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title: "Pulver mit Lamellenstruktur; Flitter – Unterposition 740620"
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> [Abschnitt XV](https://zollhub.de/code/) > [Kapitel 74](https://zollhub.de/code/74/) > [7406](https://zollhub.de/code/7406/) > 740620

# Unterposition 740620 – Pulver mit Lamellenstruktur; Flitter

Gültig seit 01.01.1972

Die Zolltarifnummer 740620 ist im EU-Zolltarif als Unterposition der Position 7406 („Pulver und Flitter, aus Kupfer“) eingeordnet und zählt zum Abschnitt XV („Unedle Metalle und Waren daraus“).

### Einordnung im Zolltarif

- **Kapitel 74** – Kupfer und Waren Daraus
  - **Position 7406** – Pulver und Flitter, aus Kupfer
    - **Unterposition 740620** – Pulver mit Lamellenstruktur; Flitter

## Einfuhr

### Zollsatz (Meistbegünstigung)

Diese Ware ist grundsätzlich zollfrei. Unter bestimmten Handelsabkommen können spezielle Zollsätze gelten.

### Einfuhrkontrollen

| Maßnahme | Ursprung | Fußnoten |
|----------|----------|----------|
| Einfuhrkontrolle – Abfall | ERGA OMNES | Die in Artikel 3 Absatz 1 der Verordnung (EG) Nr. 1013/2006 aufgeführten Abfälle unterliegen dem Verfahren der vorherigen schriftlichen Notifizierung und Zustimmung.; Die in Artikel 3 Absatz 2 der Verordnung (EG) Nr. 1013/2006 aufgeführten Abfälle unterliegen den allgemeinen Informationspflichten nach Artikel 18 derselben Verordnung, sofern die verbrachte Abfallmenge mehr als 20 kg beträgt.; Wenn die in Anhang III aufgeführten Abfälle (grüne Liste) bestimmte gefährliche Eigenschaften aufweisen, werden die einschlägigen Bestimmungen so angewandt, als wären diese Abfälle in Anhang IV (gelbe Liste) aufgeführt (siehe Artikel 3 Absatz 3 der Verordnung (EG) Nr. 1013/2006).; Abfälle, die ausdrücklich zur Laboranalyse bestimmt sind (Artikel 3 Absatz 4 der Verordnung (EG) Nr. 1013/2006), um ihre physikalischen oder chemischen Eigenschaften zu prüfen oder ihre Eignung für Verwertungs- oder Beseitigungsverfahren zu ermitteln, unterliegt nicht dem Verfahren der vorherigen schriftlichen Notifizierung und Zustimmung. Stattdessen sind die Verfahrensvorschriften der allgemeinen Informationspflichten anzuwenden (Artikel 18 der Verordnung (EG) Nr. 1013/2006). Die von der Ausnahmeregelung gedeckte Abfallmenge der ausdrücklich zur Laboranalyse bestimmten Abfälle bemisst sich nach der Mindestmenge, die zur ordnungsgemäßen Durchführung der Analyse in jedem Einzelfall notwendig ist, und darf 25 kg nicht übersteigen. |

## Ausfuhr

### Ausfuhrmaßnahmen

| Maßnahme | Ursprung | Rechtsgrundlage |
|----------|----------|-----------------|
| Export control - Waste | Alle Drittländer | Regulation 1013/06 |
| Export control | Russische Föderation | Regulation 0833/14 |

## Ähnliche Unterpositionen zu 740620

740620 steht in Position 7406 „Pulver und Flitter, aus Kupfer“. Auf derselben Ebene liegt ein weiterer Code, der bei der Abgrenzung zuerst in Betracht kommt:

| Code | Beschreibung | MFN-Zoll |
|------|--------------|----------|
| [740610](https://zollhub.de/code/740610/) | Pulver ohne Lamellenstruktur | – |

## Häufige Fragen zu 740620

### Wofür steht die Zolltarifnummer 740620?

740620 bezeichnet „Pulver mit Lamellenstruktur; Flitter“, eine Einreihung innerhalb der Position 7406 („Pulver und Flitter, aus Kupfer“) im Abschnitt XV („Unedle Metalle und Waren daraus“).

### Gibt es Einfuhrbeschränkungen für 740620?

Für 740620 ist eine Kontroll- oder Genehmigungsmaßnahme hinterlegt. Die Einzelheiten stehen in der Maßnahmen-Tabelle auf dieser Seite.

### In welcher Maßeinheit wird 740620 angemeldet?

Für 740620 ist keine besondere ergänzende Maßeinheit vorgesehen.

### Wie grenzt sich 740620 von ähnlichen Zolltarifnummern ab?

740620 ist einer von 2 einreihungsfähigen Codes unterhalb der Position 7406 („Pulver und Flitter, aus Kupfer“). Die richtige Einreihung richtet sich nach der genauen Beschaffenheit der Ware; 740620 erfasst speziell „Pulver mit Lamellenstruktur; Flitter“.

### Seit wann gilt die Zolltarifnummer 740620?

Die Einreihung 740620 ist im TARIC seit dem 01.01.1972 gültig und aktuell in Kraft.

Stand: August 2026 · Quelle: TARIC der Europäischen Kommission
