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title: "Schals, Umschlagtücher, Halstücher, Kopftücher, Schleier und ähnliche Waren – Unterposition 611710"
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> [Abschnitt XI](https://zollhub.de/code/) > [Kapitel 61](https://zollhub.de/code/61/) > [6117](https://zollhub.de/code/6117/) > 611710

# Unterposition 611710 – Schals, Umschlagtücher, Halstücher, Kopftücher, Schleier und ähnliche Waren

Gültig seit 01.01.1972

Die Zolltarifnummer 611710 ist im EU-Zolltarif als Unterposition der Position 6117 („Anderes konfektioniertes Bekleidungszubehör, aus Gewirken oder Gestricken; Teile von Kleidung oder von Bekleidungszubehör, aus Gewirken oder Gestricken“) eingeordnet und zählt zum Abschnitt XI („Spinnstoffe und Waren daraus“). Der Drittlandzollsatz (MFN) beträgt 12%. Für Ursprungswaren aus bestimmten Ländern bestehen Präferenzregelungen – teilweise zum Zollsatz 0 %.

### Einordnung im Zolltarif

- **Kapitel 61** – Kleidung und Bekleidungszubehör, aus Gewirken oder Gestricken
  - **Position 6117** – Anderes konfektioniertes Bekleidungszubehör, aus Gewirken oder Gestricken; Teile von Kleidung oder von Bekleidungszubehör, aus Gewirken oder Gestricken
    - **Unterposition 611710** – Schals, Umschlagtücher, Halstücher, Kopftücher, Schleier und ähnliche Waren

## Einfuhr

### Zollsatz (Meistbegünstigung)

| Zollsatz | Ergänzende Einheit |
|----------|--------------------|
| 12% | – |

### Präferenzzollsätze

| Ursprung | Zollsatz | Rechtsgrundlage |
|----------|----------|-----------------|
| APS - Allgemeine Regelung | 9,6% | Regulation 0978/12 |
| Singapur | 0% | Decision 1875/19 |

### Einfuhrkontrollen

| Maßnahme | Ursprung | Fußnoten |
|----------|----------|----------|
| Einfuhrkontrolle – CITES | ERGA OMNES | Ist die Ware im Anhang der Verordnung (EG) Nr. 338/97 in der geltenden Fassung aufgeführt, ist eine Einfuhrgenehmigung vorzulegen. |

## Ausfuhr

### Ausfuhrmaßnahmen

| Maßnahme | Ursprung | Rechtsgrundlage |
|----------|----------|-----------------|
| Export control - CITES | Alle Drittländer | Regulation 0966/23 |

## Ähnliche Unterpositionen zu 611710

611710 steht in Position 6117 „Anderes konfektioniertes Bekleidungszubehör, aus Gewirken oder Gestricken; Teile von Kleidung oder von Bekleidungszubehör, aus Gewirken oder Gestricken“. Auf derselben Ebene liegen 2 weitere Unterpositionen, die bei der Abgrenzung zuerst in Betracht kommen:

| Code | Beschreibung | MFN-Zoll |
|------|--------------|----------|
| [611780](https://zollhub.de/code/611780/) | anderes Bekleidungszubehör |  |
| [611790](https://zollhub.de/code/611790/) | Teile | 12% |

## Häufige Fragen zu 611710

### Wofür steht die Zolltarifnummer 611710?

611710 bezeichnet „Schals, Umschlagtücher, Halstücher, Kopftücher, Schleier und ähnliche Waren“, eine Einreihung innerhalb der Position 6117 („Anderes konfektioniertes Bekleidungszubehör, aus Gewirken oder Gestricken; Teile von Kleidung oder von Bekleidungszubehör, aus Gewirken oder Gestricken“) im Abschnitt XI („Spinnstoffe und Waren daraus“).

### Welche Einfuhrabgaben sind für 611710 hinterlegt?

Als „Drittlandzoll (MFN)“ ist eine Maßnahme für alle Länder (ERGA OMNES) hinterlegt. Als „Präferenzzoll“ sind 2 Maßnahmen für APS - Allgemeine Regelung und Singapur hinterlegt. Rechtsgrundlage: Regulation 1789/03, Regulation 0978/12, Decision 1875/19 u. a.

### Aus welchen Ländern kann 611710 zollbegünstigt eingeführt werden?

Für Waren mit Ursprung APS - Allgemeine Regelung und Singapur sind Präferenzmaßnahmen hinterlegt – teilweise zum Satz 0 %. Erforderlich ist ein gültiger Präferenznachweis.

### Gibt es Einfuhrbeschränkungen für 611710?

Für 611710 ist eine Kontroll- oder Genehmigungsmaßnahme hinterlegt. Die Einzelheiten stehen in der Maßnahmen-Tabelle auf dieser Seite.

### In welcher Maßeinheit wird 611710 angemeldet?

Für 611710 ist keine besondere ergänzende Maßeinheit vorgesehen.

### Wie grenzt sich 611710 von ähnlichen Zolltarifnummern ab?

611710 ist einer von 2 einreihungsfähigen Codes unterhalb der Position 6117 („Anderes konfektioniertes Bekleidungszubehör, aus Gewirken oder Gestricken; Teile von Kleidung oder von Bekleidungszubehör, aus Gewirken oder Gestricken“). Die richtige Einreihung richtet sich nach der genauen Beschaffenheit der Ware; 611710 erfasst speziell „Schals, Umschlagtücher, Halstücher, Kopftücher, Schleier und ähnliche Waren“.

### Seit wann gilt die Zolltarifnummer 611710?

Die Einreihung 611710 ist im TARIC seit dem 01.01.1972 gültig und aktuell in Kraft.

Stand: August 2026 · Quelle: TARIC der Europäischen Kommission
