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title: "Nickeloxidsinter und andere Zwischenerzeugnisse der Nickelmetallurgie – Unterposition 750120"
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> [Abschnitt XV](https://zollhub.de/code/) > [Kapitel 75](https://zollhub.de/code/75/) > [7501](https://zollhub.de/code/7501/) > 750120

# Unterposition 750120 – Nickeloxidsinter und andere Zwischenerzeugnisse der Nickelmetallurgie

Gültig seit 01.01.1972

Die Zolltarifnummer 750120 ist im EU-Zolltarif als Unterposition der Position 7501 („Nickelmatte, Nickeloxidsinter und andere Zwischenerzeugnisse der Nickelmetallurgie“) eingeordnet und zählt zum Abschnitt XV („Unedle Metalle und Waren daraus“).

### Einordnung im Zolltarif

- **Kapitel 75** – Nickel und Waren Daraus
  - **Position 7501** – Nickelmatte, Nickeloxidsinter und andere Zwischenerzeugnisse der Nickelmetallurgie
    - **Unterposition 750120** – Nickeloxidsinter und andere Zwischenerzeugnisse der Nickelmetallurgie

## Einfuhr

### Zollsatz (Meistbegünstigung)

Diese Ware ist grundsätzlich zollfrei. Unter bestimmten Handelsabkommen können spezielle Zollsätze gelten.

### Einfuhrkontrollen

| Maßnahme | Ursprung | Fußnoten |
|----------|----------|----------|
| Import control on REACH | ERGA OMNES | Ein Stoff, für den eine Beschränkung nach Anhang XVII gilt, darf nur eingeführt werden, wenn er den Maßgaben dieser Beschränkung entspricht.  Dies gilt nicht für die Herstellung, das Inverkehrbringen oder die Verwendung von Stoffen im Rahmen der wissenschaftlichen Forschung und Entwicklung. In Anhang XVII wird festgelegt, ob die Beschränkung für produkt- und verfahrensorientierte Forschung und Entwicklung nicht gilt und für welche Mengen die Ausnahme höchstens gilt.  Die Beschränkungen gelten nicht für die Verwendung von Stoffen in kosmetischen Mitteln im Sinne der Verordnung (EG) Nr. 1223/2009 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 30. November 2009 (zur Aufhebung der Richtlinie 76/768/EWG) in Bezug auf Beschränkungen aufgrund der Risiken für die menschliche Gesundheit, mit denen sich die genannte Verordnung befasst. (Artikel 67 Absätze 1 und 2 der Verordnung (EG) Nr. 1907/2006); REACH - Anhang XVII - Eintrag Nr. 27 |

## Ähnliche Unterpositionen zu 750120

750120 steht in Position 7501 „Nickelmatte, Nickeloxidsinter und andere Zwischenerzeugnisse der Nickelmetallurgie“. Auf derselben Ebene liegt ein weiterer Code, der bei der Abgrenzung zuerst in Betracht kommt:

| Code | Beschreibung | MFN-Zoll |
|------|--------------|----------|
| [750110](https://zollhub.de/code/750110/) | Nickelmatte | – |

## Häufige Fragen zu 750120

### Wofür steht die Zolltarifnummer 750120?

750120 bezeichnet „Nickeloxidsinter und andere Zwischenerzeugnisse der Nickelmetallurgie“, eine Einreihung innerhalb der Position 7501 („Nickelmatte, Nickeloxidsinter und andere Zwischenerzeugnisse der Nickelmetallurgie“) im Abschnitt XV („Unedle Metalle und Waren daraus“).

### Gibt es Einfuhrbeschränkungen für 750120?

Für 750120 ist eine Kontroll- oder Genehmigungsmaßnahme hinterlegt. Die Einzelheiten stehen in der Maßnahmen-Tabelle auf dieser Seite.

### In welcher Maßeinheit wird 750120 angemeldet?

Für 750120 ist keine besondere ergänzende Maßeinheit vorgesehen.

### Wie grenzt sich 750120 von ähnlichen Zolltarifnummern ab?

750120 ist einer von 2 einreihungsfähigen Codes unterhalb der Position 7501 („Nickelmatte, Nickeloxidsinter und andere Zwischenerzeugnisse der Nickelmetallurgie“). Die richtige Einreihung richtet sich nach der genauen Beschaffenheit der Ware; 750120 erfasst speziell „Nickeloxidsinter und andere Zwischenerzeugnisse der Nickelmetallurgie“.

### Seit wann gilt die Zolltarifnummer 750120?

Die Einreihung 750120 ist im TARIC seit dem 01.01.1972 gültig und aktuell in Kraft.

Stand: August 2026 · Quelle: TARIC der Europäischen Kommission
