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title: "in Rollen (Coils), nur warmgewalzt, mit Oberflächenmuster – Unterposition 720810"
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> [Abschnitt XV](https://zollhub.de/code/) > [Kapitel 72](https://zollhub.de/code/72/) > [7208](https://zollhub.de/code/7208/) > 720810

# Unterposition 720810 – in Rollen (Coils), nur warmgewalzt, mit Oberflächenmuster

Gültig seit 01.01.1996

Die Zolltarifnummer 720810 ist im EU-Zolltarif als Unterposition der Position 7208 („Flachgewalzte Erzeugnisse aus Eisen oder nicht legiertem Stahl, mit einer Breite von 600 mm oder mehr, warmgewalzt, weder plattiert noch überzogen“) eingeordnet und zählt zum Abschnitt XV („Unedle Metalle und Waren daraus“).

### Einordnung im Zolltarif

- **Kapitel 72** – Eisen und Stahl
  - **Position 7208** – Flachgewalzte Erzeugnisse aus Eisen oder nicht legiertem Stahl, mit einer Breite von 600 mm oder mehr, warmgewalzt, weder plattiert noch überzogen
    - **Unterposition 720810** – in Rollen (Coils), nur warmgewalzt, mit Oberflächenmuster

## Einfuhr

### Zollsatz (Meistbegünstigung)

Diese Ware ist grundsätzlich zollfrei. Unter bestimmten Handelsabkommen können spezielle Zollsätze gelten.

### Sonderzölle

| Maßnahme | Ursprung | Zollsatz | Ausnahmen |
|----------|----------|----------|-----------|
| Endgültiger Anti-Dumping-Zoll | Ägypten | 11,7% (2 firmenspezifische Sätze) | – |
| Endgültiger Anti-Dumping-Zoll | Brasilien | 63,00 EUR pro Tonne (6 firmenspezifische Sätze) | – |
| Endgültiger Anti-Dumping-Zoll | China | 0% (18 firmenspezifische Sätze) | – |
| Endgültiger Anti-Dumping-Zoll | Iran (Islamische Republik) | 57,50 EUR pro Tonne (2 firmenspezifische Sätze) | – |
| Endgültiger Anti-Dumping-Zoll | Japan | 30% (5 firmenspezifische Sätze) | – |
| Endgültiger Anti-Dumping-Zoll | Russische Föderation | 96,50 EUR pro Tonne (4 firmenspezifische Sätze) | – |
| Endgültiger Anti-Dumping-Zoll | Türkei | 7,3% (6 firmenspezifische Sätze) | – |
| Endgültiger Anti-Dumping-Zoll | Vietnam | 12,1% – Kein Zoll (3 firmenspezifische Sätze) | – |
| Endgültiger Ausgleichszoll | China | 35,9% (18 firmenspezifische Sätze) | – |
| Additional duties (safeguard) | Länder, die Schutzmaßnahmen unterliegen | 25% | Brasilien, China, Indonesien, Moldau, Republik, Nordmazedonien, Südafrika, Tunesien, Vereinigte Arabische Emirate |

### Einfuhrkontrollen

| Maßnahme | Ursprung | Fußnoten |
|----------|----------|----------|
| Import control | Alle Drittländer | Es ist untersagt:  a) die in Anhang XVII aufgeführten Eisen- und Stahlerzeugnisse unmittelbar oder mittelbar in die Union einzuführen, wenn sie  I) ihren Ursprung in Russland haben, oder II) aus Russland ausgeführt wurden;  B) die in Anhang XVII aufgeführten Eisen- und Stahlerzeugnisse, die sich in Russland befinden oder ihren Ursprung in Russland haben, unmittelbar oder mittelbar zu erwerben;  C) die in Anhang XVII aufgeführten Eisen- und Stahlerzeugnisse zu befördern, wenn sie ihren Ursprung in Russland haben oder aus Russland in ein anderes Land ausgeführt werden;  d) ab dem 30. September 2023 unmittelbar oder mittelbar Eisen- und Stahlerzeugnisse gemäß Anhang XVII einzuführen oder zu erwerben, wenn sie in einem Drittland unter Verwendung von in Anhang XVII aufgeführten Eisen- und Stahlerzeugnissen mit Ursprung in Russland verarbeitet werden; für in Anhang XVII aufgeführte Erzeugnisse, die in einem Drittland unter Verwendung von Stahlerzeugnissen des KN-Codes 7207 11, 7207 12 10 oder 7224 90 mit Ursprung in Russland verarbeitet werden, gilt dieses Verbot ab dem 1. April 2024 für den KN-Code 7207 11 und ab dem 1. Oktober 2028 für die KN-Codes 7207 12 10 und 7224 90, für die Zwecke der Anwendung dieses Buchstabens legen die Einführer zum Zeitpunkt der Einfuhr einen Nachweis über das Ursprungsland der für die Verarbeitung des Erzeugnisses in einem Drittland verwendeten Ausgangsstoffe aus Eisen und Stahl vor, es sei denn, das Erzeugnis wird aus einem Partnerland eingeführt, das in Anhang XXXVI für die Einfuhr von Eisen und Stahl aufgeführt ist;  e) unmittelbar oder mittelbar technische Hilfe, Vermittlungsdienste, Finanzmittel oder Finanzhilfen, einschließlich Finanzderivaten, sowie Versicherungen und Rückversicherungen im Zusammenhang mit den Verboten nach den Buchstaben a, b, c und d bereitzustellen.  Abweichend von Absatz 1 können die zuständigen Behörden den Erwerb, die Einfuhr oder die Weitergabe der in Anhang XVII aufgeführten Güter unter ihnen geeignet erscheinenden Bedingungen genehmigen, nachdem sie festgestellt haben, dass dies für die Einrichtung, den Betrieb, die Wartung, die Lieferung und die Wiederaufbereitung ziviler nuklearer Fähigkeiten sowie für die Fortsetzung der Planung, des Baus und der Inbetriebnahme ziviler kerntechnischer Anlagen wie des Paks-II-Projekts, der Lieferung von Ausgangsstoffen für die Herstellung medizinischer Radioisotope und ähnlicher medizinischer Anwendungen oder kritischer Technologien für die Umweltstrahlungsüberwachung sowie für die zivile nukleare Zusammenarbeit, insbesondere im Bereich Forschung und Entwicklung, erforderlich ist.    Verordnung (EU) Nr. 833/2014 des Rates – Artikel 3 g |
| Import control | Russische Föderation | Es ist untersagt:  a) die in Anhang XVII aufgeführten Eisen- und Stahlerzeugnisse unmittelbar oder mittelbar in die Union einzuführen, wenn sie  I) ihren Ursprung in Russland haben, oder II) aus Russland ausgeführt wurden;  B) die in Anhang XVII aufgeführten Eisen- und Stahlerzeugnisse, die sich in Russland befinden oder ihren Ursprung in Russland haben, unmittelbar oder mittelbar zu erwerben;  C) die in Anhang XVII aufgeführten Eisen- und Stahlerzeugnisse zu befördern, wenn sie ihren Ursprung in Russland haben oder aus Russland in ein anderes Land ausgeführt werden;  d) ab dem 30. September 2023 unmittelbar oder mittelbar Eisen- und Stahlerzeugnisse gemäß Anhang XVII einzuführen oder zu erwerben, wenn sie in einem Drittland unter Verwendung von in Anhang XVII aufgeführten Eisen- und Stahlerzeugnissen mit Ursprung in Russland verarbeitet werden; für in Anhang XVII aufgeführte Erzeugnisse, die in einem Drittland unter Verwendung von Stahlerzeugnissen des KN-Codes 7207 11, 7207 12 10 oder 7224 90 mit Ursprung in Russland verarbeitet werden, gilt dieses Verbot ab dem 1. April 2024 für den KN-Code 7207 11 und ab dem 1. Oktober 2028 für die KN-Codes 7207 12 10 und 7224 90, für die Zwecke der Anwendung dieses Buchstabens legen die Einführer zum Zeitpunkt der Einfuhr einen Nachweis über das Ursprungsland der für die Verarbeitung des Erzeugnisses in einem Drittland verwendeten Ausgangsstoffe aus Eisen und Stahl vor, es sei denn, das Erzeugnis wird aus einem Partnerland eingeführt, das in Anhang XXXVI für die Einfuhr von Eisen und Stahl aufgeführt ist;  e) unmittelbar oder mittelbar technische Hilfe, Vermittlungsdienste, Finanzmittel oder Finanzhilfen, einschließlich Finanzderivaten, sowie Versicherungen und Rückversicherungen im Zusammenhang mit den Verboten nach den Buchstaben a, b, c und d bereitzustellen.  Abweichend von Absatz 1 können die zuständigen Behörden den Erwerb, die Einfuhr oder die Weitergabe der in Anhang XVII aufgeführten Güter unter ihnen geeignet erscheinenden Bedingungen genehmigen, nachdem sie festgestellt haben, dass dies für die Einrichtung, den Betrieb, die Wartung, die Lieferung und die Wiederaufbereitung ziviler nuklearer Fähigkeiten sowie für die Fortsetzung der Planung, des Baus und der Inbetriebnahme ziviler kerntechnischer Anlagen wie des Paks-II-Projekts, der Lieferung von Ausgangsstoffen für die Herstellung medizinischer Radioisotope und ähnlicher medizinischer Anwendungen oder kritischer Technologien für die Umweltstrahlungsüberwachung sowie für die zivile nukleare Zusammenarbeit, insbesondere im Bereich Forschung und Entwicklung, erforderlich ist.    Verordnung (EU) Nr. 833/2014 des Rates – Artikel 3 g |

## Ähnliche Unterpositionen zu 720810

720810 steht in Position 7208 „Flachgewalzte Erzeugnisse aus Eisen oder nicht legiertem Stahl, mit einer Breite von 600 mm oder mehr, warmgewalzt, weder plattiert noch überzogen“. Auf derselben Ebene liegen 13 weitere Unterpositionen, die bei der Abgrenzung zuerst in Betracht kommen:

| Code | Beschreibung | MFN-Zoll |
|------|--------------|----------|
| [720825](https://zollhub.de/code/720825/) | mit einer Dicke von 4,75 mm oder mehr | – |
| [720826](https://zollhub.de/code/720826/) | mit einer Dicke von 3 mm oder mehr, jedoch weniger als 4,75 mm | – |
| [720827](https://zollhub.de/code/720827/) | mit einer Dicke von weniger als 3 mm | – |
| [720836](https://zollhub.de/code/720836/) | mit einer Dicke von mehr als 10 mm | – |
| [720837](https://zollhub.de/code/720837/) | mit einer Dicke von 4,75 mm bis 10 mm |  |
| [720838](https://zollhub.de/code/720838/) | mit einer Dicke von 3 mm oder mehr, jedoch weniger als 4,75 mm |  |
| [720839](https://zollhub.de/code/720839/) | mit einer Dicke von weniger als 3 mm |  |
| [720840](https://zollhub.de/code/720840/) | nicht in Rollen (Coils), nur warmgewalzt, mit Oberflächenmuster |  |
| [720851](https://zollhub.de/code/720851/) | mit einer Dicke von mehr als 10 mm |  |
| [720852](https://zollhub.de/code/720852/) | mit einer Dicke von 4,75 mm bis 10 mm |  |
| [720853](https://zollhub.de/code/720853/) | mit einer Dicke von 3 mm oder mehr, jedoch weniger als 4,75 mm |  |
| [720854](https://zollhub.de/code/720854/) | mit einer Dicke von weniger als 3 mm | – |

[Alle 13 Eintraege in Position 7208 „Flachgewalzte Erzeugnisse aus Eisen oder nicht legiertem Stahl, mit einer Breite von 600 mm oder mehr, warmgewalzt, weder plattiert noch überzogen“ ansehen](https://zollhub.de/code/7208/)

## Häufige Fragen zu 720810

### Wofür steht die Zolltarifnummer 720810?

720810 bezeichnet „in Rollen (Coils), nur warmgewalzt, mit Oberflächenmuster“, eine Einreihung innerhalb der Position 7208 („Flachgewalzte Erzeugnisse aus Eisen oder nicht legiertem Stahl, mit einer Breite von 600 mm oder mehr, warmgewalzt, weder plattiert noch überzogen“) im Abschnitt XV („Unedle Metalle und Waren daraus“).

### Welche Einfuhrabgaben sind für 720810 hinterlegt?

Als „Zollkontingent (nicht-präferenziell)“ sind 16 Maßnahmen für Ägypten, Algerien, Australien, Indien u. a. hinterlegt. Als „Endgültiger Anti-Dumping-Zoll“ sind 8 Maßnahmen für Ägypten, Brasilien, China, Iran (Islamische Republik) u. a. hinterlegt. Als „Endgültiger Ausgleichszoll“ ist eine Maßnahme für China hinterlegt. Als „Anti-Dumping/Ausgleichszoll – Statistik“ ist eine Maßnahme für alle Länder (ERGA OMNES) hinterlegt. Als „Anti-Dumping/Ausgleichszoll – Kontrolle“ ist eine Maßnahme für Türkei hinterlegt. Als „Additional duties (safeguard)“ ist eine Maßnahme für Länder, die Schutzmaßnahmen unterliegen hinterlegt. Betroffene Zollkontingente: 098450, 098459, 098454, 098968, 098452, 098458, 098601, 098457, 098455, 098970, 098969, 098453, 098967, 098456, 098976 und 098451. Rechtsgrundlage: Regulation 0159/19, Regulation 1919/25, Regulation 2758/23 u. a.

### Gibt es Einfuhrbeschränkungen für 720810?

Für 720810 sind 2 Kontroll- oder Genehmigungsmaßnahmen hinterlegt. Die Einzelheiten stehen in der Maßnahmen-Tabelle auf dieser Seite.

### Welche Länder sind von Einfuhrmaßnahmen für 720810 ausgenommen?

Von einzelnen Einfuhrmaßnahmen ausgenommen sind: Ägypten, Algerien, Australien, Brasilien u. a.

### In welcher Maßeinheit wird 720810 angemeldet?

Für 720810 ist keine besondere ergänzende Maßeinheit vorgesehen.

### Wie grenzt sich 720810 von ähnlichen Zolltarifnummern ab?

720810 ist einer von 6 einreihungsfähigen Codes unterhalb der Position 7208 („Flachgewalzte Erzeugnisse aus Eisen oder nicht legiertem Stahl, mit einer Breite von 600 mm oder mehr, warmgewalzt, weder plattiert noch überzogen“). Die richtige Einreihung richtet sich nach der genauen Beschaffenheit der Ware; 720810 erfasst speziell „in Rollen (Coils), nur warmgewalzt, mit Oberflächenmuster“.

### Seit wann gilt die Zolltarifnummer 720810?

Die Einreihung 720810 ist im TARIC seit dem 01.01.1996 gültig und aktuell in Kraft.

Stand: August 2026 · Quelle: TARIC der Europäischen Kommission
