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title: "nur warmgewalzt, nur warmgezogen oder nur warmstranggepresst; warmgewalzt, warmgezogen oder warmstranggepresst, nur plattiert – KN-Code 72281020"
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> [Abschnitt XV](https://zollhub.de/code/) > [Kapitel 72](https://zollhub.de/code/72/) > [7228](https://zollhub.de/code/7228/) > [722810](https://zollhub.de/code/722810/) > 72281020

# KN-Code 72281020 – nur warmgewalzt, nur warmgezogen oder nur warmstranggepresst; warmgewalzt, warmgezogen oder warmstranggepresst, nur plattiert

Gültig seit 01.01.2004

Die Zolltarifnummer 72281020 ist im EU-Zolltarif als KN-Code der Position 7228 („Stabstahl und Profile, aus anderem legierten Stahl; Hohlbohrerstäbe aus legiertem oder nicht legiertem Stahl“) eingeordnet und zählt zum Abschnitt XV („Unedle Metalle und Waren daraus“).

### Einordnung im Zolltarif

- **Kapitel 72** – Eisen und Stahl
  - **Position 7228** – Stabstahl und Profile, aus anderem legierten Stahl; Hohlbohrerstäbe aus legiertem oder nicht legiertem Stahl
    - **Unterposition 722810** – Stabstahl aus Schnellarbeitsstahl
      - **KN-Code 72281020** – nur warmgewalzt, nur warmgezogen oder nur warmstranggepresst; warmgewalzt, warmgezogen oder warmstranggepresst, nur plattiert

## Einfuhr

### Zollsatz (Meistbegünstigung)

Diese Ware ist grundsätzlich zollfrei. Unter bestimmten Handelsabkommen können spezielle Zollsätze gelten.

### Sonderzölle

| Maßnahme | Ursprung | Zollsatz | Ausnahmen |
|----------|----------|----------|-----------|
| Additional duties (safeguard) | Länder, die Schutzmaßnahmen unterliegen | 25% | Ägypten, Brasilien, Indonesien, Moldau, Republik, Südafrika, Tunesien, Vereinigte Arabische Emirate, Vietnam |

### Einfuhrkontrollen

| Maßnahme | Ursprung | Fußnoten |
|----------|----------|----------|
| Import control | Alle Drittländer | Es ist untersagt:  a) die in Anhang XVII aufgeführten Eisen- und Stahlerzeugnisse unmittelbar oder mittelbar in die Union einzuführen, wenn sie  I) ihren Ursprung in Russland haben, oder II) aus Russland ausgeführt wurden;  B) die in Anhang XVII aufgeführten Eisen- und Stahlerzeugnisse, die sich in Russland befinden oder ihren Ursprung in Russland haben, unmittelbar oder mittelbar zu erwerben;  C) die in Anhang XVII aufgeführten Eisen- und Stahlerzeugnisse zu befördern, wenn sie ihren Ursprung in Russland haben oder aus Russland in ein anderes Land ausgeführt werden;  d) ab dem 30. September 2023 unmittelbar oder mittelbar Eisen- und Stahlerzeugnisse gemäß Anhang XVII einzuführen oder zu erwerben, wenn sie in einem Drittland unter Verwendung von in Anhang XVII aufgeführten Eisen- und Stahlerzeugnissen mit Ursprung in Russland verarbeitet werden; für in Anhang XVII aufgeführte Erzeugnisse, die in einem Drittland unter Verwendung von Stahlerzeugnissen des KN-Codes 7207 11, 7207 12 10 oder 7224 90 mit Ursprung in Russland verarbeitet werden, gilt dieses Verbot ab dem 1. April 2024 für den KN-Code 7207 11 und ab dem 1. Oktober 2028 für die KN-Codes 7207 12 10 und 7224 90, für die Zwecke der Anwendung dieses Buchstabens legen die Einführer zum Zeitpunkt der Einfuhr einen Nachweis über das Ursprungsland der für die Verarbeitung des Erzeugnisses in einem Drittland verwendeten Ausgangsstoffe aus Eisen und Stahl vor, es sei denn, das Erzeugnis wird aus einem Partnerland eingeführt, das in Anhang XXXVI für die Einfuhr von Eisen und Stahl aufgeführt ist;  e) unmittelbar oder mittelbar technische Hilfe, Vermittlungsdienste, Finanzmittel oder Finanzhilfen, einschließlich Finanzderivaten, sowie Versicherungen und Rückversicherungen im Zusammenhang mit den Verboten nach den Buchstaben a, b, c und d bereitzustellen.  Abweichend von Absatz 1 können die zuständigen Behörden den Erwerb, die Einfuhr oder die Weitergabe der in Anhang XVII aufgeführten Güter unter ihnen geeignet erscheinenden Bedingungen genehmigen, nachdem sie festgestellt haben, dass dies für die Einrichtung, den Betrieb, die Wartung, die Lieferung und die Wiederaufbereitung ziviler nuklearer Fähigkeiten sowie für die Fortsetzung der Planung, des Baus und der Inbetriebnahme ziviler kerntechnischer Anlagen wie des Paks-II-Projekts, der Lieferung von Ausgangsstoffen für die Herstellung medizinischer Radioisotope und ähnlicher medizinischer Anwendungen oder kritischer Technologien für die Umweltstrahlungsüberwachung sowie für die zivile nukleare Zusammenarbeit, insbesondere im Bereich Forschung und Entwicklung, erforderlich ist.    Verordnung (EU) Nr. 833/2014 des Rates – Artikel 3 g |
| Import control | Russische Föderation | Es ist untersagt:  a) die in Anhang XVII aufgeführten Eisen- und Stahlerzeugnisse unmittelbar oder mittelbar in die Union einzuführen, wenn sie  I) ihren Ursprung in Russland haben, oder II) aus Russland ausgeführt wurden;  B) die in Anhang XVII aufgeführten Eisen- und Stahlerzeugnisse, die sich in Russland befinden oder ihren Ursprung in Russland haben, unmittelbar oder mittelbar zu erwerben;  C) die in Anhang XVII aufgeführten Eisen- und Stahlerzeugnisse zu befördern, wenn sie ihren Ursprung in Russland haben oder aus Russland in ein anderes Land ausgeführt werden;  d) ab dem 30. September 2023 unmittelbar oder mittelbar Eisen- und Stahlerzeugnisse gemäß Anhang XVII einzuführen oder zu erwerben, wenn sie in einem Drittland unter Verwendung von in Anhang XVII aufgeführten Eisen- und Stahlerzeugnissen mit Ursprung in Russland verarbeitet werden; für in Anhang XVII aufgeführte Erzeugnisse, die in einem Drittland unter Verwendung von Stahlerzeugnissen des KN-Codes 7207 11, 7207 12 10 oder 7224 90 mit Ursprung in Russland verarbeitet werden, gilt dieses Verbot ab dem 1. April 2024 für den KN-Code 7207 11 und ab dem 1. Oktober 2028 für die KN-Codes 7207 12 10 und 7224 90, für die Zwecke der Anwendung dieses Buchstabens legen die Einführer zum Zeitpunkt der Einfuhr einen Nachweis über das Ursprungsland der für die Verarbeitung des Erzeugnisses in einem Drittland verwendeten Ausgangsstoffe aus Eisen und Stahl vor, es sei denn, das Erzeugnis wird aus einem Partnerland eingeführt, das in Anhang XXXVI für die Einfuhr von Eisen und Stahl aufgeführt ist;  e) unmittelbar oder mittelbar technische Hilfe, Vermittlungsdienste, Finanzmittel oder Finanzhilfen, einschließlich Finanzderivaten, sowie Versicherungen und Rückversicherungen im Zusammenhang mit den Verboten nach den Buchstaben a, b, c und d bereitzustellen.  Abweichend von Absatz 1 können die zuständigen Behörden den Erwerb, die Einfuhr oder die Weitergabe der in Anhang XVII aufgeführten Güter unter ihnen geeignet erscheinenden Bedingungen genehmigen, nachdem sie festgestellt haben, dass dies für die Einrichtung, den Betrieb, die Wartung, die Lieferung und die Wiederaufbereitung ziviler nuklearer Fähigkeiten sowie für die Fortsetzung der Planung, des Baus und der Inbetriebnahme ziviler kerntechnischer Anlagen wie des Paks-II-Projekts, der Lieferung von Ausgangsstoffen für die Herstellung medizinischer Radioisotope und ähnlicher medizinischer Anwendungen oder kritischer Technologien für die Umweltstrahlungsüberwachung sowie für die zivile nukleare Zusammenarbeit, insbesondere im Bereich Forschung und Entwicklung, erforderlich ist.    Verordnung (EU) Nr. 833/2014 des Rates – Artikel 3 g |

## Ähnliche KN-Codes zu 72281020

72281020 steht in Unterposition 722810 „Stabstahl aus Schnellarbeitsstahl“. Auf derselben Ebene liegen 2 weitere KN-Codes, die bei der Abgrenzung zuerst in Betracht kommen:

| Code | Beschreibung | MFN-Zoll |
|------|--------------|----------|
| [72281050](https://zollhub.de/code/72281050/) | geschmiedet | – |
| [72281090](https://zollhub.de/code/72281090/) | anderer | – |

## Häufige Fragen zu 72281020

### Wofür steht die Zolltarifnummer 72281020?

72281020 bezeichnet „nur warmgewalzt, nur warmgezogen oder nur warmstranggepresst; warmgewalzt, warmgezogen oder warmstranggepresst, nur plattiert“, eine Einreihung innerhalb der Position 7228 („Stabstahl und Profile, aus anderem legierten Stahl; Hohlbohrerstäbe aus legiertem oder nicht legiertem Stahl“) im Abschnitt XV („Unedle Metalle und Waren daraus“).

### Welche Einfuhrabgaben sind für 72281020 hinterlegt?

Als „Zollkontingent (nicht-präferenziell)“ sind 5 Maßnahmen für China, Länder, die Schutzmaßnahmen unterliegen, Schweiz, Türkei u. a. hinterlegt. Als „Additional duties (safeguard)“ ist eine Maßnahme für Länder, die Schutzmaßnahmen unterliegen hinterlegt. Betroffene Zollkontingente: 098861, 098625, 098864, 098862 und 098985. Rechtsgrundlage: Regulation 0159/19 und Regulation 0833/14.

### Gibt es Einfuhrbeschränkungen für 72281020?

Für 72281020 sind 2 Kontroll- oder Genehmigungsmaßnahmen hinterlegt. Die Einzelheiten stehen in der Maßnahmen-Tabelle auf dieser Seite.

### Welche Länder sind von Einfuhrmaßnahmen für 72281020 ausgenommen?

Von einzelnen Einfuhrmaßnahmen ausgenommen sind: Ägypten, Brasilien, China, Indonesien u. a.

### In welcher Maßeinheit wird 72281020 angemeldet?

Für 72281020 ist keine besondere ergänzende Maßeinheit vorgesehen.

### Wie grenzt sich 72281020 von ähnlichen Zolltarifnummern ab?

72281020 ist einer von 3 einreihungsfähigen Codes unterhalb der Unterposition 722810 („Stabstahl aus Schnellarbeitsstahl“). Die richtige Einreihung richtet sich nach der genauen Beschaffenheit der Ware; 72281020 erfasst speziell „nur warmgewalzt, nur warmgezogen oder nur warmstranggepresst; warmgewalzt, warmgezogen oder warmstranggepresst, nur plattiert“.

### Seit wann gilt die Zolltarifnummer 72281020?

Die Einreihung 72281020 ist im TARIC seit dem 01.01.2004 gültig und aktuell in Kraft.

Stand: August 2026 · Quelle: TARIC der Europäischen Kommission
