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title: "aus Nickellegierungen – KN-Code 75030090"
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> [Abschnitt XV](https://zollhub.de/code/) > [Kapitel 75](https://zollhub.de/code/75/) > [7503](https://zollhub.de/code/7503/) > 75030090

# KN-Code 75030090 – aus Nickellegierungen

Gültig seit 01.01.1972

Die Zolltarifnummer 75030090 ist im EU-Zolltarif als KN-Code der Position 7503 („Abfälle und Schrott, aus Nickel“) eingeordnet und zählt zum Abschnitt XV („Unedle Metalle und Waren daraus“).

### Einordnung im Zolltarif

- **Kapitel 75** – Nickel und Waren Daraus
  - **Position 7503** – Abfälle und Schrott, aus Nickel
    - **KN-Code 75030090** – aus Nickellegierungen

## Einfuhr

### Zollsatz (Meistbegünstigung)

Diese Ware ist grundsätzlich zollfrei. Unter bestimmten Handelsabkommen können spezielle Zollsätze gelten.

### Einfuhrkontrollen

| Maßnahme | Ursprung | Fußnoten |
|----------|----------|----------|
| Import control | Iran (Islamische Republik) | Artikel 4 der Verordnung (EU) Nr. 267/2012 (Konsolidierte Fassung) Es ist verboten, die in Anhang II aufgeführten Güter und Technologien unmittelbar oder mittelbar von Iran zu erwerben, aus Iran einzuführen oder aus Iran zu befördern, unabhängig davon, ob es sich um Ursprungserzeugnisse Irans handelt oder nicht. |
| Einfuhrkontrolle – Abfall | ERGA OMNES | Die in Artikel 3 Absatz 1 der Verordnung (EG) Nr. 1013/2006 aufgeführten Abfälle unterliegen dem Verfahren der vorherigen schriftlichen Notifizierung und Zustimmung.; Die in Artikel 3 Absatz 2 der Verordnung (EG) Nr. 1013/2006 aufgeführten Abfälle unterliegen den allgemeinen Informationspflichten nach Artikel 18 derselben Verordnung, sofern die verbrachte Abfallmenge mehr als 20 kg beträgt.; Wenn die in Anhang III aufgeführten Abfälle (grüne Liste) bestimmte gefährliche Eigenschaften aufweisen, werden die einschlägigen Bestimmungen so angewandt, als wären diese Abfälle in Anhang IV (gelbe Liste) aufgeführt (siehe Artikel 3 Absatz 3 der Verordnung (EG) Nr. 1013/2006).; Abfälle, die ausdrücklich zur Laboranalyse bestimmt sind (Artikel 3 Absatz 4 der Verordnung (EG) Nr. 1013/2006), um ihre physikalischen oder chemischen Eigenschaften zu prüfen oder ihre Eignung für Verwertungs- oder Beseitigungsverfahren zu ermitteln, unterliegt nicht dem Verfahren der vorherigen schriftlichen Notifizierung und Zustimmung. Stattdessen sind die Verfahrensvorschriften der allgemeinen Informationspflichten anzuwenden (Artikel 18 der Verordnung (EG) Nr. 1013/2006). Die von der Ausnahmeregelung gedeckte Abfallmenge der ausdrücklich zur Laboranalyse bestimmten Abfälle bemisst sich nach der Mindestmenge, die zur ordnungsgemäßen Durchführung der Analyse in jedem Einzelfall notwendig ist, und darf 25 kg nicht übersteigen. |

## Ausfuhr

### Ausfuhrmaßnahmen

| Maßnahme | Ursprung | Rechtsgrundlage |
|----------|----------|-----------------|
| Restriction on export | Iran (Islamische Republik) | Regulation 0267/12 |
| Export authorization (Dual use) | Alle Drittländer | Regulation 2003/25 |
| Export control - Waste | Alle Drittländer | Regulation 1013/06 |
| Export control | Iran (Islamische Republik) | Regulation 0267/12 |
| Export control | Nordkorea (Demokratische Volksrepublik Korea) | Regulation 1509/17 |
| Export control | Russische Föderation | Regulation 0833/14 |
| Export control | Weißrußland | Regulation 0765/06 |

## Ähnliche KN-Codes zu 75030090

75030090 steht in Position 7503 „Abfälle und Schrott, aus Nickel“. Auf derselben Ebene liegt ein weiterer Code, der bei der Abgrenzung zuerst in Betracht kommt:

| Code | Beschreibung | MFN-Zoll |
|------|--------------|----------|
| [75030010](https://zollhub.de/code/75030010/) | aus nicht legiertem Nickel | – |

## Häufige Fragen zu 75030090

### Wofür steht die Zolltarifnummer 75030090?

75030090 bezeichnet „aus Nickellegierungen“, eine Einreihung innerhalb der Position 7503 („Abfälle und Schrott, aus Nickel“) im Abschnitt XV („Unedle Metalle und Waren daraus“).

### Gibt es Einfuhrbeschränkungen für 75030090?

Für 75030090 sind 2 Kontroll- oder Genehmigungsmaßnahmen hinterlegt. Die Einzelheiten stehen in der Maßnahmen-Tabelle auf dieser Seite.

### In welcher Maßeinheit wird 75030090 angemeldet?

Für 75030090 ist keine besondere ergänzende Maßeinheit vorgesehen.

### Wie grenzt sich 75030090 von ähnlichen Zolltarifnummern ab?

75030090 ist einer von 2 einreihungsfähigen Codes unterhalb der Position 7503 („Abfälle und Schrott, aus Nickel“). Die richtige Einreihung richtet sich nach der genauen Beschaffenheit der Ware; 75030090 erfasst speziell „aus Nickellegierungen“.

### Seit wann gilt die Zolltarifnummer 75030090?

Die Einreihung 75030090 ist im TARIC seit dem 01.01.1972 gültig und aktuell in Kraft.

Stand: August 2026 · Quelle: TARIC der Europäischen Kommission
