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title: "nur mit Papier oder Pappe überzogen oder verstärkt – Unterposition 680911"
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> [Abschnitt XIII](https://zollhub.de/code/) > [Kapitel 68](https://zollhub.de/code/68/) > [6809](https://zollhub.de/code/6809/) > 680911

# Unterposition 680911 – nur mit Papier oder Pappe überzogen oder verstärkt

Gültig seit 01.01.1972

Die Zolltarifnummer 680911 ist im EU-Zolltarif als Unterposition der Position 6809 („Waren aus Gips oder aus Mischungen auf der Grundlage von Gips“) eingeordnet und zählt zum Abschnitt XIII („Waren aus Steinen, Gips, Zement; Keramik; Glas und Glaswaren“).

### Einordnung im Zolltarif

- **Kapitel 68** – Waren aus Steinen, Gips, Zement, Asbest, Glimmer oder Ähnlichen Stoffen
  - **Position 6809** – Waren aus Gips oder aus Mischungen auf der Grundlage von Gips
    - **Unterposition 680911** – nur mit Papier oder Pappe überzogen oder verstärkt

## Einfuhr

### Zollsatz (Meistbegünstigung)

Diese Ware ist grundsätzlich zollfrei. Unter bestimmten Handelsabkommen können spezielle Zollsätze gelten.

### Einfuhrkontrollen

| Maßnahme | Ursprung | Fußnoten |
|----------|----------|----------|
| Einfuhrkontrolle – Abfall | ERGA OMNES | Die in Artikel 3 Absatz 1 der Verordnung (EG) Nr. 1013/2006 aufgeführten Abfälle unterliegen dem Verfahren der vorherigen schriftlichen Notifizierung und Zustimmung.; Die in Artikel 3 Absatz 2 der Verordnung (EG) Nr. 1013/2006 aufgeführten Abfälle unterliegen den allgemeinen Informationspflichten nach Artikel 18 derselben Verordnung, sofern die verbrachte Abfallmenge mehr als 20 kg beträgt.; Wenn die in Anhang III aufgeführten Abfälle (grüne Liste) bestimmte gefährliche Eigenschaften aufweisen, werden die einschlägigen Bestimmungen so angewandt, als wären diese Abfälle in Anhang IV (gelbe Liste) aufgeführt (siehe Artikel 3 Absatz 3 der Verordnung (EG) Nr. 1013/2006).; Abfälle, die ausdrücklich zur Laboranalyse bestimmt sind (Artikel 3 Absatz 4 der Verordnung (EG) Nr. 1013/2006), um ihre physikalischen oder chemischen Eigenschaften zu prüfen oder ihre Eignung für Verwertungs- oder Beseitigungsverfahren zu ermitteln, unterliegt nicht dem Verfahren der vorherigen schriftlichen Notifizierung und Zustimmung. Stattdessen sind die Verfahrensvorschriften der allgemeinen Informationspflichten anzuwenden (Artikel 18 der Verordnung (EG) Nr. 1013/2006). Die von der Ausnahmeregelung gedeckte Abfallmenge der ausdrücklich zur Laboranalyse bestimmten Abfälle bemisst sich nach der Mindestmenge, die zur ordnungsgemäßen Durchführung der Analyse in jedem Einzelfall notwendig ist, und darf 25 kg nicht übersteigen. |

## Ausfuhr

### Ausfuhrmaßnahmen

| Maßnahme | Ursprung | Rechtsgrundlage |
|----------|----------|-----------------|
| Export control - Waste | Alle Drittländer | Regulation 1013/06 |

## Ähnliche Unterpositionen zu 680911

680911 steht in Position 6809 „Waren aus Gips oder aus Mischungen auf der Grundlage von Gips“. Auf derselben Ebene liegen 2 weitere Unterpositionen, die bei der Abgrenzung zuerst in Betracht kommen:

| Code | Beschreibung | MFN-Zoll |
|------|--------------|----------|
| [680919](https://zollhub.de/code/680919/) | andere | – |
| [680990](https://zollhub.de/code/680990/) | andere | – |

## Häufige Fragen zu 680911

### Wofür steht die Zolltarifnummer 680911?

680911 bezeichnet „nur mit Papier oder Pappe überzogen oder verstärkt“, eine Einreihung innerhalb der Position 6809 („Waren aus Gips oder aus Mischungen auf der Grundlage von Gips“) im Abschnitt XIII („Waren aus Steinen, Gips, Zement; Keramik; Glas und Glaswaren“).

### Gibt es Einfuhrbeschränkungen für 680911?

Für 680911 ist eine Kontroll- oder Genehmigungsmaßnahme hinterlegt. Die Einzelheiten stehen in der Maßnahmen-Tabelle auf dieser Seite.

### In welcher Maßeinheit wird 680911 angemeldet?

Für 680911 ist die ergänzende Maßeinheit „Quadratmeter“ anzugeben.

### Wie grenzt sich 680911 von ähnlichen Zolltarifnummern ab?

680911 ist einer von 3 einreihungsfähigen Codes unterhalb der Position 6809 („Waren aus Gips oder aus Mischungen auf der Grundlage von Gips“). Die richtige Einreihung richtet sich nach der genauen Beschaffenheit der Ware; 680911 erfasst speziell „nur mit Papier oder Pappe überzogen oder verstärkt“.

### Seit wann gilt die Zolltarifnummer 680911?

Die Einreihung 680911 ist im TARIC seit dem 01.01.1972 gültig und aktuell in Kraft.

Stand: August 2026 · Quelle: TARIC der Europäischen Kommission
