---
title: "L-Profile – Unterposition 721621"
url: https://zollhub.de/code/721621/
type: taric-code
goods_code: "7216210000"
is_leaf: true
valid_from: "1972-01-01"
---

> [Abschnitt XV](https://zollhub.de/code/) > [Kapitel 72](https://zollhub.de/code/72/) > [7216](https://zollhub.de/code/7216/) > 721621

# Unterposition 721621 – L-Profile

Gültig seit 01.01.1972

Die Zolltarifnummer 721621 ist im EU-Zolltarif als Unterposition der Position 7216 („Profile aus Eisen oder nicht legiertem Stahl“) eingeordnet und zählt zum Abschnitt XV („Unedle Metalle und Waren daraus“).

### Einordnung im Zolltarif

- **Kapitel 72** – Eisen und Stahl
  - **Position 7216** – Profile aus Eisen oder nicht legiertem Stahl
    - **Unterposition 721621** – L-Profile

## Einfuhr

### Zollsatz (Meistbegünstigung)

Diese Ware ist grundsätzlich zollfrei. Unter bestimmten Handelsabkommen können spezielle Zollsätze gelten.

### Sonderzölle

| Maßnahme | Ursprung | Zollsatz | Ausnahmen |
|----------|----------|----------|-----------|
| Additional duties (safeguard) | Länder, die Schutzmaßnahmen unterliegen | 25% | Ägypten, Brasilien, Indonesien, Moldau, Republik, Südafrika, Tunesien, Vereinigte Arabische Emirate, Vietnam |

### Einfuhrkontrollen

| Maßnahme | Ursprung | Fußnoten |
|----------|----------|----------|
| Import control | Alle Drittländer | Es ist untersagt:  a) die in Anhang XVII aufgeführten Eisen- und Stahlerzeugnisse unmittelbar oder mittelbar in die Union einzuführen, wenn sie  I) ihren Ursprung in Russland haben, oder II) aus Russland ausgeführt wurden;  B) die in Anhang XVII aufgeführten Eisen- und Stahlerzeugnisse, die sich in Russland befinden oder ihren Ursprung in Russland haben, unmittelbar oder mittelbar zu erwerben;  C) die in Anhang XVII aufgeführten Eisen- und Stahlerzeugnisse zu befördern, wenn sie ihren Ursprung in Russland haben oder aus Russland in ein anderes Land ausgeführt werden;  d) ab dem 30. September 2023 unmittelbar oder mittelbar Eisen- und Stahlerzeugnisse gemäß Anhang XVII einzuführen oder zu erwerben, wenn sie in einem Drittland unter Verwendung von in Anhang XVII aufgeführten Eisen- und Stahlerzeugnissen mit Ursprung in Russland verarbeitet werden; für in Anhang XVII aufgeführte Erzeugnisse, die in einem Drittland unter Verwendung von Stahlerzeugnissen des KN-Codes 7207 11, 7207 12 10 oder 7224 90 mit Ursprung in Russland verarbeitet werden, gilt dieses Verbot ab dem 1. April 2024 für den KN-Code 7207 11 und ab dem 1. Oktober 2028 für die KN-Codes 7207 12 10 und 7224 90, für die Zwecke der Anwendung dieses Buchstabens legen die Einführer zum Zeitpunkt der Einfuhr einen Nachweis über das Ursprungsland der für die Verarbeitung des Erzeugnisses in einem Drittland verwendeten Ausgangsstoffe aus Eisen und Stahl vor, es sei denn, das Erzeugnis wird aus einem Partnerland eingeführt, das in Anhang XXXVI für die Einfuhr von Eisen und Stahl aufgeführt ist;  e) unmittelbar oder mittelbar technische Hilfe, Vermittlungsdienste, Finanzmittel oder Finanzhilfen, einschließlich Finanzderivaten, sowie Versicherungen und Rückversicherungen im Zusammenhang mit den Verboten nach den Buchstaben a, b, c und d bereitzustellen.  Abweichend von Absatz 1 können die zuständigen Behörden den Erwerb, die Einfuhr oder die Weitergabe der in Anhang XVII aufgeführten Güter unter ihnen geeignet erscheinenden Bedingungen genehmigen, nachdem sie festgestellt haben, dass dies für die Einrichtung, den Betrieb, die Wartung, die Lieferung und die Wiederaufbereitung ziviler nuklearer Fähigkeiten sowie für die Fortsetzung der Planung, des Baus und der Inbetriebnahme ziviler kerntechnischer Anlagen wie des Paks-II-Projekts, der Lieferung von Ausgangsstoffen für die Herstellung medizinischer Radioisotope und ähnlicher medizinischer Anwendungen oder kritischer Technologien für die Umweltstrahlungsüberwachung sowie für die zivile nukleare Zusammenarbeit, insbesondere im Bereich Forschung und Entwicklung, erforderlich ist.    Verordnung (EU) Nr. 833/2014 des Rates – Artikel 3 g |
| Import control | Russische Föderation | Es ist untersagt:  a) die in Anhang XVII aufgeführten Eisen- und Stahlerzeugnisse unmittelbar oder mittelbar in die Union einzuführen, wenn sie  I) ihren Ursprung in Russland haben, oder II) aus Russland ausgeführt wurden;  B) die in Anhang XVII aufgeführten Eisen- und Stahlerzeugnisse, die sich in Russland befinden oder ihren Ursprung in Russland haben, unmittelbar oder mittelbar zu erwerben;  C) die in Anhang XVII aufgeführten Eisen- und Stahlerzeugnisse zu befördern, wenn sie ihren Ursprung in Russland haben oder aus Russland in ein anderes Land ausgeführt werden;  d) ab dem 30. September 2023 unmittelbar oder mittelbar Eisen- und Stahlerzeugnisse gemäß Anhang XVII einzuführen oder zu erwerben, wenn sie in einem Drittland unter Verwendung von in Anhang XVII aufgeführten Eisen- und Stahlerzeugnissen mit Ursprung in Russland verarbeitet werden; für in Anhang XVII aufgeführte Erzeugnisse, die in einem Drittland unter Verwendung von Stahlerzeugnissen des KN-Codes 7207 11, 7207 12 10 oder 7224 90 mit Ursprung in Russland verarbeitet werden, gilt dieses Verbot ab dem 1. April 2024 für den KN-Code 7207 11 und ab dem 1. Oktober 2028 für die KN-Codes 7207 12 10 und 7224 90, für die Zwecke der Anwendung dieses Buchstabens legen die Einführer zum Zeitpunkt der Einfuhr einen Nachweis über das Ursprungsland der für die Verarbeitung des Erzeugnisses in einem Drittland verwendeten Ausgangsstoffe aus Eisen und Stahl vor, es sei denn, das Erzeugnis wird aus einem Partnerland eingeführt, das in Anhang XXXVI für die Einfuhr von Eisen und Stahl aufgeführt ist;  e) unmittelbar oder mittelbar technische Hilfe, Vermittlungsdienste, Finanzmittel oder Finanzhilfen, einschließlich Finanzderivaten, sowie Versicherungen und Rückversicherungen im Zusammenhang mit den Verboten nach den Buchstaben a, b, c und d bereitzustellen.  Abweichend von Absatz 1 können die zuständigen Behörden den Erwerb, die Einfuhr oder die Weitergabe der in Anhang XVII aufgeführten Güter unter ihnen geeignet erscheinenden Bedingungen genehmigen, nachdem sie festgestellt haben, dass dies für die Einrichtung, den Betrieb, die Wartung, die Lieferung und die Wiederaufbereitung ziviler nuklearer Fähigkeiten sowie für die Fortsetzung der Planung, des Baus und der Inbetriebnahme ziviler kerntechnischer Anlagen wie des Paks-II-Projekts, der Lieferung von Ausgangsstoffen für die Herstellung medizinischer Radioisotope und ähnlicher medizinischer Anwendungen oder kritischer Technologien für die Umweltstrahlungsüberwachung sowie für die zivile nukleare Zusammenarbeit, insbesondere im Bereich Forschung und Entwicklung, erforderlich ist.    Verordnung (EU) Nr. 833/2014 des Rates – Artikel 3 g |

## Ausfuhr

### Ausfuhrmaßnahmen

| Maßnahme | Ursprung | Rechtsgrundlage |
|----------|----------|-----------------|
| Export control | Russische Föderation | Regulation 0833/14 |

## Ähnliche Unterpositionen zu 721621

721621 steht in Position 7216 „Profile aus Eisen oder nicht legiertem Stahl“. Auf derselben Ebene liegen 11 weitere Unterpositionen, die bei der Abgrenzung zuerst in Betracht kommen:

| Code | Beschreibung | MFN-Zoll |
|------|--------------|----------|
| [721610](https://zollhub.de/code/721610/) | U-, I- oder H-Profile, nur warmgewalzt, nur warmgezogen oder nur warmstranggepresst, mit einer Höhe von weniger als 80 mm | – |
| [721622](https://zollhub.de/code/721622/) | T-Profile | – |
| [721631](https://zollhub.de/code/721631/) | U-Profile |  |
| [721632](https://zollhub.de/code/721632/) | I-Profile |  |
| [721633](https://zollhub.de/code/721633/) | H-Profile |  |
| [721640](https://zollhub.de/code/721640/) | L- oder T-Profile, nur warmgewalzt, nur warmgezogen oder nur warmstranggepresst, mit einer Höhe von 80 mm oder mehr |  |
| [721650](https://zollhub.de/code/721650/) | andere Profile, nur warmgewalzt, nur warmgezogen oder nur warmstranggepresst |  |
| [721661](https://zollhub.de/code/721661/) | aus flachgewalzten Erzeugnissen hergestellt |  |
| [721669](https://zollhub.de/code/721669/) | andere | – |
| [721691](https://zollhub.de/code/721691/) | aus flachgewalzten Erzeugnissen kalthergestellt oder kaltfertiggestellt |  |
| [721699](https://zollhub.de/code/721699/) | andere |  |

## Häufige Fragen zu 721621

### Wofür steht die Zolltarifnummer 721621?

721621 bezeichnet „L-Profile“, eine Einreihung innerhalb der Position 7216 („Profile aus Eisen oder nicht legiertem Stahl“) im Abschnitt XV („Unedle Metalle und Waren daraus“).

### Welche Einfuhrabgaben sind für 721621 hinterlegt?

Als „Zollkontingent (nicht-präferenziell)“ sind 5 Maßnahmen für China, Länder, die Schutzmaßnahmen unterliegen, Schweiz, Türkei u. a. hinterlegt. Als „Additional duties (safeguard)“ ist eine Maßnahme für Länder, die Schutzmaßnahmen unterliegen hinterlegt. Betroffene Zollkontingente: 098861, 098625, 098864, 098862 und 098985. Rechtsgrundlage: Regulation 0159/19 und Regulation 0833/14.

### Gibt es Einfuhrbeschränkungen für 721621?

Für 721621 sind 2 Kontroll- oder Genehmigungsmaßnahmen hinterlegt. Die Einzelheiten stehen in der Maßnahmen-Tabelle auf dieser Seite.

### Welche Länder sind von Einfuhrmaßnahmen für 721621 ausgenommen?

Von einzelnen Einfuhrmaßnahmen ausgenommen sind: Ägypten, Brasilien, China, Indonesien u. a.

### In welcher Maßeinheit wird 721621 angemeldet?

Für 721621 ist keine besondere ergänzende Maßeinheit vorgesehen.

### Wie grenzt sich 721621 von ähnlichen Zolltarifnummern ab?

721621 ist einer von 4 einreihungsfähigen Codes unterhalb der Position 7216 („Profile aus Eisen oder nicht legiertem Stahl“). Die richtige Einreihung richtet sich nach der genauen Beschaffenheit der Ware; 721621 erfasst speziell „L-Profile“.

### Seit wann gilt die Zolltarifnummer 721621?

Die Einreihung 721621 ist im TARIC seit dem 01.01.1972 gültig und aktuell in Kraft.

Stand: August 2026 · Quelle: TARIC der Europäischen Kommission
