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title: "Münzen (ausgenommen Goldmünzen), ausgenommen gesetzliche Zahlungsmittel – Unterposition 711810"
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> [Abschnitt XIV](https://zollhub.de/code/) > [Kapitel 71](https://zollhub.de/code/71/) > [7118](https://zollhub.de/code/7118/) > 711810

# Unterposition 711810 – Münzen (ausgenommen Goldmünzen), ausgenommen gesetzliche Zahlungsmittel

Gültig seit 01.01.1972

Die Zolltarifnummer 711810 ist im EU-Zolltarif als Unterposition der Position 7118 („Münzen“) eingeordnet und zählt zum Abschnitt XIV („Echte Perlen, Edelsteine, Edelmetalle und Waren daraus; Fantasieschmuck“).

### Einordnung im Zolltarif

- **Kapitel 71** – Echte Perlen oder Zuchtperlen, Edelsteine oder Schmucksteine, Edelmetalle, Edelmetallplattierungen und Waren Daraus; Fantasieschmuck; Münzen
  - **Position 7118** – Münzen
    - **Unterposition 711810** – Münzen (ausgenommen Goldmünzen), ausgenommen gesetzliche Zahlungsmittel

## Einfuhr

### Zollsatz (Meistbegünstigung)

Diese Ware ist grundsätzlich zollfrei. Unter bestimmten Handelsabkommen können spezielle Zollsätze gelten.

### Einfuhrkontrollen

| Maßnahme | Ursprung | Fußnoten |
|----------|----------|----------|
| Import control on luxury goods | Nordkorea (Demokratische Volksrepublik Korea) | Das Verbot gilt nicht für persönliche Güter von Reisenden oder für nicht-kommerzielle Güter zum persönlichen Gebrauch von Reisenden, die in ihrem Gepäck enthalten sind (Artikel 10 (2) der Verordnung (EU) 2017/1509); Das Verbot gilt nicht für Güter, die für die amtliche Tätigkeit diplomatischer oder konsularischer Missionen der Mitgliedstaaten in der DVRK oder internationaler Organisationen, der DVRK, die nach dem Völkerrecht Immunität genießen, erforderlich sind, oder für die persönlichen Güter ihrer Mitarbeiter (Artikel 10 (3) der Verordnung (EU) 2017/1509).; Waren aus der Liste der Luxuswaren gemäß Artikel 10 der Verordnung (EU) 2017/1509 |

## Ausfuhr

### Ausfuhrmaßnahmen

| Maßnahme | Ursprung | Rechtsgrundlage |
|----------|----------|-----------------|
| Exportkontrolle – Luxusgüter | Nordkorea (Demokratische Volksrepublik Korea) | Regulation 2062/17 |
| Exportkontrolle – Luxusgüter | Russische Föderation | Regulation 0833/14 |
| Exportkontrolle – Luxusgüter | Weißrußland | Regulation 0765/06 |

## Ähnliche Unterpositionen zu 711810

711810 steht in Position 7118 „Münzen“. Auf derselben Ebene liegt ein weiterer Code, der bei der Abgrenzung zuerst in Betracht kommt:

| Code | Beschreibung | MFN-Zoll |
|------|--------------|----------|
| [711890](https://zollhub.de/code/711890/) | andere | – |

## Häufige Fragen zu 711810

### Wofür steht die Zolltarifnummer 711810?

711810 bezeichnet „Münzen (ausgenommen Goldmünzen), ausgenommen gesetzliche Zahlungsmittel“, eine Einreihung innerhalb der Position 7118 („Münzen“) im Abschnitt XIV („Echte Perlen, Edelsteine, Edelmetalle und Waren daraus; Fantasieschmuck“).

### Gibt es Einfuhrbeschränkungen für 711810?

Für 711810 ist eine Kontroll- oder Genehmigungsmaßnahme hinterlegt. Die Einzelheiten stehen in der Maßnahmen-Tabelle auf dieser Seite.

### In welcher Maßeinheit wird 711810 angemeldet?

Für 711810 ist die ergänzende Maßeinheit „Gramm“ anzugeben.

### Wie grenzt sich 711810 von ähnlichen Zolltarifnummern ab?

711810 ist einer von 2 einreihungsfähigen Codes unterhalb der Position 7118 („Münzen“). Die richtige Einreihung richtet sich nach der genauen Beschaffenheit der Ware; 711810 erfasst speziell „Münzen (ausgenommen Goldmünzen), ausgenommen gesetzliche Zahlungsmittel“.

### Seit wann gilt die Zolltarifnummer 711810?

Die Einreihung 711810 ist im TARIC seit dem 01.01.1972 gültig und aktuell in Kraft.

Stand: August 2026 · Quelle: TARIC der Europäischen Kommission
