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title: "Gabelstapler und andere Stapelkraftkarren, für unbefestigtes Gelände – KN-Code 84272011"
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> [Abschnitt XVI](https://zollhub.de/code/) > [Kapitel 84](https://zollhub.de/code/84/) > [8427](https://zollhub.de/code/8427/) > [842720](https://zollhub.de/code/842720/) > 84272011

# KN-Code 84272011 – Gabelstapler und andere Stapelkraftkarren, für unbefestigtes Gelände

Gültig seit 01.01.1972

Die Zolltarifnummer 84272011 ist im EU-Zolltarif als KN-Code der Position 8427 („Gabelstapler; andere mit Hebevorrichtung ausgerüstete Karren zum Fördern und für das Hantieren“) eingeordnet und zählt zum Abschnitt XVI („Maschinen, Apparate, mechanische Geräte und elektrotechnische Waren“). Für Ursprungswaren aus bestimmten Ländern bestehen Präferenzregelungen – teilweise zum Zollsatz 0 %.

### Einordnung im Zolltarif

- **Kapitel 84** – Kernreaktoren, Kessel, Maschinen, Apparate und Mechanische Geräte; Teile Davon
  - **Position 8427** – Gabelstapler; andere mit Hebevorrichtung ausgerüstete Karren zum Fördern und für das Hantieren
    - **Unterposition 842720** – andere selbstfahrende Karren
      - **KN-Code 84272011** – Gabelstapler und andere Stapelkraftkarren, für unbefestigtes Gelände

## Einfuhr

### Zollsatz (Meistbegünstigung)

Diese Ware ist grundsätzlich zollfrei. Unter bestimmten Handelsabkommen können spezielle Zollsätze gelten.

### Präferenzzollsätze

| Ursprung | Zollsatz | Rechtsgrundlage |
|----------|----------|-----------------|
| Japan | 0% | Decision 1907/18 |

### Einfuhrkontrollen

| Maßnahme | Ursprung | Fußnoten |
|----------|----------|----------|
| Einfuhrkontrolle – Abfall | ERGA OMNES | Die in Artikel 3 Absatz 1 der Verordnung (EG) Nr. 1013/2006 aufgeführten Abfälle unterliegen dem Verfahren der vorherigen schriftlichen Notifizierung und Zustimmung.; Die in Artikel 3 Absatz 2 der Verordnung (EG) Nr. 1013/2006 aufgeführten Abfälle unterliegen den allgemeinen Informationspflichten nach Artikel 18 derselben Verordnung, sofern die verbrachte Abfallmenge mehr als 20 kg beträgt.; Wenn die in Anhang III aufgeführten Abfälle (grüne Liste) bestimmte gefährliche Eigenschaften aufweisen, werden die einschlägigen Bestimmungen so angewandt, als wären diese Abfälle in Anhang IV (gelbe Liste) aufgeführt (siehe Artikel 3 Absatz 3 der Verordnung (EG) Nr. 1013/2006).; Abfälle, die ausdrücklich zur Laboranalyse bestimmt sind (Artikel 3 Absatz 4 der Verordnung (EG) Nr. 1013/2006), um ihre physikalischen oder chemischen Eigenschaften zu prüfen oder ihre Eignung für Verwertungs- oder Beseitigungsverfahren zu ermitteln, unterliegt nicht dem Verfahren der vorherigen schriftlichen Notifizierung und Zustimmung. Stattdessen sind die Verfahrensvorschriften der allgemeinen Informationspflichten anzuwenden (Artikel 18 der Verordnung (EG) Nr. 1013/2006). Die von der Ausnahmeregelung gedeckte Abfallmenge der ausdrücklich zur Laboranalyse bestimmten Abfälle bemisst sich nach der Mindestmenge, die zur ordnungsgemäßen Durchführung der Analyse in jedem Einzelfall notwendig ist, und darf 25 kg nicht übersteigen. |

## Ausfuhr

### Ausfuhrmaßnahmen

| Maßnahme | Ursprung | Rechtsgrundlage |
|----------|----------|-----------------|
| Export control - Waste | Alle Drittländer | Regulation 1013/06 |

## Ähnliche KN-Codes zu 84272011

84272011 steht in Unterposition 842720 „andere selbstfahrende Karren“. Auf derselben Ebene liegen 2 weitere KN-Codes, die bei der Abgrenzung zuerst in Betracht kommen:

| Code | Beschreibung | MFN-Zoll |
|------|--------------|----------|
| [84272019](https://zollhub.de/code/84272019/) | andere |  |
| [84272090](https://zollhub.de/code/84272090/) | andere | – |

## Häufige Fragen zu 84272011

### Wofür steht die Zolltarifnummer 84272011?

84272011 bezeichnet „Gabelstapler und andere Stapelkraftkarren, für unbefestigtes Gelände“, eine Einreihung innerhalb der Position 8427 („Gabelstapler; andere mit Hebevorrichtung ausgerüstete Karren zum Fördern und für das Hantieren“) im Abschnitt XVI („Maschinen, Apparate, mechanische Geräte und elektrotechnische Waren“).

### Welche Einfuhrabgaben sind für 84272011 hinterlegt?

Als „Präferenzzoll“ ist eine Maßnahme für Japan hinterlegt. Rechtsgrundlage: Decision 1907/18 und Regulation 1013/06.

### Aus welchen Ländern kann 84272011 zollbegünstigt eingeführt werden?

Für Waren mit Ursprung Japan sind Präferenzmaßnahmen hinterlegt – teilweise zum Satz 0 %. Erforderlich ist ein gültiger Präferenznachweis.

### Gibt es Einfuhrbeschränkungen für 84272011?

Für 84272011 ist eine Kontroll- oder Genehmigungsmaßnahme hinterlegt. Die Einzelheiten stehen in der Maßnahmen-Tabelle auf dieser Seite.

### In welcher Maßeinheit wird 84272011 angemeldet?

Für 84272011 ist keine besondere ergänzende Maßeinheit vorgesehen.

### Wie grenzt sich 84272011 von ähnlichen Zolltarifnummern ab?

84272011 ist einer von 2 einreihungsfähigen Codes unterhalb der Unterposition 842720 („andere selbstfahrende Karren“). Die richtige Einreihung richtet sich nach der genauen Beschaffenheit der Ware; 84272011 erfasst speziell „Gabelstapler und andere Stapelkraftkarren, für unbefestigtes Gelände“.

### Seit wann gilt die Zolltarifnummer 84272011?

Die Einreihung 84272011 ist im TARIC seit dem 01.01.1972 gültig und aktuell in Kraft.

Stand: August 2026 · Quelle: TARIC der Europäischen Kommission
