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title: "aus synthetischen Chemiefasern – Unterposition 630612"
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> [Abschnitt XI](https://zollhub.de/code/) > [Kapitel 63](https://zollhub.de/code/63/) > [6306](https://zollhub.de/code/6306/) > 630612

# Unterposition 630612 – aus synthetischen Chemiefasern

Gültig seit 01.01.1972

Die Zolltarifnummer 630612 ist im EU-Zolltarif als Unterposition der Position 6306 („Planen und Markisen; Zelte (einschließlich Faltpavillons und ähnliche Waren); Segel für Wasserfahrzeuge, für Surfbretter oder für Landfahrzeuge; Campingausrüstungen“) eingeordnet und zählt zum Abschnitt XI („Spinnstoffe und Waren daraus“).

### Einordnung im Zolltarif

- **Kapitel 63** – Andere Konfektionierte Spinnstoffwaren; Warenzusammenstellungen; Altwaren und Lumpen
  - **Position 6306** – Planen und Markisen; Zelte (einschließlich Faltpavillons und ähnliche Waren); Segel für Wasserfahrzeuge, für Surfbretter oder für Landfahrzeuge; Campingausrüstungen
    - **Unterposition 630612** – aus synthetischen Chemiefasern

## Einfuhr

### Zollsatz (Meistbegünstigung)

Diese Ware ist grundsätzlich zollfrei. Unter bestimmten Handelsabkommen können spezielle Zollsätze gelten.

### Lufttüchtigkeit

| Ursprung | Zollsatz | Rechtsgrundlage |
|----------|----------|-----------------|
| ERGA OMNES | 0% | Regulation 1517/18 |
| | ↳ C119 – Freigabebescheinigung – EASA-Formblatt 1 (gemäß Anlage I zu Anhang I der Verordnung (EU) Nr. 748/2012) oder eine gleichwertige Bescheinigung | |

### Einfuhrkontrollen

| Maßnahme | Ursprung | Fußnoten |
|----------|----------|----------|
| Entry into free circulation (quantitative limitation) | Nordkorea (Demokratische Volksrepublik Korea) | Gemäß der Verordnung (EU) Nr. 2015/936 (ABl. L 160) ist die Überführung in den zollrechtlich freien Verkehr der Gemeinschaft abhängig von der Vorlage der von den zuständigen Behörden eines Mitgliedstaates erteilten Einfuhrgenehmigung, die überall in der Union gültig ist. |
| Einfuhrkontrolle – beschränkte Güter und Technologien | Russische Föderation | Rüstungsgüter und sonstiges Wehrmaterial jeder Art, einschließlich Waffen und Munition, Militärfahrzeuge und -ausrüstung, paramilitärische Ausrüstung und entsprechende Ersatzteile; Die Einfuhr, der Kauf oder die Beförderung von Rüstungsgütern und zugehörigen Gütern aller Art, einschließlich Waffen und Munition, Militärfahrzeugen und -ausrüstung, paramilitärischer Ausrüstung und entsprechenden Ersatzteilen aus Russland durch Staatsangehörige der Mitgliedstaaten oder durch Schiffe oder Flugzeuge unter ihrer Flagge werden untersagt (BESCHLUSS 2014/512/GASP DES RATES vom 31. Juli 2014). Die Verbote gemäß  gelten unbeschadet der Erfüllung von Verträgen oder Vereinbarungen, die vor dem 1. August 2014 geschlossen wurden, und der Bereitstellung von Ersatzteilen und der Erbringung von Diensten, die für die Wahrung und Sicherung vorhandener Kapazitäten innerhalb der Union erforderlich sind. |
| Einfuhrkontrolle | Libyen | Artikel 3a  Es ist untersagt, die in der Gemeinsamen Militärgüterliste aufgeführten Güter und Technologien sowie Feuerwaffen, deren Teile, wesentliche Komponenten und Munition im Sinne der Verordnung (EU) Nr. 258/2012 des Europäischen Parlaments und des Rates unmittelbar oder mittelbar aus Libyen einzuführen, zu erwerben oder weiterzugeben, unabhängig davon, ob sie ihren Ursprung im Hoheitsgebiet Libyens haben. |

## Ausfuhr

### Ausfuhrmaßnahmen

| Maßnahme | Ursprung | Rechtsgrundlage |
|----------|----------|-----------------|
| Export control on restricted goods and technologies | Russische Föderation | Decision 0512/14 |
| Export control on restricted goods and technologies | Sudan | Regulation 0747/14 |
| Export control on restricted goods and technologies | Südsudan | Regulation 0735/15 |
| Export control | Haiti | Regulation 2309/22 |
| Export control | Libyen | Regulation 0813/25 |
| Export control | Zentralafrikanische Republik | Decision 0798/13 |

## Ähnliche Unterpositionen zu 630612

630612 steht in Position 6306 „Planen und Markisen; Zelte (einschließlich Faltpavillons und ähnliche Waren); Segel für Wasserfahrzeuge, für Surfbretter oder für Landfahrzeuge; Campingausrüstungen“. Auf derselben Ebene liegen 6 weitere Unterpositionen, die bei der Abgrenzung zuerst in Betracht kommen:

| Code | Beschreibung | MFN-Zoll |
|------|--------------|----------|
| [630619](https://zollhub.de/code/630619/) | aus anderen Spinnstoffen | – |
| [630622](https://zollhub.de/code/630622/) | aus synthetischen Chemiefasern | – |
| [630629](https://zollhub.de/code/630629/) | aus anderen Spinnstoffen | – |
| [630630](https://zollhub.de/code/630630/) | Segel | – |
| [630640](https://zollhub.de/code/630640/) | Luftmatratzen | – |
| [630690](https://zollhub.de/code/630690/) | andere |  |

## Häufige Fragen zu 630612

### Wofür steht die Zolltarifnummer 630612?

630612 bezeichnet „aus synthetischen Chemiefasern“, eine Einreihung innerhalb der Position 6306 („Planen und Markisen; Zelte (einschließlich Faltpavillons und ähnliche Waren); Segel für Wasserfahrzeuge, für Surfbretter oder für Landfahrzeuge; Campingausrüstungen“) im Abschnitt XI („Spinnstoffe und Waren daraus“).

### Welche Einfuhrabgaben sind für 630612 hinterlegt?

Als „Airworthiness tariff suspension“ ist eine Maßnahme für alle Länder (ERGA OMNES) hinterlegt. Rechtsgrundlage: Regulation 1517/18, Regulation 0936/15, Decision 0512/14 u. a.

### Gibt es Einfuhrbeschränkungen für 630612?

Für 630612 sind 3 Kontroll- oder Genehmigungsmaßnahmen hinterlegt. Die Einzelheiten stehen in der Maßnahmen-Tabelle auf dieser Seite.

### Welche Nachweise oder Dokumente sind für die Einfuhr von 630612 relevant?

Je nach Maßnahme und Ursprung können für 630612 Nachweise wie Freigabebescheinigung – EASA-Formblatt 1 (gemäß Anlage I zu Anhang I der Verordnung (EU) Nr. 748/2012) oder eine gleichwertige Bescheinigung erforderlich sein.

### In welcher Maßeinheit wird 630612 angemeldet?

Für 630612 ist keine besondere ergänzende Maßeinheit vorgesehen.

### Wie grenzt sich 630612 von ähnlichen Zolltarifnummern ab?

630612 ist einer von 6 einreihungsfähigen Codes unterhalb der Position 6306 („Planen und Markisen; Zelte (einschließlich Faltpavillons und ähnliche Waren); Segel für Wasserfahrzeuge, für Surfbretter oder für Landfahrzeuge; Campingausrüstungen“). Die richtige Einreihung richtet sich nach der genauen Beschaffenheit der Ware; 630612 erfasst speziell „aus synthetischen Chemiefasern“.

### Seit wann gilt die Zolltarifnummer 630612?

Die Einreihung 630612 ist im TARIC seit dem 01.01.1972 gültig und aktuell in Kraft.

Stand: August 2026 · Quelle: TARIC der Europäischen Kommission
