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title: "aus nicht legiertem Nickel – Unterposition 750610"
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> [Abschnitt XV](https://zollhub.de/code/) > [Kapitel 75](https://zollhub.de/code/75/) > [7506](https://zollhub.de/code/7506/) > 750610

# Unterposition 750610 – aus nicht legiertem Nickel

Gültig seit 01.01.1972

Die Zolltarifnummer 750610 ist im EU-Zolltarif als Unterposition der Position 7506 („Bleche, Bänder und Folien, aus Nickel“) eingeordnet und zählt zum Abschnitt XV („Unedle Metalle und Waren daraus“). Der Drittlandzollsatz (MFN) beträgt 0%.

### Einordnung im Zolltarif

- **Kapitel 75** – Nickel und Waren Daraus
  - **Position 7506** – Bleche, Bänder und Folien, aus Nickel
    - **Unterposition 750610** – aus nicht legiertem Nickel

## Einfuhr

### Zollsatz (Meistbegünstigung)

| Zollsatz | Ergänzende Einheit |
|----------|--------------------|
| 0% | – |

### Einfuhrkontrollen

| Maßnahme | Ursprung | Fußnoten |
|----------|----------|----------|
| Einfuhrkontrolle – Feuerwaffen | Iran (Islamische Republik) | Wenn die angemeldeten Güter in der mit der Maßnahme zusammenhängenden Fußnote „MG“ beschrieben sind, ist für die Einfuhr, den Erwerb oder die Beförderung der in Anhang II (Verordnung (EU) Nr. 267/2012 des Rates) aufgeführten Güter und Technologien – mit oder ohne Ursprung in Iran – aus Iran eine vorherige Einfuhrgenehmigung vorzulegen; ANHANG II - Liste der sonstigen Güter und Technologien, einschließlich Software, gemäß Artikel 3a |

## Ausfuhr

### Ausfuhrmaßnahmen

| Maßnahme | Ursprung | Rechtsgrundlage |
|----------|----------|-----------------|
| Export control | Russische Föderation | Regulation 0833/14 |

## Ähnliche Unterpositionen zu 750610

750610 steht in Position 7506 „Bleche, Bänder und Folien, aus Nickel“. Auf derselben Ebene liegt ein weiterer Code, der bei der Abgrenzung zuerst in Betracht kommt:

| Code | Beschreibung |
|------|--------------|
| [750620](https://zollhub.de/code/750620/) | aus Nickellegierungen |

## Häufige Fragen zu 750610

### Wofür steht die Zolltarifnummer 750610?

750610 bezeichnet „aus nicht legiertem Nickel“, eine Einreihung innerhalb der Position 7506 („Bleche, Bänder und Folien, aus Nickel“) im Abschnitt XV („Unedle Metalle und Waren daraus“).

### Welche Einfuhrabgaben sind für 750610 hinterlegt?

Als „Drittlandzoll (MFN)“ ist eine Maßnahme für alle Länder (ERGA OMNES) hinterlegt. Rechtsgrundlage: Regulation 2261/98 und Regulation 0267/12.

### Gibt es Einfuhrbeschränkungen für 750610?

Für 750610 ist eine Kontroll- oder Genehmigungsmaßnahme hinterlegt. Die Einzelheiten stehen in der Maßnahmen-Tabelle auf dieser Seite.

### In welcher Maßeinheit wird 750610 angemeldet?

Für 750610 ist keine besondere ergänzende Maßeinheit vorgesehen.

### Seit wann gilt die Zolltarifnummer 750610?

Die Einreihung 750610 ist im TARIC seit dem 01.01.1972 gültig und aktuell in Kraft.

Stand: August 2026 · Quelle: TARIC der Europäischen Kommission
