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title: "andere – Unterposition 846490"
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> [Abschnitt XVI](https://zollhub.de/code/) > [Kapitel 84](https://zollhub.de/code/84/) > [8464](https://zollhub.de/code/8464/) > 846490

# Unterposition 846490 – andere

Gültig seit 01.01.1972

Die Zolltarifnummer 846490 ist im EU-Zolltarif als Unterposition der Position 8464 („Werkzeugmaschinen zum Bearbeiten von Steinen, keramischen Waren, Beton, Asbestzement oder ähnlichen mineralischen Stoffen oder zum Kaltbearbeiten von Glas“) eingeordnet und zählt zum Abschnitt XVI („Maschinen, Apparate, mechanische Geräte und elektrotechnische Waren“). Der Drittlandzollsatz (MFN) beträgt 2,2%.

### Einordnung im Zolltarif

- **Kapitel 84** – Kernreaktoren, Kessel, Maschinen, Apparate und Mechanische Geräte; Teile Davon
  - **Position 8464** – Werkzeugmaschinen zum Bearbeiten von Steinen, keramischen Waren, Beton, Asbestzement oder ähnlichen mineralischen Stoffen oder zum Kaltbearbeiten von Glas
    - **Unterposition 846490** – andere

## Einfuhr

### Zollsatz (Meistbegünstigung)

| Zollsatz | Ergänzende Einheit |
|----------|--------------------|
| 2,2% | – |

### Einfuhrkontrollen

| Maßnahme | Ursprung | Fußnoten |
|----------|----------|----------|
| Einfuhrkontrolle – beschränkte Güter und Technologien | Nordkorea (Demokratische Volksrepublik Korea) | Wenn die angemeldeten Waren in den an die Maßnahme verknüpften Fußnoten aufgeführt sind, ist die Ausfuhr/Einfuhr nicht gestattet. |
| Einfuhrkontrolle – Feuerwaffen | ERGA OMNES | Wenn die angemeldeten Güter in der mit der Maßnahme zusammenhängenden Fußnote „DU“ beschrieben sind, ist für die Einfuhr, den Erwerb oder die Beförderung der in Anhang I (Verordnung (EU) Nr. 267/2012 des Rates) aufgeführten Güter und Technologien – mit oder ohne Ursprung in Iran – aus Iran eine vorherige Einfuhrgenehmigung vorzulegen |
| Einfuhrkontrolle – Feuerwaffen | Iran (Islamische Republik) | Wenn die angemeldeten Güter in der mit der Maßnahme zusammenhängenden Fußnote „DU“ beschrieben sind, ist für die Einfuhr, den Erwerb oder die Beförderung der in Anhang I (Verordnung (EU) Nr. 267/2012 des Rates) aufgeführten Güter und Technologien – mit oder ohne Ursprung in Iran – aus Iran eine vorherige Einfuhrgenehmigung vorzulegen |
| Import control | Iran (Islamische Republik) | Artikel 4 der Verordnung (EU) Nr. 267/2012 (Konsolidierte Fassung) Es ist verboten, die in Anhang II aufgeführten Güter und Technologien unmittelbar oder mittelbar von Iran zu erwerben, aus Iran einzuführen oder aus Iran zu befördern, unabhängig davon, ob es sich um Ursprungserzeugnisse Irans handelt oder nicht. |
| Einfuhrkontrolle | Nordkorea (Demokratische Volksrepublik Korea) | Es ist verboten (Artikel 3 Absatz 1 Buchstaben a und c der Verordnung (EU) 2017/1905 des Rates):  (a) die in Anhang II aufgeführten Güter und Technologien, einschließlich Software, mit oder ohne Ursprung in der Union unmittelbar oder mittelbar an natürliche oder juristische Personen, Organisationen oder Einrichtungen in der DVRK oder zur Verwendung in der DVRK zu verkaufen, zu liefern, weiterzugeben oder auszuführen, (c) die in Anhang II aufgeführten Güter und Technologien unmittelbar oder mittelbar aus der DVRK einzuführen, zu erwerben oder weiterzugeben, unabhängig davon, ob sie ihren Ursprung in der DVRK haben oder nicht.; vier- und fünfachsige CNC-gesteuerte Werkzeugmaschinen |

## Ausfuhr

### Ausfuhrmaßnahmen

| Maßnahme | Ursprung | Rechtsgrundlage |
|----------|----------|-----------------|
| Restriction on export | Nordkorea (Demokratische Volksrepublik Korea) | Regulation 1509/17 |
| Export authorization (Dual use) | Alle Drittländer | Regulation 2003/25 |
| Export control on restricted goods and technologies | Nordkorea (Demokratische Volksrepublik Korea) | Regulation 1509/17 |
| Export control | Iran (Islamische Republik) | Regulation 0267/12 |
| Export control | Nordkorea (Demokratische Volksrepublik Korea) | Regulation 1509/17 |
| Export control | Russische Föderation | Regulation 0833/14 |
| Export control | Weißrußland | Regulation 0765/06 |
| Export control | Iran (Islamische Republik) | Regulation 0267/12 |

## Ähnliche Unterpositionen zu 846490

846490 steht in Position 8464 „Werkzeugmaschinen zum Bearbeiten von Steinen, keramischen Waren, Beton, Asbestzement oder ähnlichen mineralischen Stoffen oder zum Kaltbearbeiten von Glas“. Auf derselben Ebene liegen 2 weitere Unterpositionen, die bei der Abgrenzung zuerst in Betracht kommen:

| Code | Beschreibung | MFN-Zoll |
|------|--------------|----------|
| [846410](https://zollhub.de/code/846410/) | Sägemaschinen | 2,2% |
| [846420](https://zollhub.de/code/846420/) | Schleifmaschinen und Poliermaschinen |  |

## Häufige Fragen zu 846490

### Wofür steht die Zolltarifnummer 846490?

846490 bezeichnet „andere“, eine Einreihung innerhalb der Position 8464 („Werkzeugmaschinen zum Bearbeiten von Steinen, keramischen Waren, Beton, Asbestzement oder ähnlichen mineralischen Stoffen oder zum Kaltbearbeiten von Glas“) im Abschnitt XVI („Maschinen, Apparate, mechanische Geräte und elektrotechnische Waren“).

### Welche Einfuhrabgaben sind für 846490 hinterlegt?

Als „Drittlandzoll (MFN)“ ist eine Maßnahme für alle Länder (ERGA OMNES) hinterlegt. Rechtsgrundlage: Regulation 0948/09, Regulation 1509/17 und Regulation 0267/12.

### Gibt es Einfuhrbeschränkungen für 846490?

Für 846490 sind 5 Kontroll- oder Genehmigungsmaßnahmen hinterlegt. Die Einzelheiten stehen in der Maßnahmen-Tabelle auf dieser Seite.

### Welche Länder sind von Einfuhrmaßnahmen für 846490 ausgenommen?

Von einzelnen Einfuhrmaßnahmen ausgenommen sind: Iran (Islamische Republik).

### In welcher Maßeinheit wird 846490 angemeldet?

Für 846490 ist keine besondere ergänzende Maßeinheit vorgesehen.

### Wie grenzt sich 846490 von ähnlichen Zolltarifnummern ab?

846490 ist einer von 2 einreihungsfähigen Codes unterhalb der Position 8464 („Werkzeugmaschinen zum Bearbeiten von Steinen, keramischen Waren, Beton, Asbestzement oder ähnlichen mineralischen Stoffen oder zum Kaltbearbeiten von Glas“). Die richtige Einreihung richtet sich nach der genauen Beschaffenheit der Ware; 846490 erfasst speziell „andere“.

### Seit wann gilt die Zolltarifnummer 846490?

Die Einreihung 846490 ist im TARIC seit dem 01.01.1972 gültig und aktuell in Kraft.

Stand: August 2026 · Quelle: TARIC der Europäischen Kommission
