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title: "Zinkstaub – Unterposition 790310"
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> [Abschnitt XV](https://zollhub.de/code/) > [Kapitel 79](https://zollhub.de/code/79/) > [7903](https://zollhub.de/code/7903/) > 790310

# Unterposition 790310 – Zinkstaub

Gültig seit 01.01.1972

Die Zolltarifnummer 790310 ist im EU-Zolltarif als Unterposition der Position 7903 („Staub, Pulver und Flitter, aus Zink“) eingeordnet und zählt zum Abschnitt XV („Unedle Metalle und Waren daraus“).

### Einordnung im Zolltarif

- **Kapitel 79** – Zink und Waren Daraus
  - **Position 7903** – Staub, Pulver und Flitter, aus Zink
    - **Unterposition 790310** – Zinkstaub

## Einfuhr

### Zollsatz (Meistbegünstigung)

Diese Ware ist grundsätzlich zollfrei. Unter bestimmten Handelsabkommen können spezielle Zollsätze gelten.

### Einfuhrkontrollen

| Maßnahme | Ursprung | Fußnoten |
|----------|----------|----------|
| Einfuhrkontrolle – Abfall | ERGA OMNES | Die in Artikel 3 Absatz 1 der Verordnung (EG) Nr. 1013/2006 aufgeführten Abfälle unterliegen dem Verfahren der vorherigen schriftlichen Notifizierung und Zustimmung.; Die in Artikel 3 Absatz 2 der Verordnung (EG) Nr. 1013/2006 aufgeführten Abfälle unterliegen den allgemeinen Informationspflichten nach Artikel 18 derselben Verordnung, sofern die verbrachte Abfallmenge mehr als 20 kg beträgt.; Wenn die in Anhang III aufgeführten Abfälle (grüne Liste) bestimmte gefährliche Eigenschaften aufweisen, werden die einschlägigen Bestimmungen so angewandt, als wären diese Abfälle in Anhang IV (gelbe Liste) aufgeführt (siehe Artikel 3 Absatz 3 der Verordnung (EG) Nr. 1013/2006).; Abfälle, die ausdrücklich zur Laboranalyse bestimmt sind (Artikel 3 Absatz 4 der Verordnung (EG) Nr. 1013/2006), um ihre physikalischen oder chemischen Eigenschaften zu prüfen oder ihre Eignung für Verwertungs- oder Beseitigungsverfahren zu ermitteln, unterliegt nicht dem Verfahren der vorherigen schriftlichen Notifizierung und Zustimmung. Stattdessen sind die Verfahrensvorschriften der allgemeinen Informationspflichten anzuwenden (Artikel 18 der Verordnung (EG) Nr. 1013/2006). Die von der Ausnahmeregelung gedeckte Abfallmenge der ausdrücklich zur Laboranalyse bestimmten Abfälle bemisst sich nach der Mindestmenge, die zur ordnungsgemäßen Durchführung der Analyse in jedem Einzelfall notwendig ist, und darf 25 kg nicht übersteigen. |

## Ausfuhr

### Ausfuhrmaßnahmen

| Maßnahme | Ursprung | Rechtsgrundlage |
|----------|----------|-----------------|
| Export control - Waste | Alle Drittländer | Regulation 1013/06 |
| Export control | Russische Föderation | Regulation 0833/14 |

## Ähnliche Unterpositionen zu 790310

790310 steht in Position 7903 „Staub, Pulver und Flitter, aus Zink“. Auf derselben Ebene liegt ein weiterer Code, der bei der Abgrenzung zuerst in Betracht kommt:

| Code | Beschreibung | MFN-Zoll |
|------|--------------|----------|
| [790390](https://zollhub.de/code/790390/) | andere | – |

## Häufige Fragen zu 790310

### Wofür steht die Zolltarifnummer 790310?

790310 bezeichnet „Zinkstaub“, eine Einreihung innerhalb der Position 7903 („Staub, Pulver und Flitter, aus Zink“) im Abschnitt XV („Unedle Metalle und Waren daraus“).

### Gibt es Einfuhrbeschränkungen für 790310?

Für 790310 ist eine Kontroll- oder Genehmigungsmaßnahme hinterlegt. Die Einzelheiten stehen in der Maßnahmen-Tabelle auf dieser Seite.

### In welcher Maßeinheit wird 790310 angemeldet?

Für 790310 ist keine besondere ergänzende Maßeinheit vorgesehen.

### Wie grenzt sich 790310 von ähnlichen Zolltarifnummern ab?

790310 ist einer von 2 einreihungsfähigen Codes unterhalb der Position 7903 („Staub, Pulver und Flitter, aus Zink“). Die richtige Einreihung richtet sich nach der genauen Beschaffenheit der Ware; 790310 erfasst speziell „Zinkstaub“.

### Seit wann gilt die Zolltarifnummer 790310?

Die Einreihung 790310 ist im TARIC seit dem 01.01.1972 gültig und aktuell in Kraft.

Stand: August 2026 · Quelle: TARIC der Europäischen Kommission
