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title: "aus anderen Stoffen – Unterposition 670490"
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> [Abschnitt XII](https://zollhub.de/code/) > [Kapitel 67](https://zollhub.de/code/67/) > [6704](https://zollhub.de/code/6704/) > 670490

# Unterposition 670490 – aus anderen Stoffen

Gültig seit 01.01.1972

Die Zolltarifnummer 670490 ist im EU-Zolltarif als Unterposition der Position 6704 („Perücken, Bärte, Augenbrauen, Augenwimpern, Locken und dergleichen, aus Menschenhaaren, Tierhaaren oder Spinnstoffen; Waren aus Menschenhaaren, anderweit weder genannt noch inbegriffen“) eingeordnet und zählt zum Abschnitt XII („Schuhe, Kopfbedeckungen, Regen- und Sonnenschirme; künstliche Blumen“).

### Einordnung im Zolltarif

- **Kapitel 67** – Zugerichtete Federn und Daunen und Waren aus Federn oder Daunen; Künstliche Blumen; Waren aus Menschenhaaren
  - **Position 6704** – Perücken, Bärte, Augenbrauen, Augenwimpern, Locken und dergleichen, aus Menschenhaaren, Tierhaaren oder Spinnstoffen; Waren aus Menschenhaaren, anderweit weder genannt noch inbegriffen
    - **Unterposition 670490** – aus anderen Stoffen

## Einfuhr

### Zollsatz (Meistbegünstigung)

Diese Ware ist grundsätzlich zollfrei. Unter bestimmten Handelsabkommen können spezielle Zollsätze gelten.

### Einfuhrkontrollen

| Maßnahme | Ursprung | Fußnoten |
|----------|----------|----------|
| Einfuhrkontrolle – CITES | ERGA OMNES | Ist die Ware im Anhang der Verordnung (EG) Nr. 338/97 in der geltenden Fassung aufgeführt, ist eine Einfuhrgenehmigung vorzulegen. |
| Import control on cat and dog fur | ERGA OMNES | Das Inverkehrbringen sowie die Ein- und Ausfuhr von Katzen- und Hundefellen sowie von Produkten, die solche Felle enthalten, in die bzw. aus der Gemeinschaft ist verboten (siehe Artikel 3, Verordnung (EG) Nr. 1523/2007). |

## Ausfuhr

### Ausfuhrmaßnahmen

| Maßnahme | Ursprung | Rechtsgrundlage |
|----------|----------|-----------------|
| Export control - CITES | Alle Drittländer | Regulation 0966/23 |
| Export control on cat and dog fur | Alle Drittländer | Regulation 1523/07 |

## Ähnliche Unterpositionen zu 670490

670490 steht in Position 6704 „Perücken, Bärte, Augenbrauen, Augenwimpern, Locken und dergleichen, aus Menschenhaaren, Tierhaaren oder Spinnstoffen; Waren aus Menschenhaaren, anderweit weder genannt noch inbegriffen“. Auf derselben Ebene liegen 3 weitere Unterpositionen, die bei der Abgrenzung zuerst in Betracht kommen:

| Code | Beschreibung | MFN-Zoll |
|------|--------------|----------|
| [670411](https://zollhub.de/code/670411/) | vollständige Perücken | – |
| [670419](https://zollhub.de/code/670419/) | andere | – |
| [670420](https://zollhub.de/code/670420/) | aus Menschenhaaren | – |

## Häufige Fragen zu 670490

### Wofür steht die Zolltarifnummer 670490?

670490 bezeichnet „aus anderen Stoffen“, eine Einreihung innerhalb der Position 6704 („Perücken, Bärte, Augenbrauen, Augenwimpern, Locken und dergleichen, aus Menschenhaaren, Tierhaaren oder Spinnstoffen; Waren aus Menschenhaaren, anderweit weder genannt noch inbegriffen“) im Abschnitt XII („Schuhe, Kopfbedeckungen, Regen- und Sonnenschirme; künstliche Blumen“).

### Gibt es Einfuhrbeschränkungen für 670490?

Für 670490 sind 2 Kontroll- oder Genehmigungsmaßnahmen hinterlegt. Die Einzelheiten stehen in der Maßnahmen-Tabelle auf dieser Seite.

### In welcher Maßeinheit wird 670490 angemeldet?

Für 670490 ist keine besondere ergänzende Maßeinheit vorgesehen.

### Wie grenzt sich 670490 von ähnlichen Zolltarifnummern ab?

670490 ist einer von 4 einreihungsfähigen Codes unterhalb der Position 6704 („Perücken, Bärte, Augenbrauen, Augenwimpern, Locken und dergleichen, aus Menschenhaaren, Tierhaaren oder Spinnstoffen; Waren aus Menschenhaaren, anderweit weder genannt noch inbegriffen“). Die richtige Einreihung richtet sich nach der genauen Beschaffenheit der Ware; 670490 erfasst speziell „aus anderen Stoffen“.

### Seit wann gilt die Zolltarifnummer 670490?

Die Einreihung 670490 ist im TARIC seit dem 01.01.1972 gültig und aktuell in Kraft.

Stand: August 2026 · Quelle: TARIC der Europäischen Kommission
