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title: "roh oder nur gesägt, gespalten oder rau geschliffen – Unterposition 710221"
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> [Abschnitt XIV](https://zollhub.de/code/) > [Kapitel 71](https://zollhub.de/code/71/) > [7102](https://zollhub.de/code/7102/) > 710221

# Unterposition 710221 – roh oder nur gesägt, gespalten oder rau geschliffen

Gültig seit 01.01.1972

Die Zolltarifnummer 710221 ist im EU-Zolltarif als Unterposition der Position 7102 („Diamanten, auch bearbeitet, jedoch weder montiert noch gefasst“) eingeordnet und zählt zum Abschnitt XIV („Echte Perlen, Edelsteine, Edelmetalle und Waren daraus; Fantasieschmuck“).

### Einordnung im Zolltarif

- **Kapitel 71** – Echte Perlen oder Zuchtperlen, Edelsteine oder Schmucksteine, Edelmetalle, Edelmetallplattierungen und Waren Daraus; Fantasieschmuck; Münzen
  - **Position 7102** – Diamanten, auch bearbeitet, jedoch weder montiert noch gefasst
    - **Unterposition 710221** – roh oder nur gesägt, gespalten oder rau geschliffen

## Einfuhr

### Zollsatz (Meistbegünstigung)

Diese Ware ist grundsätzlich zollfrei. Unter bestimmten Handelsabkommen können spezielle Zollsätze gelten.

### Einfuhrkontrollen

| Maßnahme | Ursprung | Fußnoten |
|----------|----------|----------|
| Restriction on entry into free circulation | ERGA OMNES | Die Einfuhr von Rohdiamanten in die Gemeinschaft ist nur gestattet, wenn alle folgenden Voraussetzungen erfüllt sind: a) Die Rohdiamanten werden von einem Kimberley-Prozess-Zertifikat begleitet, dessen Gültigkeit von der zuständigen Behörde eines Teilnehmers (Mitgliedstaat des Kimberley-Prozesses) bestätigt wurde. b) Die Rohdiamanten befinden sich in gegen Eingriffe geschützten Behältnissen, und die bei der Ausfuhr von diesem Teilnehmer angebrachten Siegel sind nicht erbrochen worden. c) Das Kimberley-Prozess-Zertifikat weist die Sendung, zu der es gehört, eindeutig aus. Die Sendung wird einer Gemeinschaftsbehörde zur Prüfung vorgelegt gemäß Art. 4 der Verordnung (EG) Nr. 2368/2002 (siehe aktualisierte Liste auf https://eur-lex.europa.eu/legal-content/DE/TXT/?uri=CELEX%3A02002R2368-20210101&qid=1618476678790 |

## Ausfuhr

### Ausfuhrmaßnahmen

| Maßnahme | Ursprung | Rechtsgrundlage |
|----------|----------|-----------------|
| Restriction on export | Alle Drittländer | Regulation 2368/02 |

## Ähnliche Unterpositionen zu 710221

710221 steht in Position 7102 „Diamanten, auch bearbeitet, jedoch weder montiert noch gefasst“. Auf derselben Ebene liegen 4 weitere Unterpositionen, die bei der Abgrenzung zuerst in Betracht kommen:

| Code | Beschreibung | MFN-Zoll |
|------|--------------|----------|
| [710210](https://zollhub.de/code/710210/) | nicht sortiert | – |
| [710229](https://zollhub.de/code/710229/) | andere | – |
| [710231](https://zollhub.de/code/710231/) | roh oder nur gesägt, gespalten oder rau geschliffen | – |
| [710239](https://zollhub.de/code/710239/) | andere | – |

## Häufige Fragen zu 710221

### Wofür steht die Zolltarifnummer 710221?

710221 bezeichnet „roh oder nur gesägt, gespalten oder rau geschliffen“, eine Einreihung innerhalb der Position 7102 („Diamanten, auch bearbeitet, jedoch weder montiert noch gefasst“) im Abschnitt XIV („Echte Perlen, Edelsteine, Edelmetalle und Waren daraus; Fantasieschmuck“).

### Gibt es Einfuhrbeschränkungen für 710221?

Für 710221 ist eine Kontroll- oder Genehmigungsmaßnahme hinterlegt. Die Einzelheiten stehen in der Maßnahmen-Tabelle auf dieser Seite.

### In welcher Maßeinheit wird 710221 angemeldet?

Für 710221 ist keine besondere ergänzende Maßeinheit vorgesehen.

### Wie grenzt sich 710221 von ähnlichen Zolltarifnummern ab?

710221 ist einer von 5 einreihungsfähigen Codes unterhalb der Position 7102 („Diamanten, auch bearbeitet, jedoch weder montiert noch gefasst“). Die richtige Einreihung richtet sich nach der genauen Beschaffenheit der Ware; 710221 erfasst speziell „roh oder nur gesägt, gespalten oder rau geschliffen“.

### Seit wann gilt die Zolltarifnummer 710221?

Die Einreihung 710221 ist im TARIC seit dem 01.01.1972 gültig und aktuell in Kraft.

Stand: August 2026 · Quelle: TARIC der Europäischen Kommission
