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title: "Maschinen und Apparate für die Isotopentrennung sowie Teile davon – Unterposition 840120"
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> [Abschnitt XVI](https://zollhub.de/code/) > [Kapitel 84](https://zollhub.de/code/84/) > [8401](https://zollhub.de/code/8401/) > 840120

# Unterposition 840120 – Maschinen und Apparate für die Isotopentrennung sowie Teile davon

Gültig seit 01.01.1972

Die Zolltarifnummer 840120 ist im EU-Zolltarif als Unterposition der Position 8401 („Kernreaktoren; nicht bestrahlte Brennstoffelemente für Kernreaktoren; Maschinen und Apparate für die Isotopentrennung“) eingeordnet und zählt zum Abschnitt XVI („Maschinen, Apparate, mechanische Geräte und elektrotechnische Waren“). Der Drittlandzollsatz (MFN) beträgt 3,7%. Für Ursprungswaren aus bestimmten Ländern bestehen Präferenzregelungen – teilweise zum Zollsatz 0 %.

### Einordnung im Zolltarif

- **Kapitel 84** – Kernreaktoren, Kessel, Maschinen, Apparate und Mechanische Geräte; Teile Davon
  - **Position 8401** – Kernreaktoren; nicht bestrahlte Brennstoffelemente für Kernreaktoren; Maschinen und Apparate für die Isotopentrennung
    - **Unterposition 840120** – Maschinen und Apparate für die Isotopentrennung sowie Teile davon

## Einfuhr

### Zollsatz (Meistbegünstigung)

| Zollsatz | Ergänzende Einheit |
|----------|--------------------|
| 3,7% | – |

### Präferenzzollsätze

| Ursprung | Zollsatz | Rechtsgrundlage |
|----------|----------|-----------------|
| APS - Allgemeine Regelung | 0% | Regulation 0978/12 |

### Einfuhrkontrollen

| Maßnahme | Ursprung | Fußnoten |
|----------|----------|----------|
| Einfuhrkontrolle – beschränkte Güter und Technologien | Nordkorea (Demokratische Volksrepublik Korea) | Wenn die angemeldeten Waren in den an die Maßnahme verknüpften Fußnoten aufgeführt sind, ist die Ausfuhr/Einfuhr nicht gestattet. |
| Einfuhrkontrolle – Feuerwaffen | ERGA OMNES | Wenn die angemeldeten Güter in der mit der Maßnahme zusammenhängenden Fußnote „DU“ beschrieben sind, ist für die Einfuhr, den Erwerb oder die Beförderung der in Anhang I (Verordnung (EU) Nr. 267/2012 des Rates) aufgeführten Güter und Technologien – mit oder ohne Ursprung in Iran – aus Iran eine vorherige Einfuhrgenehmigung vorzulegen |
| Einfuhrkontrolle – Feuerwaffen | Iran (Islamische Republik) | Wenn die angemeldeten Güter in der mit der Maßnahme zusammenhängenden Fußnote „DU“ beschrieben sind, ist für die Einfuhr, den Erwerb oder die Beförderung der in Anhang I (Verordnung (EU) Nr. 267/2012 des Rates) aufgeführten Güter und Technologien – mit oder ohne Ursprung in Iran – aus Iran eine vorherige Einfuhrgenehmigung vorzulegen |
| Import control | Iran (Islamische Republik) | Artikel 4 der Verordnung (EU) Nr. 267/2012 (Konsolidierte Fassung) Es ist verboten, die in Anhang II aufgeführten Güter und Technologien unmittelbar oder mittelbar von Iran zu erwerben, aus Iran einzuführen oder aus Iran zu befördern, unabhängig davon, ob es sich um Ursprungserzeugnisse Irans handelt oder nicht. |
| Einfuhrkontrolle | Nordkorea (Demokratische Volksrepublik Korea) | Es ist verboten (Artikel 3 Absatz 1 Buchstaben a und c der Verordnung (EU) 2017/1905 des Rates):  (a) die in Anhang II aufgeführten Güter und Technologien, einschließlich Software, mit oder ohne Ursprung in der Union unmittelbar oder mittelbar an natürliche oder juristische Personen, Organisationen oder Einrichtungen in der DVRK oder zur Verwendung in der DVRK zu verkaufen, zu liefern, weiterzugeben oder auszuführen, (c) die in Anhang II aufgeführten Güter und Technologien unmittelbar oder mittelbar aus der DVRK einzuführen, zu erwerben oder weiterzugeben, unabhängig davon, ob sie ihren Ursprung in der DVRK haben oder nicht.; Reaktionsgefäße, Reaktoren, Rührer, Wärmetauscher, Kondensatoren, Pumpen, Ventile, Lagertanks, Container, Vorlagen und Destillations- oder Absorptionskolonnen, die den Leistungsparametern, die in S/2006/853 und S/2006/853/corr.1 beschrieben sind, entsprechen Pumpen mit Einfachdichtung mit einer vom Hersteller angegebenen maximalen Förderleistung größer als 0,6 m3/h sowie für solche Pumpen konstruierte Pumpengehäuse, vorgeformte Gehäuseauskleidungen, Laufräder, Rotoren oder Strahlpumpendüsen, bei denen die medienberührenden Flächen ganz aus einem der folgenden Materialien bestehen: a) Nickel oder Nickellegierungen mit mehr als 40 Gew.- % Nickel; b) Legierungen mit mehr als 25 Gew.- % Nickel und 20 Gew.- % Chrom; c) Fluorpolymere (polymere oder elastomere Materialien mit mehr als 35 Gew.- % Fluor); d) Glas oder Email; e) Grafit oder Carbon-Grafit, f) Tantal oder Tantallegierungen; g) Titan oder Titanlegierungen; h) Zirkonium oder Zirkoniumlegierungen; i) Keramik; j) Ferrosiliziumguss (hochlegiertes Ferrosilizium) oder k) Niob (Columbium) oder Niob-Legierungen. |

## Ausfuhr

### Ausfuhrmaßnahmen

| Maßnahme | Ursprung | Rechtsgrundlage |
|----------|----------|-----------------|
| Restriction on export | Iran (Islamische Republik) | Regulation 0267/12 |
| Restriction on export | Nordkorea (Demokratische Volksrepublik Korea) | Regulation 1509/17 |
| Export authorization (Dual use) | Alle Drittländer | Regulation 2003/25 |
| Export control on restricted goods and technologies | Nordkorea (Demokratische Volksrepublik Korea) | Regulation 1509/17 |
| Export control | Iran (Islamische Republik) | Regulation 0267/12 |
| Export control | Nordkorea (Demokratische Volksrepublik Korea) | Regulation 1509/17 |
| Export control | Russische Föderation | Regulation 0833/14 |
| Export control | Weißrußland | Regulation 0765/06 |
| Export control | Iran (Islamische Republik) | Regulation 0267/12 |

## Ähnliche Unterpositionen zu 840120

840120 steht in Position 8401 „Kernreaktoren; nicht bestrahlte Brennstoffelemente für Kernreaktoren; Maschinen und Apparate für die Isotopentrennung“. Auf derselben Ebene liegen 3 weitere Unterpositionen, die bei der Abgrenzung zuerst in Betracht kommen:

| Code | Beschreibung | MFN-Zoll |
|------|--------------|----------|
| [840110](https://zollhub.de/code/840110/) | Kernreaktoren | 5,7% |
| [840130](https://zollhub.de/code/840130/) | nicht bestrahlte Brennstoffelemente |  |
| [840140](https://zollhub.de/code/840140/) | Teile von Kernreaktoren |  |

## Häufige Fragen zu 840120

### Wofür steht die Zolltarifnummer 840120?

840120 bezeichnet „Maschinen und Apparate für die Isotopentrennung sowie Teile davon“, eine Einreihung innerhalb der Position 8401 („Kernreaktoren; nicht bestrahlte Brennstoffelemente für Kernreaktoren; Maschinen und Apparate für die Isotopentrennung“) im Abschnitt XVI („Maschinen, Apparate, mechanische Geräte und elektrotechnische Waren“).

### Welche Einfuhrabgaben sind für 840120 hinterlegt?

Als „Drittlandzoll (MFN)“ ist eine Maßnahme für alle Länder (ERGA OMNES) hinterlegt. Als „Präferenzzoll“ ist eine Maßnahme für APS - Allgemeine Regelung hinterlegt. Rechtsgrundlage: Regulation 2261/98, Regulation 0978/12, Regulation 1509/17 u. a.

### Aus welchen Ländern kann 840120 zollbegünstigt eingeführt werden?

Für Waren mit Ursprung APS - Allgemeine Regelung sind Präferenzmaßnahmen hinterlegt – teilweise zum Satz 0 %. Erforderlich ist ein gültiger Präferenznachweis.

### Gibt es Einfuhrbeschränkungen für 840120?

Für 840120 sind 5 Kontroll- oder Genehmigungsmaßnahmen hinterlegt. Die Einzelheiten stehen in der Maßnahmen-Tabelle auf dieser Seite.

### Welche Länder sind von Einfuhrmaßnahmen für 840120 ausgenommen?

Von einzelnen Einfuhrmaßnahmen ausgenommen sind: Indien und Iran (Islamische Republik).

### In welcher Maßeinheit wird 840120 angemeldet?

Für 840120 ist keine besondere ergänzende Maßeinheit vorgesehen.

### Wie grenzt sich 840120 von ähnlichen Zolltarifnummern ab?

840120 ist einer von 2 einreihungsfähigen Codes unterhalb der Position 8401 („Kernreaktoren; nicht bestrahlte Brennstoffelemente für Kernreaktoren; Maschinen und Apparate für die Isotopentrennung“). Die richtige Einreihung richtet sich nach der genauen Beschaffenheit der Ware; 840120 erfasst speziell „Maschinen und Apparate für die Isotopentrennung sowie Teile davon“.

### Seit wann gilt die Zolltarifnummer 840120?

Die Einreihung 840120 ist im TARIC seit dem 01.01.1972 gültig und aktuell in Kraft.

Stand: August 2026 · Quelle: TARIC der Europäischen Kommission
