Beschreibung | MFN-Zoll |
|------|--------------|----------|
| [5901](https://zollhub.de/code/5901/) | Gewebe, mit Leim oder stärkehaltigen Stoffen bestrichen, von der zum Einbinden von Büchern, zum Herstellen von Futteralen, Kartonagen oder zu ähnlichen Zwecken verwendeten Art; Pausleinwand; präparierte Malleinwand; Bougram und ähnliche steife Gewebe, von der für die Hutmacherei verwendeten Art |  |
| [5902](https://zollhub.de/code/5902/) | Reifencordgewebe aus hochfesten Garnen aus Nylon oder anderen Polyamiden, Polyestern oder Viskose |  |
| [5903](https://zollhub.de/code/5903/) | Gewebe, mit Kunststoff getränkt, bestrichen, überzogen oder laminiert, andere als solche der Position 5902 |  |
| [5904](https://zollhub.de/code/5904/) | Linoleum, auch zugeschnitten; Fußbodenbeläge, aus einer Spinnstoffunterlage mit einer Deckschicht oder einem Überzug bestehend, auch zugeschnitten |  |
| [5905](https://zollhub.de/code/5905/) | Wandverkleidungen aus Spinnstoffen |  |
| [5906](https://zollhub.de/code/5906/) | Kautschutierte Gewebe, andere als solche der Position 5902 |  |
| [5907](https://zollhub.de/code/5907/) | Andere Gewebe, getränkt, bestrichen oder überzogen; bemalte Gewebe für Theaterdekorationen, Atelierhintergründe oder dergleichen |  |
| [5909](https://zollhub.de/code/5909/) | Pumpenschläuche und ähnliche Schläuche, aus Spinnstoffen, auch mit Armaturen oder Zubehör aus anderen Stoffen |  |
| [5910](https://zollhub.de/code/5910/) | Förderbänder und Treibriemen, aus Spinnstoffen, auch mit Kunststoff getränkt, bestrichen, überzogen oder laminiert oder mit Metall oder anderen Stoffen verstärkt | 5,1% |
| [5911](https://zollhub.de/code/5911/) | Erzeugnisse und Waren des technischen Bedarfs, aus Spinnstoffen, aufgeführt in Anmerkung 8 zu diesem Kapitel |  |

Stand: August 2026 · Quelle: TARIC der Europäischen Kommission
