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title: "Bogenoffsetdruckmaschinen, -apparate und -geräte, für Bogen, die ungefaltet auf einer Seite nicht mehr als 22 cm und auf der anderen Seite nicht mehr als 36 cm messen – Unterposition 844312"
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> [Abschnitt XVI](https://zollhub.de/code/) > [Kapitel 84](https://zollhub.de/code/84/) > [8443](https://zollhub.de/code/8443/) > 844312

# Unterposition 844312 – Bogenoffsetdruckmaschinen, -apparate und -geräte, für Bogen, die ungefaltet auf einer Seite nicht mehr als 22 cm und auf der anderen Seite nicht mehr als 36 cm messen

Gültig seit 01.01.1972

Die Zolltarifnummer 844312 ist im EU-Zolltarif als Unterposition der Position 8443 („Maschinen, Apparate und Geräte zum Drucken mittels Druckplatten, Druckformzylindern und anderen Druckformen der Position 8442; andere Drucker, Kopiergeräte und Fernkopierer, auch miteinander kombiniert; Teile und Zubehör für diese Maschinen, Apparate oder Geräte“) eingeordnet und zählt zum Abschnitt XVI („Maschinen, Apparate, mechanische Geräte und elektrotechnische Waren“). Der Drittlandzollsatz (MFN) beträgt 1,7%. Für Ursprungswaren aus bestimmten Ländern bestehen Präferenzregelungen – teilweise zum Zollsatz 0 %.

### Einordnung im Zolltarif

- **Kapitel 84** – Kernreaktoren, Kessel, Maschinen, Apparate und Mechanische Geräte; Teile Davon
  - **Position 8443** – Maschinen, Apparate und Geräte zum Drucken mittels Druckplatten, Druckformzylindern und anderen Druckformen der Position 8442; andere Drucker, Kopiergeräte und Fernkopierer, auch miteinander kombiniert; Teile und Zubehör für diese Maschinen, Apparate oder Geräte
    - **Unterposition 844312** – Bogenoffsetdruckmaschinen, -apparate und -geräte, für Bogen, die ungefaltet auf einer Seite nicht mehr als 22 cm und auf der anderen Seite nicht mehr als 36 cm messen

## Einfuhr

### Zollsatz (Meistbegünstigung)

| Zollsatz | Ergänzende Einheit |
|----------|--------------------|
| 1,7% | Stück |

### Präferenzzollsätze

| Ursprung | Zollsatz | Rechtsgrundlage |
|----------|----------|-----------------|
| Abkommen EU-Kanada: wiedereingeführte Waren | 0% | Decision 0037/17 |
| | ↳ U088 – Ursprungserklärung über den Ursprung in der Europäischen Union im Rahmen des umfassenden Wirtschafts- und Handelsabkommens zwischen der Europäischen Union und Kanada (CETA) | |
| Albanien | 0% | Decision 0332/09 |
| Bosnien und Herzegowina | 0% | Decision 0474/08 |
| Japan | 0% | Decision 1907/18 |
| Kanada | 0% | Decision 0037/17 |
| Kosovo | 0% | Decision 0342/16 |
| Montenegro | 0% | Decision 0224/10 |
| Neuseeland | 0% | Decision 0244/24 |
| Nordmazedonien | 0% | Decision 0239/04 |
| Peru | 0% | Decision 0735/12 |
| Serbien | 0% | Decision 0036/10 |
| Ukraine | 0% | Decision 0295/14 |

### Einfuhrkontrollen

| Maßnahme | Ursprung | Fußnoten |
|----------|----------|----------|
| Import control on luxury goods | Nordkorea (Demokratische Volksrepublik Korea) | Das Verbot gilt nicht für persönliche Güter von Reisenden oder für nicht-kommerzielle Güter zum persönlichen Gebrauch von Reisenden, die in ihrem Gepäck enthalten sind (Artikel 10 (2) der Verordnung (EU) 2017/1509); Das Verbot gilt nicht für Güter, die für die amtliche Tätigkeit diplomatischer oder konsularischer Missionen der Mitgliedstaaten in der DVRK oder internationaler Organisationen, der DVRK, die nach dem Völkerrecht Immunität genießen, erforderlich sind, oder für die persönlichen Güter ihrer Mitarbeiter (Artikel 10 (3) der Verordnung (EU) 2017/1509).; Wenn die angemeldeten Waren in den an die Maßnahme verknüpften Fußnoten aufgeführt sind, ist die Ausfuhr/Einfuhr nicht gestattet.; Waren aus der Liste der Luxuswaren gemäß Artikel 10 der Verordnung (EU) 2017/1509 |

## Ausfuhr

### Ausfuhrmaßnahmen

| Maßnahme | Ursprung | Rechtsgrundlage |
|----------|----------|-----------------|
| Exportkontrolle – Luxusgüter | Nordkorea (Demokratische Volksrepublik Korea) | Regulation 2062/17 |
| Exportkontrolle – Luxusgüter | Russische Föderation | Regulation 0833/14 |

## Ähnliche Unterpositionen zu 844312

844312 steht in Position 8443 „Maschinen, Apparate und Geräte zum Drucken mittels Druckplatten, Druckformzylindern und anderen Druckformen der Position 8442; andere Drucker, Kopiergeräte und Fernkopierer, auch miteinander kombiniert; Teile und Zubehör für diese Maschinen, Apparate oder Geräte“. Auf derselben Ebene liegen 12 weitere Unterpositionen, die bei der Abgrenzung zuerst in Betracht kommen:

| Code | Beschreibung | MFN-Zoll |
|------|--------------|----------|
| [844311](https://zollhub.de/code/844311/) | Rollenoffsetdruckmaschinen, -apparate und -geräte | 1,7% |
| [844313](https://zollhub.de/code/844313/) | andere Offsetdruckmaschinen, -apparate und -geräte |  |
| [844314](https://zollhub.de/code/844314/) | Rollenhochdruckmaschinen, -apparate und -geräte, ausgenommen Flexodruckmaschinen, -apparate und -geräte | 1,7% |
| [844315](https://zollhub.de/code/844315/) | Hochdruckmaschinen, -apparate und -geräte, andere als Rollendruckmaschinen, ausgenommen Flexodruckmaschinen, -apparate und -geräte | 1,7% |
| [844316](https://zollhub.de/code/844316/) | Flexodruckmaschinen, -apparate und -geräte | 1,7% |
| [844317](https://zollhub.de/code/844317/) | Tiefdruckmaschinen, -apparate und -geräte | 1,7% |
| [844319](https://zollhub.de/code/844319/) | andere |  |
| [844331](https://zollhub.de/code/844331/) | Maschinen, die mindestens zwei der Funktionen Drucken, Kopieren oder Übertragen von Fernkopien ausführen und die an eine automatische Datenverarbeitungsmaschine oder ein Netzwerk angeschlossen werden können | 0% |
| [844332](https://zollhub.de/code/844332/) | andere Maschinen, die an eine automatische Datenverarbeitungsmaschine oder ein Netzwerk angeschlossen werden können |  |
| [844339](https://zollhub.de/code/844339/) | andere | 0% |
| [844391](https://zollhub.de/code/844391/) | Teile und Zubehör für Maschinen, Apparate oder Geräte zum Drucken mittels Druckplatten, Druckformzylindern oder anderen Druckformen der Position 8442 |  |
| [844399](https://zollhub.de/code/844399/) | andere |  |

## Häufige Fragen zu 844312

### Wofür steht die Zolltarifnummer 844312?

844312 bezeichnet „Bogenoffsetdruckmaschinen, -apparate und -geräte, für Bogen, die ungefaltet auf einer Seite nicht mehr als 22 cm und auf der anderen Seite nicht mehr als 36 cm messen“, eine Einreihung innerhalb der Position 8443 („Maschinen, Apparate und Geräte zum Drucken mittels Druckplatten, Druckformzylindern und anderen Druckformen der Position 8442; andere Drucker, Kopiergeräte und Fernkopierer, auch miteinander kombiniert; Teile und Zubehör für diese Maschinen, Apparate oder Geräte“) im Abschnitt XVI („Maschinen, Apparate, mechanische Geräte und elektrotechnische Waren“).

### Welche Einfuhrabgaben sind für 844312 hinterlegt?

Als „Drittlandzoll (MFN)“ ist eine Maßnahme für alle Länder (ERGA OMNES) hinterlegt. Als „Präferenzzoll“ sind 12 Maßnahmen für Abkommen EU-Kanada: wiedereingeführte Waren, Albanien, Bosnien und Herzegowina, Japan u. a. hinterlegt. Rechtsgrundlage: Regulation 2261/98, Decision 0037/17, Decision 0332/09 u. a.

### Aus welchen Ländern kann 844312 zollbegünstigt eingeführt werden?

Für Waren mit Ursprung Abkommen EU-Kanada: wiedereingeführte Waren, Albanien, Bosnien und Herzegowina, Japan u. a. sind Präferenzmaßnahmen hinterlegt – teilweise zum Satz 0 %. Erforderlich ist ein gültiger Präferenznachweis.

### Gibt es Einfuhrbeschränkungen für 844312?

Für 844312 ist eine Kontroll- oder Genehmigungsmaßnahme hinterlegt. Die Einzelheiten stehen in der Maßnahmen-Tabelle auf dieser Seite.

### Welche Nachweise oder Dokumente sind für die Einfuhr von 844312 relevant?

Je nach Maßnahme und Ursprung können für 844312 Nachweise wie Ursprungserklärung über den Ursprung in der Europäischen Union im Rahmen des umfassenden Wirtschafts- und Handelsabkommens zwischen der Europäischen Union und Kanada (CETA) erforderlich sein.

### In welcher Maßeinheit wird 844312 angemeldet?

Für 844312 ist die ergänzende Maßeinheit „Stück“ anzugeben.

### Wie grenzt sich 844312 von ähnlichen Zolltarifnummern ab?

844312 ist einer von 8 einreihungsfähigen Codes unterhalb der Position 8443 („Maschinen, Apparate und Geräte zum Drucken mittels Druckplatten, Druckformzylindern und anderen Druckformen der Position 8442; andere Drucker, Kopiergeräte und Fernkopierer, auch miteinander kombiniert; Teile und Zubehör für diese Maschinen, Apparate oder Geräte“). Die richtige Einreihung richtet sich nach der genauen Beschaffenheit der Ware; 844312 erfasst speziell „Bogenoffsetdruckmaschinen, -apparate und -geräte, für Bogen, die ungefaltet auf einer Seite nicht mehr als 22 cm und auf der anderen Seite nicht mehr als 36 cm messen“.

### Seit wann gilt die Zolltarifnummer 844312?

Die Einreihung 844312 ist im TARIC seit dem 01.01.1972 gültig und aktuell in Kraft.

Stand: August 2026 · Quelle: TARIC der Europäischen Kommission
