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title: "Einweg-Abdecktücher aus Erzeugnissen der Position 5603, von der bei chirurgischen Eingriffen verwendeten Art – KN-Code 63079092"
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> [Abschnitt XI](https://zollhub.de/code/) > [Kapitel 63](https://zollhub.de/code/63/) > [6307](https://zollhub.de/code/6307/) > [630790](https://zollhub.de/code/630790/) > 63079092

# KN-Code 63079092 – Einweg-Abdecktücher aus Erzeugnissen der Position 5603, von der bei chirurgischen Eingriffen verwendeten Art

Gültig seit 01.01.2012

Die Zolltarifnummer 63079092 ist im EU-Zolltarif als KN-Code der Position 6307 („Andere konfektionierte Waren, einschließlich Schnittmuster zum Herstellen von Kleidung“) eingeordnet und zählt zum Abschnitt XI („Spinnstoffe und Waren daraus“). Der Drittlandzollsatz (MFN) beträgt 6,3%. Für Ursprungswaren aus bestimmten Ländern bestehen Präferenzregelungen – teilweise zum Zollsatz 0 %.

### Einordnung im Zolltarif

- **Kapitel 63** – Andere Konfektionierte Spinnstoffwaren; Warenzusammenstellungen; Altwaren und Lumpen
  - **Position 6307** – Andere konfektionierte Waren, einschließlich Schnittmuster zum Herstellen von Kleidung
    - **Unterposition 630790** – andere
      - **KN-Code 63079092** – Einweg-Abdecktücher aus Erzeugnissen der Position 5603, von der bei chirurgischen Eingriffen verwendeten Art

## Einfuhr

### Zollsatz (Meistbegünstigung)

| Zollsatz | Ergänzende Einheit |
|----------|--------------------|
| 6,3% | – |

### Präferenzzollsätze

| Ursprung | Zollsatz | Rechtsgrundlage |
|----------|----------|-----------------|
| APS - Allgemeine Regelung | 5% | Regulation 0978/12 |
| Singapur | 0% | Decision 1875/19 |

### Einfuhrkontrollen

| Maßnahme | Ursprung | Fußnoten |
|----------|----------|----------|
| Einfuhrkontrolle – beschränkte Güter und Technologien | Libyen | Das Verbot gilt nicht für Schutzkleidung, einschließlich Körperschutzwesten und Militärhelmen, die vom Personal der Vereinten Nationen, vom Personal der Europäischen Union, der Gemeinschaft oder ihrer Mitgliedstaaten, von Medienvertretern, von humanitärem Hilfspersonal und Entwicklungshilfepersonal sowie damit verbundenem Personal ausschließlich zur eigenen Verwendung vorübergehend ausgeführt wird.; Wenn die angemeldeten Waren in den an die Maßnahme verknüpften Fußnoten aufgeführt sind, ist die Ausfuhr/Einfuhr nicht gestattet.; Schutzausrüstung, die nicht von Nummer ML 13 der Gemeinsamen Militärgüterliste der EU erfasst wird, wie folgt (siehe TM 637): Körperpanzer mit ballistischem Schutz und/oder Stichschutz.; Gemeinsame Militärgüterliste der Europäischen Union (vom Rat am 9. Februar 2015 angenommen) (vom Gemeinsamen Standpunkt 2008/944/GASP des Rates betreffend gemeinsame Regeln für die Kontrolle der Ausfuhr von Militärtechnologie und Militärgütern erfasste Ausrüstung) (2015/C 129/01). |
| Einfuhrkontrolle – beschränkte Güter und Technologien | Nordkorea (Demokratische Volksrepublik Korea) | Wenn die angemeldeten Waren in den an die Maßnahme verknüpften Fußnoten aufgeführt sind, ist die Ausfuhr/Einfuhr nicht gestattet. |
| Einfuhrkontrolle – beschränkte Güter und Technologien | Russische Föderation | Rüstungsgüter und sonstiges Wehrmaterial jeder Art, einschließlich Waffen und Munition, Militärfahrzeuge und -ausrüstung, paramilitärische Ausrüstung und entsprechende Ersatzteile; Die Einfuhr, der Kauf oder die Beförderung von Rüstungsgütern und zugehörigen Gütern aller Art, einschließlich Waffen und Munition, Militärfahrzeugen und -ausrüstung, paramilitärischer Ausrüstung und entsprechenden Ersatzteilen aus Russland durch Staatsangehörige der Mitgliedstaaten oder durch Schiffe oder Flugzeuge unter ihrer Flagge werden untersagt (BESCHLUSS 2014/512/GASP DES RATES vom 31. Juli 2014). Die Verbote gemäß  gelten unbeschadet der Erfüllung von Verträgen oder Vereinbarungen, die vor dem 1. August 2014 geschlossen wurden, und der Bereitstellung von Ersatzteilen und der Erbringung von Diensten, die für die Wahrung und Sicherung vorhandener Kapazitäten innerhalb der Union erforderlich sind. |
| Einfuhrkontrolle | Libyen | Artikel 3a  Es ist untersagt, die in der Gemeinsamen Militärgüterliste aufgeführten Güter und Technologien sowie Feuerwaffen, deren Teile, wesentliche Komponenten und Munition im Sinne der Verordnung (EU) Nr. 258/2012 des Europäischen Parlaments und des Rates unmittelbar oder mittelbar aus Libyen einzuführen, zu erwerben oder weiterzugeben, unabhängig davon, ob sie ihren Ursprung im Hoheitsgebiet Libyens haben. |

## Ausfuhr

### Ausfuhrmaßnahmen

| Maßnahme | Ursprung | Rechtsgrundlage |
|----------|----------|-----------------|
| Export control on restricted goods and technologies | Myanmar | Regulation 0401/13 |
| Export control on restricted goods and technologies | Nordkorea (Demokratische Volksrepublik Korea) | Regulation 1509/17 |
| Export control on restricted goods and technologies | Russische Föderation | Decision 0512/14 |
| Export control on restricted goods and technologies | Sudan | Regulation 0747/14 |
| Export control on restricted goods and technologies | Südsudan | Regulation 0735/15 |
| Export control on restricted goods and technologies | Weißrußland | Regulation 0765/06 |
| Export control | Haiti | Regulation 2309/22 |
| Export control | Libyen | Regulation 0813/25 |
| Export control | Zentralafrikanische Republik | Decision 0798/13 |
| Export control | Russische Föderation | Regulation 0833/14 |
| Export control | Weißrußland | Regulation 0765/06 |

## Ähnliche KN-Codes zu 63079092

63079092 steht in Unterposition 630790 „andere“. Auf derselben Ebene liegen 5 weitere KN-Codes, die bei der Abgrenzung zuerst in Betracht kommen:

| Code | Beschreibung | MFN-Zoll |
|------|--------------|----------|
| [63079010](https://zollhub.de/code/63079010/) | aus Gewirken oder Gestricken | 12% |
| [63079091](https://zollhub.de/code/63079091/) | aus Filz | 6,3% |
| [63079093](https://zollhub.de/code/63079093/) | filtrierende Halbmasken (FFP) gemäß EN 149; andere Masken, die einer ähnlichen Norm für Masken als Atemschutzgeräte zum Schutz gegen Partikel entsprechen |  |
| [63079095](https://zollhub.de/code/63079095/) | andere |  |
| [63079098](https://zollhub.de/code/63079098/) | andere |  |

## Häufige Fragen zu 63079092

### Wofür steht die Zolltarifnummer 63079092?

63079092 bezeichnet „Einweg-Abdecktücher aus Erzeugnissen der Position 5603, von der bei chirurgischen Eingriffen verwendeten Art“, eine Einreihung innerhalb der Position 6307 („Andere konfektionierte Waren, einschließlich Schnittmuster zum Herstellen von Kleidung“) im Abschnitt XI („Spinnstoffe und Waren daraus“).

### Welche Einfuhrabgaben sind für 63079092 hinterlegt?

Als „Drittlandzoll (MFN)“ ist eine Maßnahme für alle Länder (ERGA OMNES) hinterlegt. Als „Präferenzzoll“ sind 2 Maßnahmen für APS - Allgemeine Regelung und Singapur hinterlegt. Rechtsgrundlage: Regulation 2658/87, Regulation 0978/12, Decision 1875/19 u. a.

### Aus welchen Ländern kann 63079092 zollbegünstigt eingeführt werden?

Für Waren mit Ursprung APS - Allgemeine Regelung und Singapur sind Präferenzmaßnahmen hinterlegt – teilweise zum Satz 0 %. Erforderlich ist ein gültiger Präferenznachweis.

### Gibt es Einfuhrbeschränkungen für 63079092?

Für 63079092 sind 4 Kontroll- oder Genehmigungsmaßnahmen hinterlegt. Die Einzelheiten stehen in der Maßnahmen-Tabelle auf dieser Seite.

### In welcher Maßeinheit wird 63079092 angemeldet?

Für 63079092 ist keine besondere ergänzende Maßeinheit vorgesehen.

### Wie grenzt sich 63079092 von ähnlichen Zolltarifnummern ab?

63079092 ist einer von 3 einreihungsfähigen Codes unterhalb der Unterposition 630790 („andere“). Die richtige Einreihung richtet sich nach der genauen Beschaffenheit der Ware; 63079092 erfasst speziell „Einweg-Abdecktücher aus Erzeugnissen der Position 5603, von der bei chirurgischen Eingriffen verwendeten Art“.

### Seit wann gilt die Zolltarifnummer 63079092?

Die Einreihung 63079092 ist im TARIC seit dem 01.01.2012 gültig und aktuell in Kraft.

Stand: August 2026 · Quelle: TARIC der Europäischen Kommission
