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title: "nur versilberte, vergoldete oder platinierte Bestandteile enthaltend – KN-Code 82151020"
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> [Abschnitt XV](https://zollhub.de/code/) > [Kapitel 82](https://zollhub.de/code/82/) > [8215](https://zollhub.de/code/8215/) > [821510](https://zollhub.de/code/821510/) > 82151020

# KN-Code 82151020 – nur versilberte, vergoldete oder platinierte Bestandteile enthaltend

Gültig seit 01.01.1992

Die Zolltarifnummer 82151020 ist im EU-Zolltarif als KN-Code der Position 8215 („Löffel, Gabeln, Schöpflöffel, Schaumlöffel, Tortenheber, Fischmesser, Buttermesser, Zuckerzangen und ähnliche Waren“) eingeordnet und zählt zum Abschnitt XV („Unedle Metalle und Waren daraus“). Der Drittlandzollsatz (MFN) beträgt 4,7%. Für Ursprungswaren aus bestimmten Ländern bestehen Präferenzregelungen – teilweise zum Zollsatz 0 %.

### Einordnung im Zolltarif

- **Kapitel 82** – Werkzeuge, Schneidwaren und Essbestecke, aus Unedlen Metallen; Teile Davon, aus Unedlen Metallen
  - **Position 8215** – Löffel, Gabeln, Schöpflöffel, Schaumlöffel, Tortenheber, Fischmesser, Buttermesser, Zuckerzangen und ähnliche Waren
    - **Unterposition 821510** – Zusammenstellungen, die mindestens einen versilberten, vergoldeten oder platinierten Bestandteil enthalten
      - **KN-Code 82151020** – nur versilberte, vergoldete oder platinierte Bestandteile enthaltend

## Einfuhr

### Zollsatz (Meistbegünstigung)

| Zollsatz | Ergänzende Einheit |
|----------|--------------------|
| 4,7% | – |

### Präferenzzollsätze

| Ursprung | Zollsatz | Rechtsgrundlage |
|----------|----------|-----------------|
| APS - Allgemeine Regelung | 1,2% | Regulation 0978/12 |
| Ukraine | 0% | Decision 0295/14 |

## Ähnliche KN-Codes zu 82151020

82151020 steht in Unterposition 821510 „Zusammenstellungen, die mindestens einen versilberten, vergoldeten oder platinierten Bestandteil enthalten“. Auf derselben Ebene liegen 2 weitere KN-Codes, die bei der Abgrenzung zuerst in Betracht kommen:

| Code | Beschreibung | MFN-Zoll |
|------|--------------|----------|
| [82151030](https://zollhub.de/code/82151030/) | aus nicht rostendem Stahl | 8,5% |
| [82151080](https://zollhub.de/code/82151080/) | andere | 4,7% |

## Häufige Fragen zu 82151020

### Wofür steht die Zolltarifnummer 82151020?

82151020 bezeichnet „nur versilberte, vergoldete oder platinierte Bestandteile enthaltend“, eine Einreihung innerhalb der Position 8215 („Löffel, Gabeln, Schöpflöffel, Schaumlöffel, Tortenheber, Fischmesser, Buttermesser, Zuckerzangen und ähnliche Waren“) im Abschnitt XV („Unedle Metalle und Waren daraus“).

### Welche Einfuhrabgaben sind für 82151020 hinterlegt?

Als „Drittlandzoll (MFN)“ ist eine Maßnahme für alle Länder (ERGA OMNES) hinterlegt. Als „Präferenzzoll“ sind 2 Maßnahmen für APS - Allgemeine Regelung und Ukraine hinterlegt. Rechtsgrundlage: Regulation 2261/98, Regulation 0978/12 und Decision 0295/14.

### Aus welchen Ländern kann 82151020 zollbegünstigt eingeführt werden?

Für Waren mit Ursprung APS - Allgemeine Regelung und Ukraine sind Präferenzmaßnahmen hinterlegt – teilweise zum Satz 0 %. Erforderlich ist ein gültiger Präferenznachweis.

### Welche Länder sind von Einfuhrmaßnahmen für 82151020 ausgenommen?

Von einzelnen Einfuhrmaßnahmen ausgenommen sind: Indien.

### In welcher Maßeinheit wird 82151020 angemeldet?

Für 82151020 ist keine besondere ergänzende Maßeinheit vorgesehen.

### Wie grenzt sich 82151020 von ähnlichen Zolltarifnummern ab?

82151020 ist einer von 3 einreihungsfähigen Codes unterhalb der Unterposition 821510 („Zusammenstellungen, die mindestens einen versilberten, vergoldeten oder platinierten Bestandteil enthalten“). Die richtige Einreihung richtet sich nach der genauen Beschaffenheit der Ware; 82151020 erfasst speziell „nur versilberte, vergoldete oder platinierte Bestandteile enthaltend“.

### Seit wann gilt die Zolltarifnummer 82151020?

Die Einreihung 82151020 ist im TARIC seit dem 01.01.1992 gültig und aktuell in Kraft.

Stand: August 2026 · Quelle: TARIC der Europäischen Kommission
