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title: "Gießformen zum Gießen von Ingots, Masseln oder dergleichen sowie Gießpfannen – Unterposition 845420"
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> [Abschnitt XVI](https://zollhub.de/code/) > [Kapitel 84](https://zollhub.de/code/84/) > [8454](https://zollhub.de/code/8454/) > 845420

# Unterposition 845420 – Gießformen zum Gießen von Ingots, Masseln oder dergleichen sowie Gießpfannen

Gültig seit 01.01.1972

Die Zolltarifnummer 845420 ist im EU-Zolltarif als Unterposition der Position 8454 („Konverter, Gießpfannen, Gießformen zum Gießen von Ingots, Masseln oder dergleichen und Gießmaschinen für Gießereien, Stahlwerke oder andere metallurgische Betriebe“) eingeordnet und zählt zum Abschnitt XVI („Maschinen, Apparate, mechanische Geräte und elektrotechnische Waren“).

### Einordnung im Zolltarif

- **Kapitel 84** – Kernreaktoren, Kessel, Maschinen, Apparate und Mechanische Geräte; Teile Davon
  - **Position 8454** – Konverter, Gießpfannen, Gießformen zum Gießen von Ingots, Masseln oder dergleichen und Gießmaschinen für Gießereien, Stahlwerke oder andere metallurgische Betriebe
    - **Unterposition 845420** – Gießformen zum Gießen von Ingots, Masseln oder dergleichen sowie Gießpfannen

## Einfuhr

### Zollsatz (Meistbegünstigung)

Diese Ware ist grundsätzlich zollfrei. Unter bestimmten Handelsabkommen können spezielle Zollsätze gelten.

### Einfuhrkontrollen

| Maßnahme | Ursprung | Fußnoten |
|----------|----------|----------|
| Einfuhrkontrolle – beschränkte Güter und Technologien | Iran (Islamische Republik) | In Anhang III (MG-Fußnoten) sind die in der Liste des Trägertechnologie-Kontrollregimes erfassten Artikel, einschließlich Gütern und Technologien, aufgeführt (VERORDNUNG (EU) Nr. 267/2012); Wenn die angemeldeten Güter in der mit der Maßnahme zusammenhängenden Fußnote „MG“ beschrieben sind (Artikel 4a, Artikel 4c VERORDNUNG (EU) Nr. 267/2012): Es ist verboten, die in Anhang III aufgeführten Güter und Technologien mit oder ohne Ursprung in der Union oder jeden sonstigen Artikel mit oder ohne Ursprung in der Union, bei dem ein Mitgliedstaat festgestellt hat, dass er zur Entwicklung von Trägersystemen für Kernwaffen dienen könnte, unmittelbar oder mittelbar an iranische Personen, Organisationen oder Einrichtungen oder zur Verwendung in Iran zu verkaufen, zu liefern, weiterzugeben oder auszuführen. Es ist verboten, die in Anhang III aufgeführten Güter und Technologien mit oder ohne Ursprung in Iran unmittelbar oder mittelbar aus Iran zu erwerben, einzuführen oder zu befördern.; M4B3d |
| Einfuhrkontrolle – beschränkte Güter und Technologien | Nordkorea (Demokratische Volksrepublik Korea) | Wenn die angemeldeten Waren in den an die Maßnahme verknüpften Fußnoten aufgeführt sind, ist die Ausfuhr/Einfuhr nicht gestattet. |
| Import control | Iran (Islamische Republik) | Artikel 4 der Verordnung (EU) Nr. 267/2012 (Konsolidierte Fassung) Es ist verboten, die in Anhang II aufgeführten Güter und Technologien unmittelbar oder mittelbar von Iran zu erwerben, aus Iran einzuführen oder aus Iran zu befördern, unabhängig davon, ob es sich um Ursprungserzeugnisse Irans handelt oder nicht. |

## Ausfuhr

### Ausfuhrmaßnahmen

| Maßnahme | Ursprung | Rechtsgrundlage |
|----------|----------|-----------------|
| Restriction on export | Iran (Islamische Republik) | Regulation 0267/12 |
| Restriction on export | Iran (Islamische Republik) | Regulation 0267/12 |
| Export authorization (Dual use) | Alle Drittländer | Regulation 2003/25 |
| Export control | Russische Föderation | Regulation 0833/14 |
| Export control on restricted goods and technologies | Nordkorea (Demokratische Volksrepublik Korea) | Regulation 1509/17 |
| Export control | Iran (Islamische Republik) | Regulation 0267/12 |
| Export control | Nordkorea (Demokratische Volksrepublik Korea) | Regulation 1509/17 |
| Export control | Russische Föderation | Regulation 0833/14 |
| Export control | Weißrußland | Regulation 0765/06 |

## Ähnliche Unterpositionen zu 845420

845420 steht in Position 8454 „Konverter, Gießpfannen, Gießformen zum Gießen von Ingots, Masseln oder dergleichen und Gießmaschinen für Gießereien, Stahlwerke oder andere metallurgische Betriebe“. Auf derselben Ebene liegen 3 weitere Unterpositionen, die bei der Abgrenzung zuerst in Betracht kommen:

| Code | Beschreibung | MFN-Zoll |
|------|--------------|----------|
| [845410](https://zollhub.de/code/845410/) | Konverter | – |
| [845430](https://zollhub.de/code/845430/) | Gießmaschinen |  |
| [845490](https://zollhub.de/code/845490/) | Teile | – |

## Häufige Fragen zu 845420

### Wofür steht die Zolltarifnummer 845420?

845420 bezeichnet „Gießformen zum Gießen von Ingots, Masseln oder dergleichen sowie Gießpfannen“, eine Einreihung innerhalb der Position 8454 („Konverter, Gießpfannen, Gießformen zum Gießen von Ingots, Masseln oder dergleichen und Gießmaschinen für Gießereien, Stahlwerke oder andere metallurgische Betriebe“) im Abschnitt XVI („Maschinen, Apparate, mechanische Geräte und elektrotechnische Waren“).

### Gibt es Einfuhrbeschränkungen für 845420?

Für 845420 sind 3 Kontroll- oder Genehmigungsmaßnahmen hinterlegt. Die Einzelheiten stehen in der Maßnahmen-Tabelle auf dieser Seite.

### In welcher Maßeinheit wird 845420 angemeldet?

Für 845420 ist keine besondere ergänzende Maßeinheit vorgesehen.

### Wie grenzt sich 845420 von ähnlichen Zolltarifnummern ab?

845420 ist einer von 3 einreihungsfähigen Codes unterhalb der Position 8454 („Konverter, Gießpfannen, Gießformen zum Gießen von Ingots, Masseln oder dergleichen und Gießmaschinen für Gießereien, Stahlwerke oder andere metallurgische Betriebe“). Die richtige Einreihung richtet sich nach der genauen Beschaffenheit der Ware; 845420 erfasst speziell „Gießformen zum Gießen von Ingots, Masseln oder dergleichen sowie Gießpfannen“.

### Seit wann gilt die Zolltarifnummer 845420?

Die Einreihung 845420 ist im TARIC seit dem 01.01.1972 gültig und aktuell in Kraft.

Stand: August 2026 · Quelle: TARIC der Europäischen Kommission
