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title: "REGENSCHIRME, SONNENSCHIRME, GEHSTÖCKE, SITZSTÖCKE, PEITSCHEN, REITPEITSCHEN UND TEILE DAVON – Kapitel 66"
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> [Abschnitt XII](https://zollhub.de/code/) > Kapitel 66

# Kapitel 66 – REGENSCHIRME, SONNENSCHIRME, GEHSTÖCKE, SITZSTÖCKE, PEITSCHEN, REITPEITSCHEN UND TEILE DAVON

Gültig seit 31.12.1971

Die Zolltarifnummer 66 ist im EU-Zolltarif als Kapitel eingeordnet und zählt zum Abschnitt XII („Schuhe, Kopfbedeckungen, Regen- und Sonnenschirme; künstliche Blumen“). Als Kapitel bündelt 66 insgesamt 3 untergeordnete Zolltarifnummern. Der Drittlandzoll der einreihungsfähigen Untercodes liegt zwischen 2,7 % und 5,2 %.

REGENSCHIRME, SONNENSCHIRME, GEHSTÖCKE, SITZSTÖCKE, PEITSCHEN, REITPEITSCHEN UND TEILE DAVON

## Positionen

| Code | Beschreibung |
|------|--------------|
| [6601](https://zollhub.de/code/6601/) | Regenschirme und Sonnenschirme (einschließlich Stockschirme, Gartenschirme und ähnliche Waren) |
| [6602](https://zollhub.de/code/6602/) | Gehstöcke, Sitzstöcke, Peitschen, Reitpeitschen und ähnliche Waren |
| [6603](https://zollhub.de/code/6603/) | Teile, Ausstattungen und Zubehör für Waren der Positionen 6601 und 6602 |

## Ähnliche Kapitel zu 66

66 steht in Abschnitt XII „Schuhe, Kopfbedeckungen, Regen- und Sonnenschirme; künstliche Blumen“. Auf derselben Ebene liegen 3 weitere Kapitel, die bei der Abgrenzung zuerst in Betracht kommen:

| Code | Beschreibung |
|------|--------------|
| [64](https://zollhub.de/code/64/) | SCHUHE, GAMASCHEN UND ÄHNLICHE WAREN; TEILE DAVON |
| [65](https://zollhub.de/code/65/) | KOPFBEDECKUNGEN UND TEILE DAVON |
| [67](https://zollhub.de/code/67/) | ZUGERICHTETE FEDERN UND DAUNEN UND WAREN AUS FEDERN ODER DAUNEN; KÜNSTLICHE BLUMEN; WAREN AUS MENSCHENHAAREN |

Stand: August 2026 · Quelle: TARIC der Europäischen Kommission
