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title: "aus nicht legiertem Nickel – Unterposition 750521"
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> [Abschnitt XV](https://zollhub.de/code/) > [Kapitel 75](https://zollhub.de/code/75/) > [7505](https://zollhub.de/code/7505/) > 750521

# Unterposition 750521 – aus nicht legiertem Nickel

Gültig seit 01.01.1972

Die Zolltarifnummer 750521 ist im EU-Zolltarif als Unterposition der Position 7505 („Stangen (Stäbe), Profile und Draht, aus Nickel“) eingeordnet und zählt zum Abschnitt XV („Unedle Metalle und Waren daraus“). Der Drittlandzollsatz (MFN) beträgt 0%.

### Einordnung im Zolltarif

- **Kapitel 75** – Nickel und Waren Daraus
  - **Position 7505** – Stangen (Stäbe), Profile und Draht, aus Nickel
    - **Unterposition 750521** – aus nicht legiertem Nickel

## Einfuhr

### Zollsatz (Meistbegünstigung)

| Zollsatz | Ergänzende Einheit |
|----------|--------------------|
| 0% | – |

### Einfuhrkontrollen

| Maßnahme | Ursprung | Fußnoten |
|----------|----------|----------|
| Einfuhrkontrolle – Abfall | ERGA OMNES | Die in Artikel 3 Absatz 1 der Verordnung (EG) Nr. 1013/2006 aufgeführten Abfälle unterliegen dem Verfahren der vorherigen schriftlichen Notifizierung und Zustimmung.; Die in Artikel 3 Absatz 2 der Verordnung (EG) Nr. 1013/2006 aufgeführten Abfälle unterliegen den allgemeinen Informationspflichten nach Artikel 18 derselben Verordnung, sofern die verbrachte Abfallmenge mehr als 20 kg beträgt.; Wenn die in Anhang III aufgeführten Abfälle (grüne Liste) bestimmte gefährliche Eigenschaften aufweisen, werden die einschlägigen Bestimmungen so angewandt, als wären diese Abfälle in Anhang IV (gelbe Liste) aufgeführt (siehe Artikel 3 Absatz 3 der Verordnung (EG) Nr. 1013/2006).; Abfälle, die ausdrücklich zur Laboranalyse bestimmt sind (Artikel 3 Absatz 4 der Verordnung (EG) Nr. 1013/2006), um ihre physikalischen oder chemischen Eigenschaften zu prüfen oder ihre Eignung für Verwertungs- oder Beseitigungsverfahren zu ermitteln, unterliegt nicht dem Verfahren der vorherigen schriftlichen Notifizierung und Zustimmung. Stattdessen sind die Verfahrensvorschriften der allgemeinen Informationspflichten anzuwenden (Artikel 18 der Verordnung (EG) Nr. 1013/2006). Die von der Ausnahmeregelung gedeckte Abfallmenge der ausdrücklich zur Laboranalyse bestimmten Abfälle bemisst sich nach der Mindestmenge, die zur ordnungsgemäßen Durchführung der Analyse in jedem Einzelfall notwendig ist, und darf 25 kg nicht übersteigen. |

## Ausfuhr

### Ausfuhrmaßnahmen

| Maßnahme | Ursprung | Rechtsgrundlage |
|----------|----------|-----------------|
| Export control | Russische Föderation | Regulation 0833/14 |
| Export control - Waste | Alle Drittländer | Regulation 1013/06 |

## Ähnliche Unterpositionen zu 750521

750521 steht in Position 7505 „Stangen (Stäbe), Profile und Draht, aus Nickel“. Auf derselben Ebene liegen 3 weitere Unterpositionen, die bei der Abgrenzung zuerst in Betracht kommen:

| Code | Beschreibung | MFN-Zoll |
|------|--------------|----------|
| [750511](https://zollhub.de/code/750511/) | aus nicht legiertem Nickel | 0% |
| [750512](https://zollhub.de/code/750512/) | aus Nickellegierungen | 2,9% |
| [750522](https://zollhub.de/code/750522/) | aus Nickellegierungen | 2,9% |

## Häufige Fragen zu 750521

### Wofür steht die Zolltarifnummer 750521?

750521 bezeichnet „aus nicht legiertem Nickel“, eine Einreihung innerhalb der Position 7505 („Stangen (Stäbe), Profile und Draht, aus Nickel“) im Abschnitt XV („Unedle Metalle und Waren daraus“).

### Welche Einfuhrabgaben sind für 750521 hinterlegt?

Als „Drittlandzoll (MFN)“ ist eine Maßnahme für alle Länder (ERGA OMNES) hinterlegt. Rechtsgrundlage: Regulation 2261/98 und Regulation 1013/06.

### Gibt es Einfuhrbeschränkungen für 750521?

Für 750521 ist eine Kontroll- oder Genehmigungsmaßnahme hinterlegt. Die Einzelheiten stehen in der Maßnahmen-Tabelle auf dieser Seite.

### In welcher Maßeinheit wird 750521 angemeldet?

Für 750521 ist keine besondere ergänzende Maßeinheit vorgesehen.

### Wie grenzt sich 750521 von ähnlichen Zolltarifnummern ab?

750521 ist einer von 4 einreihungsfähigen Codes unterhalb der Position 7505 („Stangen (Stäbe), Profile und Draht, aus Nickel“). Die richtige Einreihung richtet sich nach der genauen Beschaffenheit der Ware; 750521 erfasst speziell „aus nicht legiertem Nickel“.

### Seit wann gilt die Zolltarifnummer 750521?

Die Einreihung 750521 ist im TARIC seit dem 01.01.1972 gültig und aktuell in Kraft.

Stand: August 2026 · Quelle: TARIC der Europäischen Kommission
