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title: "aus anderen Edelmetallen, auch mit Edelmetallen überzogen oder plattiert – Unterposition 711419"
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> [Abschnitt XIV](https://zollhub.de/code/) > [Kapitel 71](https://zollhub.de/code/71/) > [7114](https://zollhub.de/code/7114/) > 711419

# Unterposition 711419 – aus anderen Edelmetallen, auch mit Edelmetallen überzogen oder plattiert

Gültig seit 01.01.1972

Die Zolltarifnummer 711419 ist im EU-Zolltarif als Unterposition der Position 7114 („Gold- und Silberschmiedewaren und Teile davon, aus Edelmetallen oder Edelmetallplattierungen“) eingeordnet und zählt zum Abschnitt XIV („Echte Perlen, Edelsteine, Edelmetalle und Waren daraus; Fantasieschmuck“). Der Drittlandzollsatz (MFN) beträgt 2%.

### Einordnung im Zolltarif

- **Kapitel 71** – Echte Perlen oder Zuchtperlen, Edelsteine oder Schmucksteine, Edelmetalle, Edelmetallplattierungen und Waren Daraus; Fantasieschmuck; Münzen
  - **Position 7114** – Gold- und Silberschmiedewaren und Teile davon, aus Edelmetallen oder Edelmetallplattierungen
    - **Unterposition 711419** – aus anderen Edelmetallen, auch mit Edelmetallen überzogen oder plattiert

## Einfuhr

### Zollsatz (Meistbegünstigung)

| Zollsatz | Ergänzende Einheit |
|----------|--------------------|
| 2% | Gramm |

### Einfuhrkontrollen

| Maßnahme | Ursprung | Fußnoten |
|----------|----------|----------|
| Einfuhrkontrolle | Nordkorea (Demokratische Volksrepublik Korea) | Abweichend von dem Verbot nach Artikel 13 der Verordnung (EU) 2017/1509 können die zuständigen Behörden der Mitgliedstaaten die Einfuhr, den Erwerb oder die Weitergabe genehmigen, sofern der betroffene Mitgliedstaat im Einzelfall vorab die Genehmigung des Sanktionsausschusses erhalten hat.; Wenn auf die angemeldeten Waren in den an die Maßnahme verknüpften Fußnoten hingewiesen wird, ist eine Ausfuhr-/Einfuhrgenehmigung vorzulegen.; Waren aus dem Anhang X der Verordnung (EU) 2017/1509 (Statuen) |

## Ähnliche Unterpositionen zu 711419

711419 steht in Position 7114 „Gold- und Silberschmiedewaren und Teile davon, aus Edelmetallen oder Edelmetallplattierungen“. Auf derselben Ebene liegen 2 weitere Unterpositionen, die bei der Abgrenzung zuerst in Betracht kommen:

| Code | Beschreibung | MFN-Zoll |
|------|--------------|----------|
| [711411](https://zollhub.de/code/711411/) | aus Silber, auch mit anderen Edelmetallen überzogen oder plattiert | 2% |
| [711420](https://zollhub.de/code/711420/) | aus Edelmetallplattierungen auf unedlen Metallen | 2% |

## Häufige Fragen zu 711419

### Wofür steht die Zolltarifnummer 711419?

711419 bezeichnet „aus anderen Edelmetallen, auch mit Edelmetallen überzogen oder plattiert“, eine Einreihung innerhalb der Position 7114 („Gold- und Silberschmiedewaren und Teile davon, aus Edelmetallen oder Edelmetallplattierungen“) im Abschnitt XIV („Echte Perlen, Edelsteine, Edelmetalle und Waren daraus; Fantasieschmuck“).

### Welche Einfuhrabgaben sind für 711419 hinterlegt?

Als „Drittlandzoll (MFN)“ ist eine Maßnahme für alle Länder (ERGA OMNES) hinterlegt. Rechtsgrundlage: Regulation 1734/96 und Regulation 1509/17.

### Gibt es Einfuhrbeschränkungen für 711419?

Für 711419 ist eine Kontroll- oder Genehmigungsmaßnahme hinterlegt. Die Einzelheiten stehen in der Maßnahmen-Tabelle auf dieser Seite.

### In welcher Maßeinheit wird 711419 angemeldet?

Für 711419 ist die ergänzende Maßeinheit „Gramm“ anzugeben.

### Wie grenzt sich 711419 von ähnlichen Zolltarifnummern ab?

711419 ist einer von 3 einreihungsfähigen Codes unterhalb der Position 7114 („Gold- und Silberschmiedewaren und Teile davon, aus Edelmetallen oder Edelmetallplattierungen“). Die richtige Einreihung richtet sich nach der genauen Beschaffenheit der Ware; 711419 erfasst speziell „aus anderen Edelmetallen, auch mit Edelmetallen überzogen oder plattiert“.

### Seit wann gilt die Zolltarifnummer 711419?

Die Einreihung 711419 ist im TARIC seit dem 01.01.1972 gültig und aktuell in Kraft.

Stand: August 2026 · Quelle: TARIC der Europäischen Kommission
