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title: "ANDERE KONFEKTIONIERTE SPINNSTOFFWAREN; WARENZUSAMMENSTELLUNGEN; ALTWAREN UND LUMPEN – Kapitel 63"
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> [Abschnitt XI](https://zollhub.de/code/) > Kapitel 63

# Kapitel 63 – ANDERE KONFEKTIONIERTE SPINNSTOFFWAREN; WARENZUSAMMENSTELLUNGEN; ALTWAREN UND LUMPEN

Gültig seit 31.12.1971

Die Zolltarifnummer 63 ist im EU-Zolltarif als Kapitel eingeordnet und zählt zum Abschnitt XI („Spinnstoffe und Waren daraus“). Als Kapitel bündelt 63 insgesamt 10 untergeordnete Zolltarifnummern. Der Drittlandzoll der einreihungsfähigen Untercodes liegt zwischen 2 % und 12 %.

ANDERE KONFEKTIONIERTE SPINNSTOFFWAREN; WARENZUSAMMENSTELLUNGEN; ALTWAREN UND LUMPEN

## Positionen

| Code | Beschreibung |
|------|--------------|
| [6301](https://zollhub.de/code/6301/) | Decken |
| [6302](https://zollhub.de/code/6302/) | Bettwäsche, Tischwäsche, Wäsche zur Körperpflege und Küchenwäsche |
| [6303](https://zollhub.de/code/6303/) | Gardinen, Vorhänge und Innenrollos; Fenster- und Bettbehänge (Schabracken) |
| [6304](https://zollhub.de/code/6304/) | Andere Waren zur Innenausstattung, ausgenommen Waren der Position 9404 |
| [6305](https://zollhub.de/code/6305/) | Säcke und Beutel zu Verpackungszwecken |
| [6306](https://zollhub.de/code/6306/) | Planen und Markisen; Zelte (einschließlich Faltpavillons und ähnliche Waren); Segel für Wasserfahrzeuge, für Surfbretter oder für Landfahrzeuge; Campingausrüstungen |
| [6307](https://zollhub.de/code/6307/) | Andere konfektionierte Waren, einschließlich Schnittmuster zum Herstellen von Kleidung |
| [6308](https://zollhub.de/code/6308/) | Warenzusammenstellungen, aus Geweben und Garn, auch mit Zubehör, für die Herstellung von Teppichen, Tapisserien, bestickten Tischdecken oder Servietten oder ähnlichen Spinnstoffwaren, in Aufmachungen für den Einzelverkauf |
| [6309](https://zollhub.de/code/6309/) | Altwaren |
| [6310](https://zollhub.de/code/6310/) | Lumpen, aus Spinnstoffen; Bindfäden, Seile, Taue und Waren daraus, aus Spinnstoffen, in Form von Abfällen oder unbrauchbar gewordenen Waren |

## Ähnliche Kapitel zu 63

63 steht in Abschnitt XI „Spinnstoffe und Waren daraus“. Auf derselben Ebene liegen 13 weitere Kapitel, die bei der Abgrenzung zuerst in Betracht kommen:

| Code | Beschreibung |
|------|--------------|
| [50](https://zollhub.de/code/50/) | SEIDE |
| [51](https://zollhub.de/code/51/) | WOLLE, FEINE UND GROBE TIERHAARE; GARNE UND GEWEBE AUS ROSSHAAR |
| [52](https://zollhub.de/code/52/) | BAUMWOLLE |
| [53](https://zollhub.de/code/53/) | ANDERE PFLANZLICHE SPINNSTOFFE; PAPIERGARNE UND GEWEBE AUS PAPIERGARNEN |
| [54](https://zollhub.de/code/54/) | SYNTHETISCHE ODER KÜNSTLICHE FILAMENTE; |
| [55](https://zollhub.de/code/55/) | SYNTHETISCHE ODER KÜNSTLICHE SPINNFASERN |
| [56](https://zollhub.de/code/56/) | WATTE, FILZE UND VLIESSTOFFE; SPEZIALGARNE; BINDFÄDEN, SEILE UND TAUE; SEILERWAREN |
| [57](https://zollhub.de/code/57/) | TEPPICHE UND ANDERE FUSSBODENBELÄGE, AUS SPINNSTOFFEN |
| [58](https://zollhub.de/code/58/) | SPEZIALGEWEBE; GETUFTETE SPINNSTOFFERZEUGNISSE; SPITZEN; TAPISSERIEN; POSAMENTIERWAREN; STICKEREIEN |
| [59](https://zollhub.de/code/59/) | GETRÄNKTE, BESTRICHENE, ÜBERZOGENE ODER LAMINIERTE GEWEBE; WAREN DES TECHNISCHEN BEDARFS, AUS SPINNSTOFFEN |
| [60](https://zollhub.de/code/60/) | GEWIRKE UND GESTRICKE |
| [61](https://zollhub.de/code/61/) | KLEIDUNG UND BEKLEIDUNGSZUBEHÖR, AUS GEWIRKEN ODER GESTRICKEN |

[Alle 13 Eintraege in Abschnitt XI „Spinnstoffe und Waren daraus“ ansehen](https://zollhub.de/code/)

Stand: August 2026 · Quelle: TARIC der Europäischen Kommission
