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title: "aus Chemiefasern – Unterposition 611430"
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> [Abschnitt XI](https://zollhub.de/code/) > [Kapitel 61](https://zollhub.de/code/61/) > [6114](https://zollhub.de/code/6114/) > 611430

# Unterposition 611430 – aus Chemiefasern

Gültig seit 01.01.1972

Die Zolltarifnummer 611430 ist im EU-Zolltarif als Unterposition der Position 6114 („Andere Kleidung aus Gewirken oder Gestricken“) eingeordnet und zählt zum Abschnitt XI („Spinnstoffe und Waren daraus“). Für Ursprungswaren aus bestimmten Ländern bestehen Präferenzregelungen – teilweise zum Zollsatz 0 %.

### Einordnung im Zolltarif

- **Kapitel 61** – Kleidung und Bekleidungszubehör, aus Gewirken oder Gestricken
  - **Position 6114** – Andere Kleidung aus Gewirken oder Gestricken
    - **Unterposition 611430** – aus Chemiefasern

## Einfuhr

### Zollsatz (Meistbegünstigung)

Diese Ware ist grundsätzlich zollfrei. Unter bestimmten Handelsabkommen können spezielle Zollsätze gelten.

### Präferenzzollsätze

| Ursprung | Zollsatz | Rechtsgrundlage |
|----------|----------|-----------------|
| Singapur | 0% | Decision 1875/19 |
| Costa Rica | 0% | Regulation 1012/13 |
| | ↳ U071 – Ursprungsnachweis mit dem folgenden Wortlaut: "Ursprungserzeugnis nach Anlage 2A des Anhangs II (Über die Bestimmung des Begriffs "Erzeugnisse mit Ursprung in" oder "Ursprungserzeugnisse" und über die Methoden der Zusammenarbeit der Verwaltungen)" ("Product originating in accordance with Appendix 2A of Annex II (Concerning the Definition of the Concept of "Originating Products" and Methods of Administrative Co-operation)" (ABl. L 346/2012, 15.12.2012) | |

### Einfuhrkontrollen

| Maßnahme | Ursprung | Fußnoten |
|----------|----------|----------|
| Entry into free circulation (quantitative limitation) | Nordkorea (Demokratische Volksrepublik Korea) | Gemäß der Verordnung (EU) Nr. 2015/936 (ABl. L 160) ist die Überführung in den zollrechtlich freien Verkehr der Gemeinschaft abhängig von der Vorlage der von den zuständigen Behörden eines Mitgliedstaates erteilten Einfuhrgenehmigung, die überall in der Union gültig ist. |

## Ähnliche Unterpositionen zu 611430

611430 steht in Position 6114 „Andere Kleidung aus Gewirken oder Gestricken“. Auf derselben Ebene liegen 2 weitere Unterpositionen, die bei der Abgrenzung zuerst in Betracht kommen:

| Code | Beschreibung | MFN-Zoll |
|------|--------------|----------|
| [611420](https://zollhub.de/code/611420/) | aus Baumwolle | – |
| [611490](https://zollhub.de/code/611490/) | aus anderen Spinnstoffen |  |

## Häufige Fragen zu 611430

### Wofür steht die Zolltarifnummer 611430?

611430 bezeichnet „aus Chemiefasern“, eine Einreihung innerhalb der Position 6114 („Andere Kleidung aus Gewirken oder Gestricken“) im Abschnitt XI („Spinnstoffe und Waren daraus“).

### Welche Einfuhrabgaben sind für 611430 hinterlegt?

Als „Supplementary unit import“ ist eine Maßnahme für Costa Rica hinterlegt. Als „Präferenzzoll“ ist eine Maßnahme für Singapur hinterlegt. Als „Präferenzzollkontingent“ ist eine Maßnahme für Costa Rica hinterlegt. Betroffenes Zollkontingent: 097028. Rechtsgrundlage: Regulation 1012/13, Decision 1875/19 und Regulation 0936/15.

### Aus welchen Ländern kann 611430 zollbegünstigt eingeführt werden?

Für Waren mit Ursprung Singapur und Costa Rica sind Präferenzmaßnahmen hinterlegt – teilweise zum Satz 0 %. Erforderlich ist ein gültiger Präferenznachweis.

### Gibt es Einfuhrbeschränkungen für 611430?

Für 611430 ist eine Kontroll- oder Genehmigungsmaßnahme hinterlegt. Die Einzelheiten stehen in der Maßnahmen-Tabelle auf dieser Seite.

### Welche Nachweise oder Dokumente sind für die Einfuhr von 611430 relevant?

Je nach Maßnahme und Ursprung können für 611430 Nachweise wie Ursprungsnachweis mit dem folgenden Wortlaut: "Ursprungserzeugnis nach Anlage 2A des Anhangs II (Über die Bestimmung des Begriffs "Erzeugnisse mit Ursprung in" oder "Ursprungserzeugnisse" und über die Methoden der Zusammenarbeit der Verwaltungen)" ("Product originating in accordance with Appendix 2A of Annex II (Concerning the Definition of the Concept of "Originating Products" and Methods of Administrative Co-operation)" (ABl. L 346/2012, 15.12.2012) erforderlich sein.

### In welcher Maßeinheit wird 611430 angemeldet?

Für 611430 ist keine besondere ergänzende Maßeinheit vorgesehen.

### Wie grenzt sich 611430 von ähnlichen Zolltarifnummern ab?

611430 ist einer von 2 einreihungsfähigen Codes unterhalb der Position 6114 („Andere Kleidung aus Gewirken oder Gestricken“). Die richtige Einreihung richtet sich nach der genauen Beschaffenheit der Ware; 611430 erfasst speziell „aus Chemiefasern“.

### Seit wann gilt die Zolltarifnummer 611430?

Die Einreihung 611430 ist im TARIC seit dem 01.01.1972 gültig und aktuell in Kraft.

Stand: August 2026 · Quelle: TARIC der Europäischen Kommission
