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title: "Pulver und Flitter – Unterposition 780420"
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> [Abschnitt XV](https://zollhub.de/code/) > [Kapitel 78](https://zollhub.de/code/78/) > [7804](https://zollhub.de/code/7804/) > 780420

# Unterposition 780420 – Pulver und Flitter

Gültig seit 01.01.1972

Die Zolltarifnummer 780420 ist im EU-Zolltarif als Unterposition der Position 7804 („Platten, Bleche, Bänder und Folien, aus Blei; Pulver und Flitter, aus Blei“) eingeordnet und zählt zum Abschnitt XV („Unedle Metalle und Waren daraus“). Der Drittlandzollsatz (MFN) beträgt 0%.

### Einordnung im Zolltarif

- **Kapitel 78** – Blei und Waren Daraus
  - **Position 7804** – Platten, Bleche, Bänder und Folien, aus Blei; Pulver und Flitter, aus Blei
    - **Unterposition 780420** – Pulver und Flitter

## Einfuhr

### Zollsatz (Meistbegünstigung)

| Zollsatz | Ergänzende Einheit |
|----------|--------------------|
| 0% | – |

### Einfuhrkontrollen

| Maßnahme | Ursprung | Fußnoten |
|----------|----------|----------|
| Import control on REACH | ERGA OMNES | Ein Stoff, für den eine Beschränkung nach Anhang XVII gilt, darf nur eingeführt werden, wenn er den Maßgaben dieser Beschränkung entspricht.  Dies gilt nicht für die Herstellung, das Inverkehrbringen oder die Verwendung von Stoffen im Rahmen der wissenschaftlichen Forschung und Entwicklung. In Anhang XVII wird festgelegt, ob die Beschränkung für produkt- und verfahrensorientierte Forschung und Entwicklung nicht gilt und für welche Mengen die Ausnahme höchstens gilt.  Die Beschränkungen gelten nicht für die Verwendung von Stoffen in kosmetischen Mitteln im Sinne der Verordnung (EG) Nr. 1223/2009 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 30. November 2009 (zur Aufhebung der Richtlinie 76/768/EWG) in Bezug auf Beschränkungen aufgrund der Risiken für die menschliche Gesundheit, mit denen sich die genannte Verordnung befasst. (Artikel 67 Absätze 1 und 2 der Verordnung (EG) Nr. 1907/2006); REACH - Anhang XVII - Eintrag Nr. 63 |

## Ausfuhr

### Ausfuhrmaßnahmen

| Maßnahme | Ursprung | Rechtsgrundlage |
|----------|----------|-----------------|
| Export control | Russische Föderation | Regulation 0833/14 |
| Export control | Russische Föderation | Regulation 0833/14 |

## Ähnliche Unterpositionen zu 780420

780420 steht in Position 7804 „Platten, Bleche, Bänder und Folien, aus Blei; Pulver und Flitter, aus Blei“. Auf derselben Ebene liegen 2 weitere Unterpositionen, die bei der Abgrenzung zuerst in Betracht kommen:

| Code | Beschreibung | MFN-Zoll |
|------|--------------|----------|
| [780411](https://zollhub.de/code/780411/) | Bänder und Folien, mit einer Dicke (ohne Unterlage) von 0,2 mm oder weniger | 5% |
| [780419](https://zollhub.de/code/780419/) | andere | 5% |

## Häufige Fragen zu 780420

### Wofür steht die Zolltarifnummer 780420?

780420 bezeichnet „Pulver und Flitter“, eine Einreihung innerhalb der Position 7804 („Platten, Bleche, Bänder und Folien, aus Blei; Pulver und Flitter, aus Blei“) im Abschnitt XV („Unedle Metalle und Waren daraus“).

### Welche Einfuhrabgaben sind für 780420 hinterlegt?

Als „Drittlandzoll (MFN)“ ist eine Maßnahme für alle Länder (ERGA OMNES) hinterlegt. Rechtsgrundlage: Regulation 2261/98 und Regulation 1907/06.

### Gibt es Einfuhrbeschränkungen für 780420?

Für 780420 ist eine Kontroll- oder Genehmigungsmaßnahme hinterlegt. Die Einzelheiten stehen in der Maßnahmen-Tabelle auf dieser Seite.

### In welcher Maßeinheit wird 780420 angemeldet?

Für 780420 ist keine besondere ergänzende Maßeinheit vorgesehen.

### Wie grenzt sich 780420 von ähnlichen Zolltarifnummern ab?

780420 ist einer von 3 einreihungsfähigen Codes unterhalb der Position 7804 („Platten, Bleche, Bänder und Folien, aus Blei; Pulver und Flitter, aus Blei“). Die richtige Einreihung richtet sich nach der genauen Beschaffenheit der Ware; 780420 erfasst speziell „Pulver und Flitter“.

### Seit wann gilt die Zolltarifnummer 780420?

Die Einreihung 780420 ist im TARIC seit dem 01.01.1972 gültig und aktuell in Kraft.

Stand: August 2026 · Quelle: TARIC der Europäischen Kommission
