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title: "aus agglomerierten synthetischen oder natürlichen Diamanten – Unterposition 680421"
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> [Abschnitt XIII](https://zollhub.de/code/) > [Kapitel 68](https://zollhub.de/code/68/) > [6804](https://zollhub.de/code/6804/) > 680421

# Unterposition 680421 – aus agglomerierten synthetischen oder natürlichen Diamanten

Gültig seit 01.01.1972

Die Zolltarifnummer 680421 ist im EU-Zolltarif als Unterposition der Position 6804 („Mühlsteine, Schleifsteine und dergleichen, ohne Gestell, zum Mahlen, Zerfasern, Brechen, Schleifen, Polieren, Richten, Schneiden oder Trennen, Wetz- oder Poliersteine zum Handgebrauch und Teile davon, aus Natursteinen, aus agglomerierten natürlichen oder künstlichen Schleifstoffen oder keramisch hergestellt, auch mit Teilen aus anderen Stoffen“) eingeordnet und zählt zum Abschnitt XIII („Waren aus Steinen, Gips, Zement; Keramik; Glas und Glaswaren“). Als Unterposition bündelt 680421 insgesamt 3 untergeordnete Zolltarifnummern.

### Einordnung im Zolltarif

- **Kapitel 68** – Waren aus Steinen, Gips, Zement, Asbest, Glimmer oder Ähnlichen Stoffen
  - **Position 6804** – Mühlsteine, Schleifsteine und dergleichen, ohne Gestell, zum Mahlen, Zerfasern, Brechen, Schleifen, Polieren, Richten, Schneiden oder Trennen, Wetz- oder Poliersteine zum Handgebrauch und Teile davon, aus Natursteinen, aus agglomerierten natürlichen oder künstlichen Schleifstoffen oder keramisch hergestellt, auch mit Teilen aus anderen Stoffen
    - **Unterposition 680421** – aus agglomerierten synthetischen oder natürlichen Diamanten

## KN-Codes

| Code | Beschreibung |
|------|--------------|
| [6804210020](https://zollhub.de/code/6804210020/) | Scheiben, - aus mit einer Metalllegierung, Keramiklegierung oder Kunststoffmischung agglomerierten synthetischen Diamanten, - welche einen Selbstschärfe-Effekt durch konstante Freigabe der Diamanten aufweisen, - zum Trennschleifen von Halbleiterscheiben (Wafers) geeignet, - auch in der Mitte gelocht, - auch auf einem Träger - mit einem Gewicht von nicht mehr als 377 g pro Stück und - mit einem Außendurchmesser von nicht mehr als 206 mm |
| [6804210040](https://zollhub.de/code/6804210040/) | Stahldraht zum Zuschneiden und Quadrieren von Halbleitern:  -beschichtet mit Diamantkörnern von 5 μm oder mehr, jedoch nicht mehr als 55 μm  -mit einem Drahtdurchmesser von 23 μm oder mehr, jedoch nicht mehr als 350 μm  -mit einer Bruchfestigkeit von 11 N oder mehr, jedoch nicht mehr als 170 N |
| [6804210090](https://zollhub.de/code/6804210090/) | andere |

## Ähnliche Unterpositionen zu 680421

680421 steht in Position 6804 „Mühlsteine, Schleifsteine und dergleichen, ohne Gestell, zum Mahlen, Zerfasern, Brechen, Schleifen, Polieren, Richten, Schneiden oder Trennen, Wetz- oder Poliersteine zum Handgebrauch und Teile davon, aus Natursteinen, aus agglomerierten natürlichen oder künstlichen Schleifstoffen oder keramisch hergestellt, auch mit Teilen aus anderen Stoffen“. Auf derselben Ebene liegen 4 weitere Unterpositionen, die bei der Abgrenzung zuerst in Betracht kommen:

| Code | Beschreibung | MFN-Zoll |
|------|--------------|----------|
| [680410](https://zollhub.de/code/680410/) | Mühlsteine und Steine zum Mahlen, Zerfasern oder Brechen | 0% |
| [680422](https://zollhub.de/code/680422/) | aus anderen agglomerierten Schleifstoffen oder keramisch hergestellt |  |
| [680423](https://zollhub.de/code/680423/) | aus Naturstein | 0% |
| [680430](https://zollhub.de/code/680430/) | Wetz- oder Poliersteine zum Handgebrauch | 0% |

## Häufige Fragen zu 680421

### Wofür steht die Zolltarifnummer 680421?

680421 bezeichnet „aus agglomerierten synthetischen oder natürlichen Diamanten“, eine Einreihung innerhalb der Position 6804 („Mühlsteine, Schleifsteine und dergleichen, ohne Gestell, zum Mahlen, Zerfasern, Brechen, Schleifen, Polieren, Richten, Schneiden oder Trennen, Wetz- oder Poliersteine zum Handgebrauch und Teile davon, aus Natursteinen, aus agglomerierten natürlichen oder künstlichen Schleifstoffen oder keramisch hergestellt, auch mit Teilen aus anderen Stoffen“) im Abschnitt XIII („Waren aus Steinen, Gips, Zement; Keramik; Glas und Glaswaren“).

### Welche Untercodes umfasst 680421?

680421 umfasst 3 Untercodes, darunter „Scheiben, - aus mit einer Metalllegierung, Keramiklegierung oder Kunststoffmischung agglomerierten synthetischen Diamanten, - welche einen Selbstschärfe-Effekt durch konstante Freigabe der Diamanten aufweisen, - zum Trennschleifen von Halbleiterscheiben (Wafers) geeignet, - auch in der Mitte gelocht, - auch auf einem Träger - mit einem Gewicht von nicht mehr als 377 g pro Stück und - mit einem Außendurchmesser von nicht mehr als 206 mm“, „Stahldraht zum Zuschneiden und Quadrieren von Halbleitern: -beschichtet mit Diamantkörnern von 5 μm oder mehr, jedoch nicht mehr als 55 μm -mit einem Drahtdurchmesser von 23 μm oder mehr, jedoch nicht mehr als 350 μm -mit einer Bruchfestigkeit von 11 N oder mehr, jedoch nicht mehr als 170 N“ und „andere“.

### Seit wann gilt die Zolltarifnummer 680421?

Die Einreihung 680421 ist im TARIC seit dem 01.01.1972 gültig und aktuell in Kraft.

Stand: August 2026 · Quelle: TARIC der Europäischen Kommission
