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title: "versilbert, vergoldet oder platiniert – Unterposition 821591"
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> [Abschnitt XV](https://zollhub.de/code/) > [Kapitel 82](https://zollhub.de/code/82/) > [8215](https://zollhub.de/code/8215/) > 821591

# Unterposition 821591 – versilbert, vergoldet oder platiniert

Gültig seit 01.01.1972

Die Zolltarifnummer 821591 ist im EU-Zolltarif als Unterposition der Position 8215 („Löffel, Gabeln, Schöpflöffel, Schaumlöffel, Tortenheber, Fischmesser, Buttermesser, Zuckerzangen und ähnliche Waren“) eingeordnet und zählt zum Abschnitt XV („Unedle Metalle und Waren daraus“). Der Drittlandzollsatz (MFN) beträgt 4,7%. Für Ursprungswaren aus bestimmten Ländern bestehen Präferenzregelungen – teilweise zum Zollsatz 0 %.

### Einordnung im Zolltarif

- **Kapitel 82** – Werkzeuge, Schneidwaren und Essbestecke, aus Unedlen Metallen; Teile Davon, aus Unedlen Metallen
  - **Position 8215** – Löffel, Gabeln, Schöpflöffel, Schaumlöffel, Tortenheber, Fischmesser, Buttermesser, Zuckerzangen und ähnliche Waren
    - **Unterposition 821591** – versilbert, vergoldet oder platiniert

## Einfuhr

### Zollsatz (Meistbegünstigung)

| Zollsatz | Ergänzende Einheit |
|----------|--------------------|
| 4,7% | – |

### Präferenzzollsätze

| Ursprung | Zollsatz | Rechtsgrundlage |
|----------|----------|-----------------|
| APS - Allgemeine Regelung | 1,2% | Regulation 0978/12 |
| Ukraine | 0% | Decision 0295/14 |

## Ähnliche Unterpositionen zu 821591

821591 steht in Position 8215 „Löffel, Gabeln, Schöpflöffel, Schaumlöffel, Tortenheber, Fischmesser, Buttermesser, Zuckerzangen und ähnliche Waren“. Auf derselben Ebene liegen 3 weitere Unterpositionen, die bei der Abgrenzung zuerst in Betracht kommen:

| Code | Beschreibung |
|------|--------------|
| [821510](https://zollhub.de/code/821510/) | Zusammenstellungen, die mindestens einen versilberten, vergoldeten oder platinierten Bestandteil enthalten |
| [821520](https://zollhub.de/code/821520/) | andere Zusammenstellungen |
| [821599](https://zollhub.de/code/821599/) | andere |

## Häufige Fragen zu 821591

### Wofür steht die Zolltarifnummer 821591?

821591 bezeichnet „versilbert, vergoldet oder platiniert“, eine Einreihung innerhalb der Position 8215 („Löffel, Gabeln, Schöpflöffel, Schaumlöffel, Tortenheber, Fischmesser, Buttermesser, Zuckerzangen und ähnliche Waren“) im Abschnitt XV („Unedle Metalle und Waren daraus“).

### Welche Einfuhrabgaben sind für 821591 hinterlegt?

Als „Drittlandzoll (MFN)“ ist eine Maßnahme für alle Länder (ERGA OMNES) hinterlegt. Als „Präferenzzoll“ sind 2 Maßnahmen für APS - Allgemeine Regelung und Ukraine hinterlegt. Rechtsgrundlage: Regulation 2261/98, Regulation 0978/12 und Decision 0295/14.

### Aus welchen Ländern kann 821591 zollbegünstigt eingeführt werden?

Für Waren mit Ursprung APS - Allgemeine Regelung und Ukraine sind Präferenzmaßnahmen hinterlegt – teilweise zum Satz 0 %. Erforderlich ist ein gültiger Präferenznachweis.

### Welche Länder sind von Einfuhrmaßnahmen für 821591 ausgenommen?

Von einzelnen Einfuhrmaßnahmen ausgenommen sind: Indien.

### In welcher Maßeinheit wird 821591 angemeldet?

Für 821591 ist keine besondere ergänzende Maßeinheit vorgesehen.

### Seit wann gilt die Zolltarifnummer 821591?

Die Einreihung 821591 ist im TARIC seit dem 01.01.1972 gültig und aktuell in Kraft.

Stand: August 2026 · Quelle: TARIC der Europäischen Kommission
