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title: "andere – KN-Code 82151080"
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> [Abschnitt XV](https://zollhub.de/code/) > [Kapitel 82](https://zollhub.de/code/82/) > [8215](https://zollhub.de/code/8215/) > [821510](https://zollhub.de/code/821510/) > 82151080

# KN-Code 82151080 – andere

Gültig seit 01.01.1992

Die Zolltarifnummer 82151080 ist im EU-Zolltarif als KN-Code der Position 8215 („Löffel, Gabeln, Schöpflöffel, Schaumlöffel, Tortenheber, Fischmesser, Buttermesser, Zuckerzangen und ähnliche Waren“) eingeordnet und zählt zum Abschnitt XV („Unedle Metalle und Waren daraus“). Der Drittlandzollsatz (MFN) beträgt 4,7%. Für Ursprungswaren aus bestimmten Ländern bestehen Präferenzregelungen – teilweise zum Zollsatz 0 %.

### Einordnung im Zolltarif

- **Kapitel 82** – Werkzeuge, Schneidwaren und Essbestecke, aus Unedlen Metallen; Teile Davon, aus Unedlen Metallen
  - **Position 8215** – Löffel, Gabeln, Schöpflöffel, Schaumlöffel, Tortenheber, Fischmesser, Buttermesser, Zuckerzangen und ähnliche Waren
    - **Unterposition 821510** – Zusammenstellungen, die mindestens einen versilberten, vergoldeten oder platinierten Bestandteil enthalten
      - **KN-Code 82151080** – andere

## Einfuhr

### Zollsatz (Meistbegünstigung)

| Zollsatz | Ergänzende Einheit |
|----------|--------------------|
| 4,7% | – |

### Präferenzzollsätze

| Ursprung | Zollsatz | Rechtsgrundlage |
|----------|----------|-----------------|
| APS - Allgemeine Regelung | 1,2% | Regulation 0978/12 |
| Ukraine | 0% | Decision 0295/14 |

## Ähnliche KN-Codes zu 82151080

82151080 steht in Unterposition 821510 „Zusammenstellungen, die mindestens einen versilberten, vergoldeten oder platinierten Bestandteil enthalten“. Auf derselben Ebene liegen 2 weitere KN-Codes, die bei der Abgrenzung zuerst in Betracht kommen:

| Code | Beschreibung | MFN-Zoll |
|------|--------------|----------|
| [82151020](https://zollhub.de/code/82151020/) | nur versilberte, vergoldete oder platinierte Bestandteile enthaltend | 4,7% |
| [82151030](https://zollhub.de/code/82151030/) | aus nicht rostendem Stahl | 8,5% |

## Häufige Fragen zu 82151080

### Wofür steht die Zolltarifnummer 82151080?

82151080 bezeichnet „andere“, eine Einreihung innerhalb der Position 8215 („Löffel, Gabeln, Schöpflöffel, Schaumlöffel, Tortenheber, Fischmesser, Buttermesser, Zuckerzangen und ähnliche Waren“) im Abschnitt XV („Unedle Metalle und Waren daraus“).

### Welche Einfuhrabgaben sind für 82151080 hinterlegt?

Als „Drittlandzoll (MFN)“ ist eine Maßnahme für alle Länder (ERGA OMNES) hinterlegt. Als „Präferenzzoll“ sind 2 Maßnahmen für APS - Allgemeine Regelung und Ukraine hinterlegt. Rechtsgrundlage: Regulation 2261/98, Regulation 0978/12 und Decision 0295/14.

### Aus welchen Ländern kann 82151080 zollbegünstigt eingeführt werden?

Für Waren mit Ursprung APS - Allgemeine Regelung und Ukraine sind Präferenzmaßnahmen hinterlegt – teilweise zum Satz 0 %. Erforderlich ist ein gültiger Präferenznachweis.

### Welche Länder sind von Einfuhrmaßnahmen für 82151080 ausgenommen?

Von einzelnen Einfuhrmaßnahmen ausgenommen sind: Indien.

### In welcher Maßeinheit wird 82151080 angemeldet?

Für 82151080 ist keine besondere ergänzende Maßeinheit vorgesehen.

### Wie grenzt sich 82151080 von ähnlichen Zolltarifnummern ab?

82151080 ist einer von 3 einreihungsfähigen Codes unterhalb der Unterposition 821510 („Zusammenstellungen, die mindestens einen versilberten, vergoldeten oder platinierten Bestandteil enthalten“). Die richtige Einreihung richtet sich nach der genauen Beschaffenheit der Ware; 82151080 erfasst speziell „andere“.

### Seit wann gilt die Zolltarifnummer 82151080?

Die Einreihung 82151080 ist im TARIC seit dem 01.01.1992 gültig und aktuell in Kraft.

Stand: August 2026 · Quelle: TARIC der Europäischen Kommission
