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title: "andere Waren aus Kohlenstofffasern – Unterposition 681513"
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> [Abschnitt XIII](https://zollhub.de/code/) > [Kapitel 68](https://zollhub.de/code/68/) > [6815](https://zollhub.de/code/6815/) > 681513

# Unterposition 681513 – andere Waren aus Kohlenstofffasern

Gültig seit 01.01.2022

Die Zolltarifnummer 681513 ist im EU-Zolltarif als Unterposition der Position 6815 („Waren aus Steinen oder anderen mineralischen Stoffen (einschließlich Kohlenstofffasern, Waren aus Kohlenstofffasern und Waren aus Torf), anderweit weder genannt noch inbegriffen“) eingeordnet und zählt zum Abschnitt XIII („Waren aus Steinen, Gips, Zement; Keramik; Glas und Glaswaren“).

### Einordnung im Zolltarif

- **Kapitel 68** – Waren aus Steinen, Gips, Zement, Asbest, Glimmer oder Ähnlichen Stoffen
  - **Position 6815** – Waren aus Steinen oder anderen mineralischen Stoffen (einschließlich Kohlenstofffasern, Waren aus Kohlenstofffasern und Waren aus Torf), anderweit weder genannt noch inbegriffen
    - **Unterposition 681513** – andere Waren aus Kohlenstofffasern

## Einfuhr

### Zollsatz (Meistbegünstigung)

Diese Ware ist grundsätzlich zollfrei. Unter bestimmten Handelsabkommen können spezielle Zollsätze gelten.

### Einfuhrkontrollen

| Maßnahme | Ursprung | Fußnoten |
|----------|----------|----------|
| Import control | Iran (Islamische Republik) | Artikel 4 der Verordnung (EU) Nr. 267/2012 (Konsolidierte Fassung) Es ist verboten, die in Anhang II aufgeführten Güter und Technologien unmittelbar oder mittelbar von Iran zu erwerben, aus Iran einzuführen oder aus Iran zu befördern, unabhängig davon, ob es sich um Ursprungserzeugnisse Irans handelt oder nicht. |

## Ausfuhr

### Ausfuhrmaßnahmen

| Maßnahme | Ursprung | Rechtsgrundlage |
|----------|----------|-----------------|
| Restriction on export | Iran (Islamische Republik) | Regulation 0267/12 |
| Export authorization (Dual use) | Alle Drittländer | Regulation 2003/25 |
| Export control | Iran (Islamische Republik) | Regulation 0267/12 |
| Export control | Nordkorea (Demokratische Volksrepublik Korea) | Regulation 1509/17 |
| Export control | Iran (Islamische Republik) | Regulation 1529/23 |
| Export control | Russische Föderation | Regulation 0833/14 |
| Export control | Weißrußland | Regulation 0765/06 |

## Ähnliche Unterpositionen zu 681513

681513 steht in Position 6815 „Waren aus Steinen oder anderen mineralischen Stoffen (einschließlich Kohlenstofffasern, Waren aus Kohlenstofffasern und Waren aus Torf), anderweit weder genannt noch inbegriffen“. Auf derselben Ebene liegen 6 weitere Unterpositionen, die bei der Abgrenzung zuerst in Betracht kommen:

| Code | Beschreibung | MFN-Zoll |
|------|--------------|----------|
| [681511](https://zollhub.de/code/681511/) | Kohlenstofffasern | – |
| [681512](https://zollhub.de/code/681512/) | Flächenerzeugnisse aus Kohlenstofffasern | – |
| [681519](https://zollhub.de/code/681519/) | andere | – |
| [681520](https://zollhub.de/code/681520/) | Waren aus Torf | – |
| [681591](https://zollhub.de/code/681591/) | Magnesit, Magnesia in Form von Periklas, Dolomit, auch in Form von Dolomitkalk, oder Chromit enthaltend | – |
| [681599](https://zollhub.de/code/681599/) | andere | – |

## Häufige Fragen zu 681513

### Wofür steht die Zolltarifnummer 681513?

681513 bezeichnet „andere Waren aus Kohlenstofffasern“, eine Einreihung innerhalb der Position 6815 („Waren aus Steinen oder anderen mineralischen Stoffen (einschließlich Kohlenstofffasern, Waren aus Kohlenstofffasern und Waren aus Torf), anderweit weder genannt noch inbegriffen“) im Abschnitt XIII („Waren aus Steinen, Gips, Zement; Keramik; Glas und Glaswaren“).

### Gibt es Einfuhrbeschränkungen für 681513?

Für 681513 ist eine Kontroll- oder Genehmigungsmaßnahme hinterlegt. Die Einzelheiten stehen in der Maßnahmen-Tabelle auf dieser Seite.

### In welcher Maßeinheit wird 681513 angemeldet?

Für 681513 ist keine besondere ergänzende Maßeinheit vorgesehen.

### Wie grenzt sich 681513 von ähnlichen Zolltarifnummern ab?

681513 ist einer von 7 einreihungsfähigen Codes unterhalb der Position 6815 („Waren aus Steinen oder anderen mineralischen Stoffen (einschließlich Kohlenstofffasern, Waren aus Kohlenstofffasern und Waren aus Torf), anderweit weder genannt noch inbegriffen“). Die richtige Einreihung richtet sich nach der genauen Beschaffenheit der Ware; 681513 erfasst speziell „andere Waren aus Kohlenstofffasern“.

### Seit wann gilt die Zolltarifnummer 681513?

Die Einreihung 681513 ist im TARIC seit dem 01.01.2022 gültig und aktuell in Kraft.

Stand: August 2026 · Quelle: TARIC der Europäischen Kommission
