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title: "aus anderen Stoffen – Unterposition 670290"
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> [Abschnitt XII](https://zollhub.de/code/) > [Kapitel 67](https://zollhub.de/code/67/) > [6702](https://zollhub.de/code/6702/) > 670290

# Unterposition 670290 – aus anderen Stoffen

Gültig seit 01.01.1972

Die Zolltarifnummer 670290 ist im EU-Zolltarif als Unterposition der Position 6702 („Künstliche Blumen, künstliches Blattwerk und künstliche Früchte sowie Teile davon; Waren aus künstlichen Blumen, künstlichem Blattwerk oder künstlichen Früchten“) eingeordnet und zählt zum Abschnitt XII („Schuhe, Kopfbedeckungen, Regen- und Sonnenschirme; künstliche Blumen“).

### Einordnung im Zolltarif

- **Kapitel 67** – Zugerichtete Federn und Daunen und Waren aus Federn oder Daunen; Künstliche Blumen; Waren aus Menschenhaaren
  - **Position 6702** – Künstliche Blumen, künstliches Blattwerk und künstliche Früchte sowie Teile davon; Waren aus künstlichen Blumen, künstlichem Blattwerk oder künstlichen Früchten
    - **Unterposition 670290** – aus anderen Stoffen

## Einfuhr

### Zollsatz (Meistbegünstigung)

Diese Ware ist grundsätzlich zollfrei. Unter bestimmten Handelsabkommen können spezielle Zollsätze gelten.

### Einfuhrkontrollen

| Maßnahme | Ursprung | Fußnoten |
|----------|----------|----------|
| Einfuhrkontrolle – CITES | ERGA OMNES | Ist die Ware im Anhang der Verordnung (EG) Nr. 338/97 in der geltenden Fassung aufgeführt, ist eine Einfuhrgenehmigung vorzulegen. |

## Ausfuhr

### Ausfuhrmaßnahmen

| Maßnahme | Ursprung | Rechtsgrundlage |
|----------|----------|-----------------|
| Export control - CITES | Alle Drittländer | Regulation 0966/23 |

## Ähnliche Unterpositionen zu 670290

670290 steht in Position 6702 „Künstliche Blumen, künstliches Blattwerk und künstliche Früchte sowie Teile davon; Waren aus künstlichen Blumen, künstlichem Blattwerk oder künstlichen Früchten“. Auf derselben Ebene liegt ein weiterer Code, der bei der Abgrenzung zuerst in Betracht kommt:

| Code | Beschreibung | MFN-Zoll |
|------|--------------|----------|
| [670210](https://zollhub.de/code/670210/) | aus Kunststoff | – |

## Häufige Fragen zu 670290

### Wofür steht die Zolltarifnummer 670290?

670290 bezeichnet „aus anderen Stoffen“, eine Einreihung innerhalb der Position 6702 („Künstliche Blumen, künstliches Blattwerk und künstliche Früchte sowie Teile davon; Waren aus künstlichen Blumen, künstlichem Blattwerk oder künstlichen Früchten“) im Abschnitt XII („Schuhe, Kopfbedeckungen, Regen- und Sonnenschirme; künstliche Blumen“).

### Gibt es Einfuhrbeschränkungen für 670290?

Für 670290 ist eine Kontroll- oder Genehmigungsmaßnahme hinterlegt. Die Einzelheiten stehen in der Maßnahmen-Tabelle auf dieser Seite.

### In welcher Maßeinheit wird 670290 angemeldet?

Für 670290 ist keine besondere ergänzende Maßeinheit vorgesehen.

### Wie grenzt sich 670290 von ähnlichen Zolltarifnummern ab?

670290 ist einer von 2 einreihungsfähigen Codes unterhalb der Position 6702 („Künstliche Blumen, künstliches Blattwerk und künstliche Früchte sowie Teile davon; Waren aus künstlichen Blumen, künstlichem Blattwerk oder künstlichen Früchten“). Die richtige Einreihung richtet sich nach der genauen Beschaffenheit der Ware; 670290 erfasst speziell „aus anderen Stoffen“.

### Seit wann gilt die Zolltarifnummer 670290?

Die Einreihung 670290 ist im TARIC seit dem 01.01.1972 gültig und aktuell in Kraft.

Stand: August 2026 · Quelle: TARIC der Europäischen Kommission
