---
title: "Rahmen für Fotografien, Bilder oder dergleichen; Spiegel – Unterposition 830630"
url: https://zollhub.de/code/830630/
type: taric-code
goods_code: "8306300000"
is_leaf: true
valid_from: "1972-01-01"
---

> [Abschnitt XV](https://zollhub.de/code/) > [Kapitel 83](https://zollhub.de/code/83/) > [8306](https://zollhub.de/code/8306/) > 830630

# Unterposition 830630 – Rahmen für Fotografien, Bilder oder dergleichen; Spiegel

Gültig seit 01.01.1972

Die Zolltarifnummer 830630 ist im EU-Zolltarif als Unterposition der Position 8306 („Glocken, Klingeln, Gongs und ähnliche Waren, nicht elektrisch, aus unedlen Metallen; Statuetten und andere Ziergegenstände, aus unedlen Metallen; Rahmen für Fotografien, Bilder oder dergleichen, aus unedlen Metallen; Spiegel aus unedlen Metallen“) eingeordnet und zählt zum Abschnitt XV („Unedle Metalle und Waren daraus“). Der Drittlandzollsatz (MFN) beträgt 2,7%. Für Ursprungswaren aus bestimmten Ländern bestehen Präferenzregelungen – teilweise zum Zollsatz 0 %.

### Einordnung im Zolltarif

- **Kapitel 83** – Verschiedene Waren aus Unedlen Metallen
  - **Position 8306** – Glocken, Klingeln, Gongs und ähnliche Waren, nicht elektrisch, aus unedlen Metallen; Statuetten und andere Ziergegenstände, aus unedlen Metallen; Rahmen für Fotografien, Bilder oder dergleichen, aus unedlen Metallen; Spiegel aus unedlen Metallen
    - **Unterposition 830630** – Rahmen für Fotografien, Bilder oder dergleichen; Spiegel

## Einfuhr

### Zollsatz (Meistbegünstigung)

| Zollsatz | Ergänzende Einheit |
|----------|--------------------|
| 2,7% | – |

### Präferenzzollsätze

| Ursprung | Zollsatz | Rechtsgrundlage |
|----------|----------|-----------------|
| Abkommen EU-Kanada: wiedereingeführte Waren | 0% | Decision 0037/17 |
| | ↳ U088 – Ursprungserklärung über den Ursprung in der Europäischen Union im Rahmen des umfassenden Wirtschafts- und Handelsabkommens zwischen der Europäischen Union und Kanada (CETA) | |
| Albanien | 0% | Decision 0332/09 |
| Bosnien und Herzegowina | 0% | Decision 0474/08 |
| Japan | 0% | Decision 1907/18 |
| Kanada | 0% | Decision 0037/17 |
| Kosovo | 0% | Decision 0342/16 |
| Montenegro | 0% | Decision 0224/10 |
| Neuseeland | 0% | Decision 0244/24 |
| Nordmazedonien | 0% | Decision 0239/04 |
| Peru | 0% | Decision 0735/12 |
| Serbien | 0% | Decision 0036/10 |
| Ukraine | 0% | Decision 0295/14 |

## Ähnliche Unterpositionen zu 830630

830630 steht in Position 8306 „Glocken, Klingeln, Gongs und ähnliche Waren, nicht elektrisch, aus unedlen Metallen; Statuetten und andere Ziergegenstände, aus unedlen Metallen; Rahmen für Fotografien, Bilder oder dergleichen, aus unedlen Metallen; Spiegel aus unedlen Metallen“. Auf derselben Ebene liegen 3 weitere Unterpositionen, die bei der Abgrenzung zuerst in Betracht kommen:

| Code | Beschreibung | MFN-Zoll |
|------|--------------|----------|
| [830610](https://zollhub.de/code/830610/) | Glocken, Klingeln, Gongs und ähnliche Waren | 0% |
| [830621](https://zollhub.de/code/830621/) | versilbert, vergoldet oder platiniert | 0% |
| [830629](https://zollhub.de/code/830629/) | andere | 0% |

## Häufige Fragen zu 830630

### Wofür steht die Zolltarifnummer 830630?

830630 bezeichnet „Rahmen für Fotografien, Bilder oder dergleichen; Spiegel“, eine Einreihung innerhalb der Position 8306 („Glocken, Klingeln, Gongs und ähnliche Waren, nicht elektrisch, aus unedlen Metallen; Statuetten und andere Ziergegenstände, aus unedlen Metallen; Rahmen für Fotografien, Bilder oder dergleichen, aus unedlen Metallen; Spiegel aus unedlen Metallen“) im Abschnitt XV („Unedle Metalle und Waren daraus“).

### Welche Einfuhrabgaben sind für 830630 hinterlegt?

Als „Drittlandzoll (MFN)“ ist eine Maßnahme für alle Länder (ERGA OMNES) hinterlegt. Als „Präferenzzoll“ sind 12 Maßnahmen für Abkommen EU-Kanada: wiedereingeführte Waren, Albanien, Bosnien und Herzegowina, Japan u. a. hinterlegt. Rechtsgrundlage: Regulation 2261/98, Decision 0037/17, Decision 0332/09 u. a.

### Aus welchen Ländern kann 830630 zollbegünstigt eingeführt werden?

Für Waren mit Ursprung Abkommen EU-Kanada: wiedereingeführte Waren, Albanien, Bosnien und Herzegowina, Japan u. a. sind Präferenzmaßnahmen hinterlegt – teilweise zum Satz 0 %. Erforderlich ist ein gültiger Präferenznachweis.

### Welche Nachweise oder Dokumente sind für die Einfuhr von 830630 relevant?

Je nach Maßnahme und Ursprung können für 830630 Nachweise wie Ursprungserklärung über den Ursprung in der Europäischen Union im Rahmen des umfassenden Wirtschafts- und Handelsabkommens zwischen der Europäischen Union und Kanada (CETA) erforderlich sein.

### In welcher Maßeinheit wird 830630 angemeldet?

Für 830630 ist keine besondere ergänzende Maßeinheit vorgesehen.

### Wie grenzt sich 830630 von ähnlichen Zolltarifnummern ab?

830630 ist einer von 4 einreihungsfähigen Codes unterhalb der Position 8306 („Glocken, Klingeln, Gongs und ähnliche Waren, nicht elektrisch, aus unedlen Metallen; Statuetten und andere Ziergegenstände, aus unedlen Metallen; Rahmen für Fotografien, Bilder oder dergleichen, aus unedlen Metallen; Spiegel aus unedlen Metallen“). Die richtige Einreihung richtet sich nach der genauen Beschaffenheit der Ware; 830630 erfasst speziell „Rahmen für Fotografien, Bilder oder dergleichen; Spiegel“.

### Seit wann gilt die Zolltarifnummer 830630?

Die Einreihung 830630 ist im TARIC seit dem 01.01.1972 gültig und aktuell in Kraft.

Stand: August 2026 · Quelle: TARIC der Europäischen Kommission
